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Ratgeber: Wie Sie bei einer Abmahnung durch IPPC Law vorgehen sollten

Verfasst von
Zuletzt geprüft und aktualisiert am

(Lesezeit ca. 6 Minuten)

Die Zahl der Abmahnungen durch die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ehemals Daniel Sebastian) hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Verbraucher*innen erhalten oft überraschend einen Brief mit der Aufforderung, eine Geldsumme zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dies führt häufig zu großen Unsicherheiten bezüglich des Vorgehens. Vorgeworfen wird Ihnen zumeist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. In vielen Fällen geht es dabei um das Thema Filesharing – das unerlaubte Anbieten urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet.

Doch was genau steckt hinter diesen Abmahnungen? Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie eine solche erhalten? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen detailliert die wichtigsten Schritte und zeigt auf, ob es sich um eine Fakeabmahnung handelt und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Inhalt und Zweck von Abmahnungen im Urheberrecht sind in § 97a UrhG geregelt.
  • Bei Nichteinhaltung der inhaltlichen Bestimmungen ist die Abmahnung unwirksam.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell und leisten Sie zudem keine Zahlung, bevor der Sachverhalt von einem*einer Anwält*in geprüft wurde.
  • Beachten Sie die Frist der Abmahnung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer ist IPPC Law (ehemals Daniel Sebastian) und warum versenden sie Abmahnungen?
  2. Ist das Handeln von IPPC Law legal?
  3. Was ist eine Abmahnung im Urheberrecht?
  4. Was sind die typischen Inhalte einer Abmahnung durch IPPC Law?
  5. Wie ist eine Abmahnung von IPPC Law konkret aufgebaut?
  6. Welche ersten Schritte empfehlen sich nach Erhalt einer Abmahnung durch IPPC Law?
  7. Welche weitergehenden Schritte sollten eingeleitet werden?
  8. Was sind mögliche Reaktionsoptionen auf eine Abmahnung?
  9. Wie lässt sich eine Klage vermeiden?
  10. Welche Kostenrisiken sind existent?
  11. Fazit: Kostenlose anwaltliche Erstberatung auf yourXpert

Wer ist IPPC Law (ehemals Daniel Sebastian) und warum versenden sie Abmahnungen?

Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  (früher Daniel Sebastian) hat ihren Sitz in Berlin und wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertreten. Sie ist bekannt dafür, die Rechte ihrer Mandanten*innen kompromisslos durchzusetzen, wobei sie sich dabei auf den Schutz von Urheberrechten sowie des geistigen Eigentums spezialisiert hat. Die Mandanten*innen stammen dabei aus der ganzen Welt, was ihre Reichweite und Macht entsprechend erhöht. Oft erwähnt wird das Unternehmen SKB UG, welches mittels einer Software Internettauschbörsen überwacht und mögliche Rechtsverletzungen an IPPC Law übermittelt. Weitere Mandant*innen sind die DigiRights Administration GmbH, die MG Premium Ltd., die MG Content RK Ltd., sowie die Gamma Entertainment Inc. oder Aylo Premium Ltd.

IPPC Law ist demnach eine klassische Abmahnkanzlei, welche ausschließlich durch das Abmahnen von Verbraucher*innen wie Ihnen profitabel ist. Viele Verbraucher*innen fragen sich daher, ob es sich bei der IPPC Law Abmahnung um eine Abzocke oder einen Fake handelt.

Ist das Handeln der IPPC Law legal?

Auch wenn man die Arbeit von IPPC Law aus moralischer Sicht kritisieren kann, ist ihr Handeln grundsätzlich legal. Die Kanzlei ist offiziell in Deutschland zugelassen und unterliegt der Aufsicht und den Vorgaben der Rechtsanwaltskammer Berlin. Es handelt sich daher um eine ernstzunehmende Abmahnung und nicht um einen Fake oder Betrug. Aufgrund der Professionalität und der aufwendigen Recherche hinter den Abmahnungen sollten Empfänger*innen das Schreiben ernst nehmen, aber vorsichtig und überlegt vorgehen. Dennoch schadet es nicht, die rechtlichen Angaben der Abmahnung zu überprüfen. Stimmen beispielsweise die Kontaktdaten mit denen auf der Website von IPPC Law überein oder sind sonstige Unstimmigkeiten auffällig? In Einzelfällen kann es sich tatsächlich um betrügerische Schreiben handeln. Offizielle Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law sind jedoch legal.

Was ist eine Abmahnung im Urheberrecht?

Inhalt und Zweck einer Abmahnung sind im Urheberrecht in § 97a UrhG (Urheberrechtsgesetz) geregelt. Danach soll dem*der Verursacher*in einer Urheberrechtsverletzung (also Ihnen) die Möglichkeit gegeben werden, sich einem gerichtlichen Verfahren zu entziehen. Im Gegenzug dafür wird jedoch eine Vertragsstrafe sowie eine Unterlassungsverpflichtung gefordert. Eine Abmahnung ist demnach nicht gänzlich negativ zu bewerten. Schließlich werden Sie vor einem drohenden Gerichtsverfahren gewarnt und können dementsprechend hohe Kosten vermeiden, da auf eine außergerichtliche Lösung abgezielt wird. In den meisten Fällen werden die Empfänger*innen von Abmahnungen beschuldigt, entweder urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen oder verbreitet zu haben, etwa über Filesharing-Plattformen wie beispielsweise BitTorrent. Nichtsdestotrotz stellen Abmahnungen, insbesondere von darauf spezialisierten Kanzleien, die Rechtslage häufig einseitig dar.

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Was sind die typischen Inhalte einer Abmahnung durch IPPC Law?

Die IPPC Law Kanzlei (früher Daniel Sebastian) verschickt Mahnungen aufgrund des Herunterladens von illegalen Videos, Musik oder Software. Auch das Anbieten dieser illegalen Inhalte auf Filesharing-Plattformen zum Download oder Tausch ist ein häufiger Vorwurf. Dies kann über die IP-Adresse nachgewiesen werden. Seit 2023 verschickt IPPC Law auch Mahnungen bezüglich einer illegalen Musiknutzung auf den Plattformen Instagram und Tik Tok. In Kombination mit diesen Vorwürfen erhalten Sie zudem die Forderungen zum Unterschreiben einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung hoher Geldbeträge. Aufgrund der Tatsache, dass das Geschäftsmodell der IPPC Law gänzlich auf Abmahnungen beruht, werden täglich hunderte Abmahnungen verschickt. Viele Betroffene zahlen aus Scham den geforderten Betrag, weil ihnen beispielsweise die Verbreitung pornografischer Videos vorgeworfen wird. Damit ist das Problem zwar schnell und einfach aus der Welt geschafft, notwendig ist diese Vorgehensweise jedoch keinesfalls. Anwält*innen sind mit einer Vielzahl solcher Fälle konfrontiert und sind vielmehr daran interessiert, die grenzenlose Umsatzsteigerung solcher Abmahnkanzleien zu verhindern als Sie in Verlegenheit und unangenehme Situationen zu bringen.

Wie ist eine Abmahnung von IPPC Law konkret aufgebaut?

Eine Abmahnung von IPPC Law ist standardisiert und folgt grundsätzlich immer demselben Aufbau. Neben den Kontaktdaten der Kanzlei, finden Sie zunächst einen kurzen Absatz, in welchem der Grund der Abmahnung und die entsprechenden Rechtsnormen genannt werden. Anschließend wird der Vorwurf an Sie näher erläutert und dargelegt, dass eine tatsächliche Vermutung besteht, dass Sie die entsprechende Urheberrechtsverletzung begangen haben. Häufig wird auf ein gewonnenes Urteil des BGH verwiesen, um die Ernsthaftigkeit zu unterstreichen, was jedoch für Ihre spezifische Situation nicht relevant sein muss. Es muss sich dabei nicht um einen mit Ihrem Sachverhalt identischen Fall handeln, welcher nun nachträglich auch für Sie gilt. Er soll lediglich hervorheben, dass die Kanzlei bereits derartige Fälle vor Gericht bestritten und gewonnen hat. Im Anbetracht dessen, dass das Gericht in einem Streitfall stets eine Einzelfallentscheidung trifft, sollte Sie dies jedoch nicht beunruhigen. Darauffolgend werden sämtliche Ansprüche und ihre Anspruchsgrundlagen aufgelistet. Diese können dem*der Mandant*in von IPPC Law theoretisch zustehen, müssen es aber nicht. Des Weiteren folgt eine Reihe von Forderungen inklusive Nennung einer Frist. Diese ist für Sie besonders relevant und sollte nicht überschritten werden. Im Anschluss wird mit möglichen Kosten gedroht, welche auf Sie zukommen, wenn Sie nicht auf die Forderung von IPPC Law eingehen. Zu guter Letzt werden Sie sodann aufgefordert eine Vergleichsvereinbarung und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die geforderten Beträge wirken, im Vergleich zu den möglichen Gerichtskosten, eher gering, sind allerdings zumeist überhöht. Daher ist die Inanspruchnahme einer kostenlosen Erstberatung durch eine*n Anwält*in empfehlenswert.

Aufbau einer Abmahnung durch IPPC Law im Überblick


  • Kontaktdaten der Kanzlei
  • Grund der Abmahnung
  • Nähere Erläuterung des Vorwurfs
  • Nennung bereits gewonnener Fälle
  • Auflistung der Ansprüche inklusive aller Anspruchsgrundlagen
  • Auflistung diverser Forderungen
  • Frist
  • Drohende Kosten
  • Aufforderung, eine Unterlassungserklärung & Vergleichsvereinbarung zu unterschreiben

Zur Veranschaulichung: 1. Seite eines Abmahnschreibens der Kanzlei IPPC Law

Abmahnungsschreiben von Kanzlei IPPC Law

Welche ersten Schritte empfehlen sich nach Erhalt einer Abmahnung von IPPC Law?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie keinesfalls in Panik verfallen, sondern die Ruhe bewahren. Zunächst empfiehlt es sich, die Abmahnung gründlich durchzulesen.

In diesem Schritt können Sie unter Umständen bereits feststellen, ob sie für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind oder ob ein Dritter in Frage kommt. Zudem besteht immer auch die Möglichkeit, dass aufgezählten Dateien oder Filme gar nicht existent sind. Doch selbst wenn Sie Ihre Unschuld feststellen, sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren. Stattdessen empfiehlt es sich alle Unterlagen zu Zwecken der Dokumentation verstauen. In keinem Fall sollten Sie dagegen vorschnell unterschreiben oder den geforderten Betrag begleichen. Besonders relevant ist für Sie die Einhaltung der Frist. In diesem Zeitrahmen können Sie sich überlegen, ob Sie selbstständig auf den Vorwurf reagieren oder eine*n Anwält*in zu Rate ziehen möchten. Letzteres kann auch durch eine kostenlose Erstberatung geklärt werden.

RECHTSANWALT DR. MATTHIAS LOSERT, LL.M.:


Profitieren Sie beispielsweise von den Erfahrungswerten unseres Rechtsanwalts Dr. Losert. Dieser hat seit 2010 über 1.500 Abmahnungen wegen Filesharing bearbeitet

Welche weitergehenden Schritte sollten eingeleitet werden?

Sollten Sie sich für die Hilfe eines*einer Anwält*in entschieden haben, kann diese*r die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und ihnen anschließend mitteilen, ob sie fehlerbehaftet ist und welche weiterführenden Schritte einzuleiten sind. So kann sie bereits unwirksam sein, wenn die inhaltlichen Vorgaben aus § 97a UrhG nicht eingehalten wurden.

Der*die Anwält*in prüft außerdem, ob die Abmahnung sowohl begründet als auch berechtigt ist.

Begründet ist sie bereits, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, welche auf Sie zurückzuführen sein kann und der*die Abmahnende der Verletzte ist. Diese Anforderungen werden häufig erfüllt. Darüber hinaus muss die Abmahnung jedoch auch berechtigt sein.

Was sind mögliche Reaktionsoptionen auf eine Abmahnung?

Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten auf eine Abmahnung zu reagieren. Theoretisch können Sie diese einfach ignorieren oder sofort die Unterlassungserklärung unterschreiben sowie die geforderte Schadensersatzzahlung leisten. Diese Varianten sind in der Praxis jedoch wenig zielführend und können entweder weitere Mahnungen zur Folge haben oder als Schuldeingeständnis gewertet werden. Auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist möglich, empfiehlt sich jedoch nur wenn diese modifiziert und damit ohne Schuldeingeständnis abgegeben wird. Vielmehr hängen Ihre Reaktionsoptionen von den individuellen Umständen des Sachverhalts ab. Ist die zu zahlende Strafe unverhältnismäßig hoch, was bei Abmahnkanzleien wie IPPC Law des Öfteren der Fall ist, oder werden die inhaltlichen Anforderungen aus § 97a UrhG nicht erfüllt, sollten Sie keinesfalls unterschreiben.

Empfehlenswert kann dagegen ein Schreiben an den*die Abmahnende*n zur Darlegung des eigenen Standpunkts sein. Dieses können Sie wahlweise selbst verfassen oder es von einem Anwalt aufsetzen lassen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?


  • Ruhe bewahren: Eine Abmahnung ist unangenehm, doch Panik kann zu vorschnellen Entscheidungen führen.
  • Nicht ignorieren: Auch wenn es verlockend erscheint, die Abmahnung einfach zu ignorieren, kann dies langfristig zu zusätzlichen Kosten und Problemen führen.
  • Nicht unterschreiben oder zahlen: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die Unterlassungserklärung und zahlen Sie auch nicht die geforderte Summe. Insbesondere dann nicht, wenn Sie keine Schuld trifft.
  • Alle Unterlagen aufbewahren und prüfen: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und lesen Sie die Abmahnung genau durch.
  • Frist beachten: Die in der Abmahnung genannten Fristen sind entscheidend, da bei Fristversäumnis weitere rechtliche Schritte, wie etwa ein Mahnbescheid, folgen können.
  • Anwaltliche Beratung einfordern: Suchen Sie zeitnah eine*n erfahrene*n Anwält*in auf, der*die sich auf Urheberrecht spezialisiert hat. Anwält*innen können die Abmahnung daraufhin überprüfen, ob diese gerechtfertigt ist.

Wie lässt sich eine Klage vermeiden?

Grundsätzlich gilt, dass Sie nicht haften, wenn Sie nicht für die Rechtsverletzung verantwortlich sind. Die Schwierigkeit bei Urheberrechtsverletzungen besteht jedoch darin, dass die Beweislast bei Ihnen liegt. Wenn beispielsweise Dritte die für das Herunterladen illegaler Dateien verantwortlich sind, weil sie Zugriff auf Ihr WLAN haben, müssen Sie dies beweisen. Dies gilt jedoch beispielsweise gem. Art. 4 DSA (Digital Service Act) nicht, wenn Sie Anbieter*in eines öffentlichen WLANs sind. Generell lässt sich eine Klage daher am besten vermeiden, wenn die Erfolgsaussichten sowie die Geldforderungen und der Nutzen für die IPPC Law gering sind. Eine umfassende Einschätzung kann Ihnen dabei ein*e Anwält*in geben.

Welche Kostenrisiken sind existent?

IPPC Law droht damit, dass Sie sowohl Schadensersatz als auch einen Aufwendungsanspruch oder im schlimmsten Fall, die Gerichtskosten tragen müssen. Forderungen des Schadensersatzes belaufen sich zumeist auf einen Betrag zwischen 400 und 1.000 €, während der Streitwert, aus dem sich die Gebühren berechnen, bei bis zu 10.000 € liegen kann. Der Aufwendungsanspruch ist dagegen in § 97a III UrhG auf maximal 1.000€ begrenzt. Die Auflistung der zu befürchtenden Kosten schockiert die meisten Betroffenen und lässt die Forderung der IPPC Law dagegen umso geringer wirken. Allerdings können die Forderungen überhöht sein, sodass Sie eine*n Anwält*in kontaktieren und nicht das Ihnen auf den ersten Blick kleiner erscheinende Übel hinnehmen sollten.

Fazit: Kostenlose anwaltliche Erstberatung auf yourXpert

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Abmahnung von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft eine ernstzunehmende Angelegenheit ist. Unabhängig davon, ob Sie die Vorwürfe als gerechtfertigt betrachten oder nicht, ist es ratsam, den Inhalt der Abmahnung genau zu prüfen und besonnen zu handeln. Eine falsche oder unüberlegte Reaktion kann teure und langfristige Konsequenzen nach sich ziehen. Grund zur Panik besteht jedoch nicht. Die rechtzeitige Suche nach anwaltlicher Hilfe ist der wichtigste Schritt, um gegen die Abmahnung vorzugehen und hohe Kosten oder gar ein Verfahren vor Gericht zu verhindern.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen


Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen finden sie auf unseren Seiten "Abmahnung prüfen & abwehren", "Abmahnung Frommer Legal erhalten", "Abmahnung Nimrod erhalten?", "Google Fonts Abmahnung erhalten?".

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