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Ratgeber: Abmahnung der Kanzlei RKA Rechtsanwälte erhalten – wie vorgehen?
Zuletzt geprüft und aktualisiert am
(Lesezeit ca. 9 Minuten)
Eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei RKA Rechtsanwälte (ehemals Kanzlei RKA Reichelt Klute Aßmann ) kann für viele Betroffene ein Schock sein. Oft fühlen sich die Empfänger*innen unsicher und fragen sich, ob die Forderungen berechtigt sind und wie sie darauf reagieren sollten.
In diesem Ratgeber erhalten Sie eine klare und fundierte Orientierungshilfe zum richtigen Umgang mit einer Abmahnung der Kanzlei RKA Rechtsanwälte. Wir erklären Ihnen, wer die Kanzlei RKA Rechtsanwälte ist, warum Sie eine Abmahnung erhalten haben könnten und welche Schritte Sie nun einleiten sollten. Zudem klären wir über häufige Fragen auf, etwa zur Haftung von Kindern, zur Echtheit der Abmahnung und zu den potenziellen Kosten. Wichtig ist: Ruhe zu bewahren, Fristen einzuhalten und sich bestenfalls anwaltlich beraten zu lassen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und unnötige Risiken zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- Wer ist die Kanzlei RKA Rechtsanwälte und warum haben Sie eine Abmahnung erhalten?
- Welche Mandant*innen stehen hinter der Abmahnung durch die Kanzlei RKA Rechtsanwälte?
- Was versteht man unter einer urheberrechtlichen Abmahnung?
- Sind die Abmahnungen der Kanzlei RKA Rechtsanwälte echt?
- Wie gelangt die Kanzlei RKA Rechtsanwälte an meine Daten?
- Inhalt & Aufbau einer RKA-Abmahnung
- Wie sollte man auf eine RKA-Abmahnung reagieren?
- Welche Handlungsoptionen bestehen nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei RKA Rechtsanwälte?
- Häufige Fragen zur RKA-Abmahnung
- Wer haftet?
- Ich bin unschuldig – wie kann ich die Abmahnung entkräften?
- Können auch Minderjährige abgemahnt werden?
- Welche Kosten können entstehen?
- Sind die Abmahnkosten gesetzlich auf 1.000 € gedeckelt?
- Prävention und Schutz vor Abmahnungen
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Erstberatung auf yourXpert
Wer ist die Kanzlei RKA Rechtsanwälte und warum haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte (RKA) wird von Nikolai Kluge geleitet und hat Kanzleisitze in Hamburg und Berlin. Sie ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf gewerblichem Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht und Äußerungsrecht liegt. Mit über 10.000 geführten Gerichtsverfahren deckt die Kanzlei auch Bereiche wie Marken- und Wettbewerbsrecht ab.
Bekannt wurde die Kanzlei RKA Rechtsanwälte vor allem durch eine Vielzahl von Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing. Dabei handelt es sich um das Bereitstellen und Herunterladen von Dateien über Tauschbörsen und Peer-to-Peer-Netzwerke (als Beispiel seien hier genannt BitTorrent oder eMule). Den Abgemahnten wird vorgeworfen, nicht die Urheber*innen der angebotenen Dateien zu sein, wodurch sie eine Urheberrechtsverletzung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) begangen hätten.
Diese Abmahnungen werden in großer Anzahl verschickt, Sie sind deshalb nicht alleine betroffen. Im Unterschied zu vielen anderen Kanzleien ihrer Art ist die Kanzlei RKA Rechtsanwälte zudem dafür bekannt, überdurchschnittlich oft den Rechtsweg zu beschreiten und Fälle vor Gericht zu bringen.
Welche Mandant*innen stehen hinter der Abmahnung durch die RKA Rechtsanwälte?
Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte vertritt weltweit zahlreiche Mandant*innen, hauptsächlich aus der Gaming- und Videospielindustrie. Zu ihren Kund*innen zählen namhafte Entwicklerstudios und Publisher.
Folgende Rechteinhaber*innen werden von der Kanzlei RKA Rechtsanwälte vertreten:
- Just A Game GmbH
- Koch Media GmbH
- Techland Sp. z o.o.
- TGC – The Games Company Worldwide GmbH
- TopWare Entertainment GmbH
- Plaion
Diese Liste ist nicht abschließend, da die Kanzlei RKA weitere Mandant*innen in diesem Bereich vertritt.
Was versteht man unter einer urheberrechtlichen Abmahnung?
Das Urheberrechtsgesetz, insbesondere § 97a UrhG, enthält Vorschriften zur Abmahnung im Urheberrecht. Eine Abmahnung dient in erster Linie dazu, dass die Person, die eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, nicht vor Gericht erscheinen muss. Stattdessen soll durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung der Anspruch auf Unterlassung außergerichtlich erfüllt werden, wodurch eine Klage vermieden wird. Abmahnungen haben daher nicht zwangsläufig eine negative Bedeutung. Dennoch bedeutet das nicht, dass jede Abmahnung auch gerechtfertigt ist. Deshalb ist es ratsam, eine Abmahnung von einem*einer Rechtsanwäl*in sorgfältig überprüfen zu lassen.
Sind die Abmahnungen der Kanzlei RKA Rechtsanwälte echt?
Die Abmahnungen der Kanzlei RKA Rechtsanwälte sind fast immer echt und sollten daher ernst genommen werden. Zwar kommt es gelegentlich vor, dass gefälschte Abmahnungen im Umlauf sind, dies bleibt jedoch die Ausnahme. Wie bereits erwähnt, ist die Kanzlei insbesondere dafür bekannt, im Vergleich zu anderen Abmahnkanzleien überdurchschnittlich viele Fälle vor Gericht zu bringen.
Um ganz sicherzugehen, empfiehlt es sich, die Abmahnung zeitnah von einem*einer Rechtsanwält*in prüfen zu lassen. Dieser*diese kann schnell feststellen, ob die Abmahnung echt ist oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt.
RECHTSANWALT DR. MATTHIAS LOSERT, LL.M.:
Profitieren Sie beispielsweise von den Erfahrungswerten unseres Rechtsanwalts Dr. Losert. Dieser hat seit 2010 über 1.500 Abmahnungen wegen Filesharing bearbeitet.
Wie gelangt die Kanzlei RKA Rechtsanwälte an meine Daten?
Die Abmahnung basiert darauf, dass die Rechteinhaber*innen regelmäßig überwachen lassen, welche Aktivitäten in gängigen Tauschbörsen stattfinden. Werden dabei Urheberrechtsverstöße festgestellt, ermitteln sie die zugehörige IP-Adresse. Diese allein reicht jedoch nicht aus, um Ihre Postanschrift zu ermitteln. Hierzu müssen die Rechteinhaber*innen ein gerichtliches Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG einleiten, das einer richterlichen Anordnung bedarf. Sobald diese vorliegt, erhalten die beauftragten Rechtsanwält*innen – in diesem Fall die Kanzlei RKA Rechtsanwälte – Ihre Postadresse. Dadurch gelangt die Abmahnung schließlich in Ihrem Briefkasten.
Inhalt & Aufbau einer RKA-Abmahnung
Eine Abmahnung der Kanzlei RKA Rechtsanwälte umfasst in der Regel fünf Seiten.
Seite 1: Mandant*in und Vorwurf
Auf der ersten Seite wird der Name des*der Mandant*in genannt, den die Kanzlei RKA Rechtsanwälte vertritt, sowie eine kurze Zusammenfassung des Vorwurfs gegen Sie.
Häufig enthält sie die Formulierung:
„Unser*e Mandant*in hat feststellen müssen, dass dieses Produkt auf Tauschbörsen im Internet zum Download bereitgehalten und illegal heruntergeladen wird“. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die angebliche Urheberrechtsverletzung durch ein Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ermittelt wurde und nun als Beweis gegen Sie verwendet wird."
Zur Veranschaulichung: 1. Seite eines Abmahnschreibens der Kanzlei RKA
Seite 2: Ihre Daten und Forderungen
Auf der zweiten Seite werden Ihr*e Internetanbieter*in sowie Ihre dynamische IP-Adresse genannt. Anschließend folgen die Forderungen, die Sie erfüllen sollen:
- Unterlassung der beanstandeten Handlung
- Zahlung von Schadensersatz
- Auskunftspflicht über die Nutzung der Datei
- Löschung der betreffenden Inhalte
Diese Forderungen sind mit einer meist sehr kurzen Frist verbunden. Innerhalb dieser Frist sollen Sie die beigefügte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung unterzeichnen. Zudem werden Sie aufgefordert, einen Betrag von mehreren Hundert oder sogar Tausend Euro auf das Konto der Kanzlei RKA Rechtsanwälte zu überweisen.
Seite 3: Drohkulisse und Urteile
Auf der dritten Seite wird Ihnen nahegelegt, dass nur durch fristgerechte Zahlungen und Unterschriften ein Gerichtsverfahren vermieden werden könne. Zur Untermauerung dieser Behauptung werden Urteile aufgelistet, die eine Haftung auch bei der Verantwortlichkeit Dritter bejahen. Lassen Sie sich davon jedoch nicht verunsichern: Zahlreiche Urteile mit gegenteiliger Auffassung werden nicht erwähnt. Besonders wenn Ihr WLAN ordnungsgemäß verschlüsselt war und Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben, stehen Ihre Chancen in einem möglichen Gerichtsverfahren gut.
Seite 4: Verhandlungsangebot und Ratenzahlung
Auf der vierten Seite wird klargestellt, dass die Kanzlei RKA Rechtsanwälte keine weiteren außergerichtlichen Angebote unterbreiten wird. Als geringfügiges Entgegenkommen wird jedoch eine Ratenzahlung angeboten.
Seite 5: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Die letzte Seite enthält eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Sie nur noch unterschreiben müssten. Von einer vorschnellen Unterschrift ist jedoch abzuraten.
Wie sollte man auf eine RKA-Abmahnung reagieren?
Der Erhalt einer RKA-Abmahnung kann zunächst schockierend sein, dennoch ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Unüberlegtes Handeln, wie ein vorschneller Anruf bei der Kanzlei oder das Unterschreiben der geforderten Unterlassungserklärung, ist nicht ratsam. Es ist unklar, ob die Abmahnung berechtigt ist, sodass Sie keinesfalls voreilig ein Schuldeingeständnis abgeben sollten.
Gleichzeitig darf die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden. Falls Sie die Tat begangen haben, besteht die Möglichkeit, durch Vergleichsverhandlungen eine reduzierte Strafe zu erzielen. Solche Verhandlungen sollten jedoch ausschließlich von erfahrenen Anwält*innen geführt werden, die bereits zahlreiche ähnliche Fälle erfolgreich bearbeitet haben. Daher ist es in jedem Fall ratsam umgehend eine*n Anwält*in zu konsultieren, der*die auf Urheberrecht und Abmahnungen im Zusammenhang mit illegalem Filesharing spezialisiert ist, um die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen.
Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?
- Ruhe bewahren: Eine Abmahnung kann unangenehm sein, aber Panik führt oft zu unüberlegten Handlungen.
- Nicht einfach ignorieren: Auch wenn es verlockend erscheint, die Abmahnung zu übersehen, kann dies langfristig zu zusätzlichen Kosten und weiteren rechtlichen Problemen führen.
- Nicht sofort unterschreiben oder bezahlen: Vermeiden Sie es, die Unterlassungserklärung sofort zu unterschreiben oder die geforderte Summe zu bezahlen, insbesondere wenn Sie keine Schuld haben.
- Alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren und überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente sammeln und die Abmahnung gründlich durchlesen.
- Fristen im Blick behalten: Achten Sie auf die in der Abmahnung gesetzten Fristen, da deren Versäumnis zu weiteren rechtlichen Schritten, wie einem Mahnbescheid, führen kann.
- Rechtlichen Rat einholen: Konsultieren Sie zeitnah eine*n Rechtsanwält*in, der*die auf Urheberrecht spezialisiert ist. Diese*r kann die Abmahnung überprüfen und feststellen, ob sie gerechtfertigt ist.
Welche Handlungsoptionen bestehen nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei RKA Rechtsanwälte?
Nach Erhalt einer Abmahnung ist es in vielen Fällen ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, welche kein volles Schuldeingeständnis darstellt, sondern nur kleine Zugeständnisse formuliert. Beispielsweise kann die Höhe der Vertragsstrafe angepasst werden, wenn Sie die fragliche n Dateien nicht selbst heruntergeladen, jedoch Ihr WLAN nicht ausreichend gesichert haben. Zudem lassen sich sowohl die Schadensersatzforderungen als auch die Abmahnkosten bestreiten – wenngleich dies nicht garantiert, dass die gegnerische Partei diese Einwände akzeptiert. Dennoch sollten Sie den Anspruch nicht unkommentiert hinnehmen.
Auch wenn Sie unschuldig sind, empfiehlt es sich, die modifizierte Unterlassungserklärung von einem*einer spezialisierten Rechtsanwält*in prüfen und anpassen zu lassen. Bei der Formulierung sind zahlreiche juristische Feinheiten zu beachten, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Ein einfaches Abstreiten des Vorwurfs führt in den meisten Fällen nicht zum Erfolg. Argumente wie die fehlende Nutzung Ihrer IP-Adresse, ein langsamer Internetanschluss oder Ihre Abwesenheit zum betreffenden Zeitpunkt verbessern Ihre rechtliche Position in der Regel nicht – insbesondere, da die Beweislast bei Ihnen liegt. Falls Sie jedoch wissen, dass eine andere Person aus Ihrem Freundes- oder Familienkreis verantwortlich ist und diese schützen möchten, kann eine schriftliche Bestätigung dieser Person hilfreich sein. Dieses Dokument kann im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt werden.
Häufige Fragen zur RKA-Abmahnung
Wer haftet?
Grundsätzlich gilt: Wer unschuldig ist, haftet nicht. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme haftet nicht automatisch der*die Inhaber*in des Internetanschlusses. Vielmehr wird unterschieden nach einem Entfall der Haftung des*der Betroffenen, einer Störerhaftung für Dritte sowie einer Haftung, welche durch die Unterschrift der Unterlassungs- und Vergleichserklärung entsteht. So entfällt eine Haftung, wenn beispielsweise nicht Sie, sondern ein anderes volljähriges Familienmitglied (eine andere volljährige Person) für den Download verantwortlich ist. Handelt es sich hingegen um ein minderjähriges Kind, können Sie aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht zur Rechenschaft gezogen werden. Auch eine Haftung Dritter (in diesem Fall Ihnen) ist möglich. Des Weiteren können Sie durch die Unterschrift einer Unterlassungs- und Vergleichserklärung eine eigene Haftung begründen.
Ich bin unschuldig – wie kann ich die Abmahnung entkräften?
Da die Beweislast bei Ihnen liegt, ist die Entkräftung der Vorwürfe nicht immer einfach. Ihr*e Anwält*in wird versuchen, Ihre Situation darzulegen, indem er*sie beispielsweise eine Liste aller potenziellen Nutzer*innen Ihres Internetanschlusses erstellt.
- Kinder als Nutzer*innen: Wenn Ihre Kinder Zugriff auf das WLAN haben, reicht dies noch nicht aus, um die Vorwürfe zu entkräften.
- Unbekannte Dritte: Falls der Zugriff durch unbekannte Dritte erfolgte, ist der Nachweis besonders schwierig. In solchen Fällen wird häufig ein Vergleich angestrebt – eine Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft, dem*der Angeklagten und dem Gericht. Dabei einigen sich alle Beteiligten darauf, dass der*die Angeklagte beispielsweise ein Geständnis ablegt oder bestimmte Bedingungen erfüllt und im Gegenzug eine mildere Strafe erhält.
Können auch Minderjährige abgemahnt werden?
Ja, das kommt häufig vor, da viele Mandant*innen der RKA-Kanzlei aus der Gaming-Industrie stammen. Dennoch haften Eltern nicht automatisch für ihre Kinder.
- Beispiel: Ein Jugendlicher wurde vor dem Landgericht Stuttgart zu einer Schadensersatzzahlung von 8.000 Euro verurteilt, weil er über Monate hinweg ein Computerspiel illegal zum Download angeboten hatte. In solchen Fällen haftet daher der*die tatsächliche Täter*in, wenn er*sie dies, beispielsweise vor Gericht, zugibt.
- Haftung der Eltern: Eltern haften nur, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind – etwa wenn sie nach einer ersten Abmahnung keine ausreichende Aufklärung über illegales Filesharing geleistet haben.
Welche Kosten können entstehen?
Die Abmahnkosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Anwaltskosten: Diese entstehen für das Auskunftsverfahren sowie für das Verfassen der Abmahnung.
- Schadensersatz: Für den illegalen Download oder das Anbieten der Datei zum Download können Schadensersatzforderungen erhoben werden.
Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte führt diese Kosten separat auf.
Viele Betroffene entscheiden sich für eine Zahlung, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies sollte jedoch niemals ohne vorherige Rücksprache mit einem*einer Anwält*in geschehen, da jeder Fall individuell zu bewerten ist.
Sind die Abmahnkosten gesetzlich auf 1.000 € gedeckelt?
Nach § 97a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Höhe der Anwaltskosten bei Abmahnungen gesetzlich auf 1.000 € begrenzt. Diese Regelung wurde eingeführt, um Missbrauch durch überhöhte Abmahnkosten zu verhindern und Verbraucher*innen vor unverhältnismäßig hohen finanziellen Forderungen zu schützen.
Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung, die greift, wenn „der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist“ (§ 97a Abs. 3 S 4 UrhG). Dadurch kann die Deckelung der Anwaltskosten umgangen werden, wenn argumentiert werden kann, dass die festgelegte Höchstgrenze in einem konkreten Fall unangemessen niedrig wäre. Diese Ausnahmeregelung gewährt eine gewisse Flexibilität, um angemessen auf individuelle Situationen reagieren zu können, während gleichzeitig eine allgemeine Begrenzung der Kosten im Sinne des Verbraucherschutzes bestehen bleibt. Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte machen häufig von dieser Ausnahme Gebrauch, sodass die Deckelung auf 1000 € nicht immer greift.
Prävention und Schutz vor Abmahnungen
Um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie ausschließlich legale Streaming- und Download-Dienste nutzen. Falls Sie unsicher sind, nehmen Sie sich einige Minuten zur Recherche – oft lässt sich bereits nach wenigen Klicks feststellen, ob ein*e Anbieter*in seine*ihre Dienste legal bereitstellt oder ob ein Download ein rechtliches Risiko birgt. Zudem ist es ratsam, Ihren WLAN-Zugang sicher zu verschlüsseln und den Zugriff auf autorisierte Nutzer*innen zu beschränken. Da Sie die Beweislast tragen, sollten Sie den Personenkreis, der Ihr WLAN nutzen darf, möglichst gering halten.
Wie kann man das WLAN sicherer machen?
- Starkes Passwort verwenden: Das Standardpasswort des Routers sollte durch ein sicheres, einzigartiges Passwort ersetzt werden, das aus einer Kombination von Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen besteht.
- Aktuelle Verschlüsselung nutzen: Der WLAN-Standard sollte auf WPA3 oder mindestens WPA2 eingestellt sein, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
- WPS deaktivieren: Die "Wi-Fi Protected Setup" (WPS)-Funktion ermöglicht eine schnelle Verbindung, stellt aber eine Sicherheitslücke dar und sollte abgeschaltet werden.
- Router regelmäßig aktualisieren: Firmware-Updates sollten installiert werden, da sie Sicherheitslücken schließen und den Schutz des Netzwerks verbessern.
- SSID verstecken oder anpassen: Der öffentliche Name des Netzwerks (SSID) kann so eingestellt werden, dass er nicht sichtbar ist, um das WLAN für Unbefugte schwerer auffindbar zu machen.
- MAC-Adressen filtern: Nur bekannte Geräte sollten über ihre MAC-Adresse Zugriff auf das Netzwerk erhalten.
- Gastnetzwerk einrichten: Falls Besucher*innen das WLAN nutzen sollen, ist ein separates Gastnetzwerk mit eingeschränkten Rechten sinnvoll, um das Hauptnetzwerk zu schützen.
- Regelmäßige Überprüfung der verbundenen Geräte: In der Router-Verwaltung kann überprüft werden, ob sich unautorisierte Geräte im Netzwerk befinden.
- WLAN-Router auszuschalten, wenn man länger nicht zu Hause ist: Ohne aktive Internetverbindung haben potenzielle Hacker*innen keine Möglichkeit, sich in das Netzwerk einzuhacken. Außerdem schützt das Abschalten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte, die das WLAN möglicherweise nutzen könnten.
- Bestimmte Seiten blockieren oder erlauben (Blacklisting & Whitelisting): Über die Router-Einstellungen oder spezielle Software lassen sich unerwünschte Websites blockieren (Blacklisting) oder nur bestimmte Seiten erlauben (Whitelisting). Dies schützt vor unsicheren oder illegalen Seiten und kann besonders hilfreich sein, wenn Kinder oder andere Mitnutzer*innen im Haushalt das WLAN verwenden.
Abschließend empfiehlt es sich, die Geräte im Haushalt regelmäßig auf unerlaubte Downloads zu überprüfen, verdächtige Dateien zu entfernen und gegebenenfalls verdächtige Vorgänge frühzeitig abzubrechen, um Sicherheitsrisiken und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wie kann man Geräte auf unerlaubte Downloads überprüfen?
- Antivirensoftware nutzen: Moderne Antivirenprogramme können verdächtige Downloads erkennen und warnen, bevor sie Schaden anrichten.
- Download-Verlauf prüfen: In Browsern und Apps gibt es eine Liste der heruntergeladenen Dateien, die man regelmäßig durchsehen sollte.
- Speicherplatz und neue Dateien kontrollieren: Plötzlich auftauchende oder unbekannte Dateien könnten Hinweise auf unerlaubte Downloads sein.
- Einstellungen in Apps und Betriebssystemen prüfen: Einige Programme laden automatisch Dateien herunter – diese Funktion kann man in den Einstellungen deaktivieren oder einschränken.
- Netzwerk-Traffic überwachen: Über Router-Logs oder spezielle Software kann man verdächtige Datenübertragungen erkennen.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Erstberatung auf yourXpert
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass anwaltlicher Beistand oder zumindest eine Erstberatung in den meisten Fällen unerlässlich sind. Unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind, kann ein*e Anwält*in Sie gezielt unterstützen. Er*Sie analysiert die Situation, stellt Ihre Unschuld dar oder benennt mildernde Umstände, die eine etwaige Schuld reduzieren können.
Eine Abmahnung der Kanzlei RKA Rechtsanwälte sollte stets ernst genommen werden, da diese Kanzlei – im Gegensatz zu manchen anderen – häufiger gerichtliche Schritte einleitet. Um hohe Kosten und unnötigen Stress zu vermeiden, ist es ratsam, zeitnah eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Da die Fristen oft sehr kurz sind, sollten Sie hiermit nicht zu lange warten.
Zögern Sie daher nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und kontaktieren Sie umgehend unsere spezialisierten Rechtsanwält*innen für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
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