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Ratgeber: Abmahnung von der Kanzlei Nimrod erhalten - wie reagieren?

Verfasst von
Zuletzt geprüft und aktualisiert am

(Lesezeit ca. 7 Minuten)

Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Nimrod erhalten haben, stehen Sie möglicherweise vor vielen Fragen und Unsicherheiten darüber, wie Sie angemessen reagieren sollten.

Dieser Ratgeber soll Ihnen einen Überblick verschaffen und praktische Tipps an die Hand geben, wie Sie mit dieser Situation umgehen können, um Ihre Rechte zu wahren und unnötige Konsequenzen zu vermeiden.

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod erhalten? Unsere Rechtsanwält*innen mit Spezialisierung im Urheber- und Medienrecht können Ihnen helfen. Nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen telefonischen Erstberatung auf yourXpert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kanzlei Nimrod ist bekannt dafür, im Auftrag von Rechteinhaber*innen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Filesharing), insbesondere im Bereich von Computerspielen, Software und Medieninhalten, zu verschicken.
  • Diese Abmahnungen beziehen sich auf das illegale Herunterladen und/oder Teilen von geschütztem Material über das Internet.
  • In der Abmahnung wird unter Setzung meist kurzer Fristen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, die der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs dient, sowie Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten.
  • Es wird dringend davon abgeraten, die Abmahnung der Kanzlei Nimrod zu ignorieren oder ohne anwaltliche Beratung darauf zu reagieren.
  • Stattdessen sollten Sie die Fristen notieren und sich umgehend an eine*n auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte*n Anwält*in wenden.
  • Die telefonische Erstberatung auf yourXpert ist kostenlos. Wenn Sie im Anschluss eine*n Rechtsanwält*in beauftragen möchten, fällt für die gesamte außergerichtliche Bearbeitung ein Pauschalpreis von 145 € (zzgl. 4,90 € Einstellgebühr) an.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod?
  2. Wie ist eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod aufgebaut?
  3. Im Auftrag welcher Rechteinhaber*innen verschickt die Kanzlei Nimrod Abmahnungen?
  4. Welche Werke werden von der Kanzlei Nimrod abgemahnt?
  5. Handelt es sich bei der Abmahnung der Kanzlei Nimrod um Abzocke, Fake oder Betrug?
  6. In der Abmahnung wird eine falsche IP-Adresse genannt. Liegt ein Fehler vor?
  7. Wie sollte ich auf eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod reagieren?
  8. Was sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Nimrod auf keinen Fall tun?
    1. Ignorieren der Abmahnung
    2. Unterschreiben der beigefügten Unterlassungserklärung
    3. Zahlen der Forderung
    4. Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Nimrod ohne anwaltliche Beratung
    5. Eigenständige Modifikation der Unterlassungsaufforderung
  9. Wieso lohnt es sich ein*e Anwält*in einzuschalten?
  10. Wer haftet, wenn die Urheberrechtsverletzung durch eine dritte Person begangen wurde?
    1. Störerhaftung
    2. Darlegungslast
    3. Wichtige Urteile und Grundsätze
  11. Fazit: Kostenlose anwaltliche Erstberatung auf yourXpert

Was ist eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod?

Eine Nimrod Abmahnung bezieht sich auf ein rechtliches Schreiben, das von der deutschen Anwaltskanzlei Nimrod Rechtsanwälte (Geschäftsführende Gesellschafter: Frederik Bockslaff, Christian Kupferberg) aus Berlin versendet wird. Diese Kanzlei hat sich auf das Urheberrecht (Filesharing) spezialisiert und vertritt Rechteinhaber*innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Personen, die beschuldigt werden, über Internet-Tauschbörsen oder Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme, Spiele oder Software ohne entsprechende Lizenz heruntergeladen und/oder geteilt zu haben. Ihr Ziel ist es, die Rechte ihrer Mandant*innen zu schützen und gegen die unerlaubte Verbreitung und Nutzung geschützter Werke vorzugehen.

Wie ist eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod aufgebaut?

Der genaue Inhalt einer Abmahnung der Kanzlei Nimrod kann variieren, aber in der Regel enthält eine solche Abmahnung Folgendes:

  • Identifizierung des Absenders: Die Abmahnung beginnt üblicherweise mit der Vorstellung der Kanzlei Nimrod als Vertreter des*der Rechteinhaber*in.
  • Identifizierung des*der Rechteinhaber*in: Zudem enthält die Abmahnung den Namen des*der Rechteinhaber*in, dessen*deren Urheberrechte verletzt worden sein sollen.
  • Beschreibung der Rechtsverletzung: Es folgt eine detaillierte Beschreibung der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung, wie z.B. das Herunterladen und/oder Teilen eines bestimmten Spiels über Filesharing-Netzwerke, einschließlich des betroffenen Werks (z.B. ein bestimmtes Computerspiel), der IP-Adresse und des Zeitpunkts der Verletzung.
  • Nachweis der Verletzung: Die Abmahnung enthält zudem Informationen darüber, durch wen (Name der Dienstleistungsfirma) und wie die Verletzung festgestellt wurde, z.B. durch die Ermittlung der IP-Adresse, die zum Zeitpunkt der Verletzung genutzt wurde.
  • Erklärung des Auskunftsverfahrens: In einigen Fällen erläutert die Abmahnung auch, wie die Kanzlei Nimrod an die Daten des*der Abgemahnten gelangt ist. Dies geschieht durch ein gerichtliches Auskunftsverfahren, bei dem der Internetprovider verpflichtet wird, die Identität des*der Anschlussinhaber*in der IP-Adresse zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung preiszugeben. Das Verfahren basiert auf dem Urheberrecht, das es Rechteinhaber*innen ermöglicht, bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen Informationen von Internetdienstanbietern zu erlangen.
  • Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die der*die Empfänger*in unterschreiben und zurücksenden soll, um zukünftige Verletzungen zu unterlassen. Diese Erklärung dient als rechtliche Absicherung gegen weitere Verstöße.
  • Schadensersatzforderung und Forderung zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten: Neben der Unterlassungserklärung enthält die Abmahnung üblicherweise auch eine Schadensersatzforderung für die erlittene Rechtsverletzung, sowie eine Forderung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, die dem*der Rechteinhaber*in durch die Abmahnung entstanden sind. Diese Forderungen sind meist recht hoch angesetzt.
  • Vergleichsangebot: Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, enthält die Abmahnung oft ein Vergleichsangebot. Dieses Angebot umfasst die Zahlung eines Pauschalbetrages (meist 850 Euro oder höher), der sowohl den Schadensersatz für die begangene Urheberrechtsverletzung als auch die Kosten der Rechtsverfolgung abdecken soll. Die Zahlung des Vergleichsbetrages soll die Angelegenheit abschließen und weitere rechtliche Schritte verhindern.
  • Fristsetzung: Es wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und die Zahlung des Vergleichsbetrages erfolgen soll, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Diese Fristen sind in der Regel relativ kurz.
  • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung: Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung der Forderungen oder Ablauf der gesetzten Frist rechtliche Schritte eingeleitet werden könnten, die weitere Kosten und möglicherweise ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen.
  • Kontaktinformationen für Rückfragen: Zudem enthält die Abmahnung Angaben darüber, wie und wo der*die Empfänger*in bei Rückfragen zur Abmahnung Kontakt aufnehmen kann.

Im Auftrag welcher Rechteinhaber*innen verschickt die Kanzlei Nimrod Abmahnungen?

Die Kanzlei Nimrod verschickt Abmahnungen im Auftrag von Rechteinhaber*innen aus der Software-, Spiele-, Musik- und Unterhaltungsindustrie. Die spezifischen Namen der Rechteinhaber*innen können je nach den aktuellen Fällen und rechtlichen Auseinandersetzungen variieren.

Zu den bekannten Auftraggeber*innen gehören:

  • Kalypso Media Group GmbH
  • Daedalic Entertainment GmbH
  • Astragon Entertainment GmbH
  • Astragon Sales & Services GmbH
  • Aerosoft GmbH
  • Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH

Es ist wichtig anzumerken, dass die Kanzlei Nimrod selbst nicht Rechteinhaber*in ist, sondern im Namen ihrer Mandant*innen handelt. Diese Mandant*innen können Einzelpersonen, Unternehmen, Agenturen oder andere juristische Personen sein, die ihre geistigen Eigentumsrechte verteidigen möchten.

Welche Werke werden von der Kanzlei Nimrod abgemahnt?

Die genauen Werke, die Gegenstand einer Abmahnung sind, variieren je nach den aktuellen Mandaten und den spezifischen Rechteinhabern, die die Kanzlei Nimrod vertritt.

Zu den bisher abgemahnten Werken zählen unter anderem die Spiele "Port Royale", "The Hunter - Call of the Wild", "Railway Empire", "Eurotruck Simulator", " Fernbus Simulator", "Goat Simulator", "Disciples Liberation" und "Tropico 6".

Aktuelle Abmahnungen


Aktuell (Stand Februar 2024) werden vermehrt Abmahnungen in Bezug auf das PC-Spiel "Railway Empire 2" verschickt. Hinter diesen NIMROD-Abmahnungen steht die Kalypso Media GmbH, die Herausgeberin des Spiels "Railway Empire 2" ist.

Handelt es sich bei der Abmahnung der Kanzlei Nimrod um Abzocke, Fake oder Betrug?

Die Abmahnungen der Kanzlei Nimrod sind in der Regel echte rechtliche Dokumente. Die Kanzlei Nimrod ist bekannt dafür, im Auftrag von Rechteinhabern*innen solche Abmahnungen zu versenden. Daher ist es unwahrscheinlich, dass eine Abmahnung von dieser Kanzlei per se als "Fake", "Betrug" oder "Abzocke" eingestuft werden kann. Allerdings ist es bei jeder Abmahnung wichtig, diese sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Forderungen berechtigt sind und angemessen auf die Abmahnung reagiert wird.

In der Abmahnung wird eine falsche IP-Adresse genannt. Liegt ein Fehler vor?

Viele Abgemahnte glauben, dass es sich bei der in der Abmahnung stehende IP-Adresse um eine falsche IP-Adresse handelt, wenn die in der Abmahnung genannte IP-Adresse nicht mit Ihrer festen (statischen) IP-Adresse übereinstimmt. Dies liegt jedoch daran, dass viele Internetanbieter dynamische IP-Adressen zuweisen, die regelmäßig wechseln (nach jeder Einwahl bzw. spätestens nach 24 Stunden). Eine solche dynamische IP-Adresse ist der Abmahnung beigelegt und kann deshalb nicht mit der festen IP-Adresse übereinstimmen.

Wie sollte ich auf eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod reagieren?

Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Nimrod wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und sorgfältig und überlegt handeln. Lassen Sie sich nicht durch Drohungen oder kurze Fristen unter Druck setzen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt.

Überprüfen Sie das Abmahnschreiben auf seine Authentizität, den genauen Vorwurf, den Zeitpunkt der angeblichen Verletzung und welche Werke betroffen sind. Falls Sie Beweise oder Informationen haben, die Ihre Unschuld beweisen oder die Sachlage klären können, sichern Sie diese. Dazu gehören z.B. Nachweise über einen gehackten WLAN-Zugang oder dass Sie zum Zeitpunkt der angeblichen Verletzung nicht zu Hause waren.

Forschen Sie nach, wer die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte und bringen Sie dessen vollständigen Namen und Anschrift in Erfahrung. Wenn Sie den Namen des*der Täter*in haben, ist es hilfreich, sich von ihm ein schriftliches Schuldeingeständnis unterschreiben zu lassen.

Notieren Sie sich die gesetzten Fristen. Auch wenn es wichtig ist, nicht übereilt zu handeln, sollten Sie die Fristen nicht ignorieren, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Es ist ratsam, juristischen Rat bei einem*einer auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Anwält*in einzuholen, um die Situation zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren.

Präventive Maßnahmen wichtig!


Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Falls ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Dazu gehört die Sicherung Ihres Internetzugangs und die Aufklärung der Haushaltsmitglieder*innen oder Mitbewohner*innen über die Risiken illegalen Filesharings.

Was sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Nimrod auf keinen Fall tun?

Ignorieren der Abmahnung

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist ein ernstzunehmender rechtlicher Vorwurf, der entsprechend behandelt werden sollte. Deshalb sollten Sie die Abmahnung  und den darin geltend gemachten Unterlassungsanspruchs auf keinen Fall ignorieren. Dies kann zu weiteren rechtlichen Schritten, wie einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer Klage führen.

Unterschreiben der beigefügten Unterlassungserklärung

Unterschreiben Sie nicht voreilig die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne zuvor juristischen Rat eingeholt zu haben. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben und unter Umständen zu Ihren Ungunsten formuliert sein. Eine modifizierte Unterlassungserklärung, die besser auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist, kann oft eine bessere Lösung sein.

Zahlen der Forderung

Obwohl es verlockend sein kann, die Forderung schnell zu begleichen, um die Angelegenheit hinter sich zu bringen, sollten Sie erst zahlen, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung berechtigt ist und nachdem Sie mit einem*einer Anwält*in die Höhe der Forderung geprüft haben.

Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Nimrod ohne anwaltliche Beratung

Direkte Kommunikation mit der abmahnenden Kanzlei ohne vorherige anwaltliche Beratung kann Ihre Position schwächen. Unbedachte Äußerungen könnten als Eingeständnis interpretiert werden und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten einschränken.

Eigenständige Modifikation der Unterlassungserklärung

Ohne rechtliches Fachwissen ist es riskant, die Unterlassungserklärung zu ändern, da dies unbeabsichtigte rechtliche Verpflichtungen nach sich ziehen kann.

Wieso lohnt es sich, eine*n Anwältin einzuschalten?

Die korrekte Reaktion auf eine Abmahnung kann je nach den Umständen des Einzelfalls variieren. Professionelle rechtliche Unterstützung ist dabei unerlässlich, um Ihre Interessen effektiv zu schützen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, LL.M.


Profitieren Sie beispielsweise von den Erfahrungswerten unseres Rechtsanwalts Dr. Losert. Dieser berät und vertritt seit vielen Jahren Mandant*innen, die eine Abmahnung wegen Filesharings von der Kanzlei Nimrod erhalten haben.

Wer haftet, wenn die Urheberrechtsverletzung durch eine dritte Person begangen wurde?

Wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht von dem*der Anschlussinhaber*in selbst, sondern von einer anderen Person (z.B. Familienmitglied, Mitbewohner*in oder Gast) begangen wurde, die den Internetanschluss genutzt hat, kann die Haftungssituation komplex werden. Die Rechtsprechung in Deutschland hat hierzu einige Grundsätze entwickelt, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Störerhaftung und die sekundäre Darlegungslast.

Störerhaftung

Früher konnte unter bestimmten Umständen eine sogenannte "Störerhaftung" in Betracht kommen. Dabei ging es nicht um die Haftung für die Urheberrechtsverletzung selbst, sondern darum, dass der*die Anschlussinhaber*in es unterlassen hat, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um solche Verletzungen durch Dritte zu verhindern. Jedoch hat sich die Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen und durch Änderungen im Urheberrechtsgesetz weiterentwickelt, und die Anforderungen an die Überwachungspflichten von Anschlussinhaber*innen wurden präzisiert und teilweise eingeschränkt.

Sekundäre Darlegungslast

Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der*die Anschlussinhaber*in nicht automatisch für Rechtsverletzungen haftet, die über seinen*ihren Internetanschluss begangen wurden. Wenn der*die Anschlussinhaber*in nicht selbst für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, kann er*sie sich entlasten, indem er*sie nachweist, dass andere Personen Zugang zu seinem*ihrem Internetanschluss hatten und potenziell für die Rechtsverletzung verantwortlich sein könnten. Eine pauschale Verweisung auf die theoretische Möglichkeit, dass Dritte den Anschluss genutzt haben könnten, reicht jedoch nicht aus. Der*die Anschlussinhaber*in sollte konkret darlegen können, wer, unter welchen Umständen, Zugang zum Internetanschluss hatte.

Wichtige Urteile und Grundsätze

  • BGH-Urteile: In Entscheidungen wie „BearShare“ (I ZR 169/12) hat der BGH festgestellt, dass der*die Anschlussinhaber*in nicht für die über seinen*ihren Anschluss begangenen Rechtsverletzungen haftet, wenn er*sie nachweisen kann, dass auch andere Personen Zugang zum Anschluss hatten und er*sie keine konkreten Anhaltspunkte hatte, die diese Personen verdächtig machen.
  • Familienangehörige: Grundsätzlich wurde entschieden, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder haften können, wenn sie ihre Aufsichtspflicht/Belehrungspflicht verletzen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie nicht haften, wenn Sie ihre Aufsichtspflicht/Belehrungspflicht beachtet haben. (BGH, Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12 – Morpheus). Bei volljährigen Familienangehörigen geht der BGH jedoch davon aus, dass diese für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung vorliegen. Anschlussinhaber sind in der Regel nicht verpflichtet, volljährige Familienangehörige ohne besonderen Anlass zu überwachen. (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare).
  • Mitbewohner*innen und Gäste: Auch hier kann der*die Anschlussinhaber*in nicht ohne Weiteres haftbar gemacht werden, solange er den Internetzugang nicht bewusst zur illegalen Nutzung überlässt.

Die genaue Haftungssituation kann je nach den Umständen des Einzelfalls variieren. Daher ist es wichtig, im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Nimrod professionellen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Fazit: Kostenlose anwaltliche Erstberatung auf yourXpert

Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, wie sie von Nimrod versendet werden, sind ernstzunehmende rechtliche Herausforderungen. Eine informierte und besonnene Reaktion ist essenziell, um Ihre Rechte zu wahren und unnötige Kosten oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein*e auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte*r Anwält*in kann Ihnen helfen, die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod erhalten? Für individuelle Beratung und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie unsere spezialisierten Rechtsanwält*innen für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf yourXpert, um Ihre Situation zu besprechen und eine fundierte Ersteinschätzung zu erhalten.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen


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