Geistiges Eigentum schützen - so geht's
Zuletzt geprüft und aktualisiert am
Ratgeber: Geistiges Eigentum schützen - so geht's
(Lesezeit ca. 10 Minuten)
Von einer Idee bis zu einer praxistauglichen Umsetzung ist es oft ein langer und steiniger Weg. Hat man es endlich geschafft, ist die Euphorie groß. Doch wie schützt man sich eigentlich davor, dass nicht jemand anders einem zuvorkommt oder Erfindungen kopiert? Dabei gilt das Gebot, dass Vorsicht besser ist als Nachsicht. Oftmals wird viel Geld in das Produkt oder die Dienstleistung gesteckt, aber vergessen es rechtlich abzusichern. Dies kann schlimmstenfalls jahrelange Arbeit zunichtemachen. Deshalb sollte man sich frühzeitig damit beschäftigen, damit nicht der Worst Case eintritt und jemand anders die eigenen Früchte erntet.
Der folgende Ratgeber soll klären, welche Möglichkeiten es gibt, das geistige Eigentum zu schützen.
Das Wichtigste in Kürze
- Als geistiges Eigentum bezeichnet man kreative Schöpfungen, die sich in einem Werk darstellen.
- Bloße Ideen sind nicht schutzfähig. Hierfür bieten sich Geheimhaltungsvereinbarungen an.
- Als Eigentümer*in kann man frei über eine Schöpfung verfügen und sie beispielsweise an Dritte lizenzieren.
- Es gibt mehrere Arten von Schutzrechten mit unterschiedlichen Schutzwirkungen
- Die Kosten hängen von Aufwand und Art des Schutzes ab.
- Wurde geistiges Eigentum gestohlen oder fremd genutzt, sollte man zuerst Beweise sichern.
- Bei Diebstahl oder Fremdnutzung kann der*die Gegner*in abgemahnt werden. Bleibt dies ohne Wirkung, kann gerichtlich vorgegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist geistiges Eigentum?
- Was sind erste Schritte nach einer Idee?
- Welche Rechte gewährt mir mein geistiges Eigentum?
- Wieso sollte ich mein geistiges Eigentum schützen?
- Welche Möglichkeiten/Schutzrechtsarten gibt es mein geistiges Eigentum zu schützen?
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Patentrecht
- Gebrauchsmuster
- Eingetragenes Design/Geschmacksmuster
- Titelschutz
- Domainschutz
- Welche Kosten können entstehen, wenn ich geistiges Eigentum schützen möchte?
- Was kann ich gegen Diebstahl und Fremdnutzung meines geistigen Eigentums tun?
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu geistiges Eigentum schützen einholen!
Was ist geistiges Eigentum?
Bei der Definition des geistigen Eigentums sollte vorweggeschickt werden, dass das geistige Eigentum zwar regelmäßig aus einer Idee heraus entsteht, die Idee an sich aber nicht geschützt werden kann. Von dem Begriff „geistiges Eigentum“ werden alle Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts erfasst.
Solche Schöpfungen können beispielsweise sein:
- Erfindungen
- literarische und künstlerische Werke
- Bilder
- Know-how
- Software
Was sind erste Schritte nach einer Idee?
Da eine Idee an sich nicht schutzfähig ist, sollte man grundsätzlich sehr vorsichtig sein, wem man etwas von ihr erzählt. Ist es unvermeidbar, dass Dritte von dem Konzept wissen, weil diese in die Umsetzung involviert werden müssen, so bietet sich oft der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (oder auch Englisch kurz NDA für Non-disclosure-agreement) an. Mit einer solchen Vereinbarung stellt man sicher, dass die andere Partei die sensiblen Informationen nicht an unbefugte Dritte weitergeben darf und sichert dies mit einer Vertragsstrafe zur Abschreckung ab. Ein solches NDA kann oft auch ohne anwaltliche Hilfe erstellt werden, da sich die Regelungen für die meisten Anwendungsgebiete stark ähneln.
PRAXIS-TIPP:
Eine Idee an sich lässt sich nicht schützen. Jedoch kann mit einer Geheimhaltungsvereinbarung Sicherheit geschaffen werden, bevor es zur Umsetzung der Idee kommt.
Möchte man jedoch auf Nummer sicher gehen oder besondere Abmachungen treffen, bietet sich eine anwaltliche Erstellung an. Einen beauftragten Rechtsbeistand muss man übrigens nicht explizit zur Geheimhaltung verpflichten. Als Rechtsanwält*in unterliegt man bereits aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Welche Rechte gewährt mir mein geistiges Eigentum?
Sofern man alleinige*r Rechteinhaber*in ist, gewährt das geistige Eigentum grundsätzlich ohne Einschränkungen alle Handlungen im Zusammenhang mit der Schöpfung. Dies kann etwa die Aufführung, Wiedergabe, Vervielfältigung, Änderung oder die Lizenzierung an Dritte umfassen.
Bei einer Lizenzierung an Dritte geht es nicht nur darum, eine Vergütung zu vereinbaren, sondern man sollte auch konkret regeln, welche Rechte der*die Lizenznehmer*in erhält. So kann man die gewährten Nutzungsrechte inhaltlich, zeitlich oder räumlich einschränken. Werden die Rechte gar nicht ausgestaltet - und dies kommt in der Praxis nicht selten vor - führt dies hinterher oft zu großem Streit und Auslegungsproblemen der Vereinbarung. Dies kann zur Folge haben, dass der*die Lizenznehmer*in plötzlich in Konkurrenz tritt und Marktanteile vereinnahmt.
PRAXIS-TIPP:
Mit einer Lizenzvereinbarung lassen sich Streitigkeiten oft vermeiden, wenn Rechte an Dritte gewährt werden sollen.
Ist man nicht alleinige*r Rechteinhaber*in, da mehrere Parteien beteiligt sind, sollte ohnehin geregelt werden, wer welchen Entscheidungsspielraum hat. Je nach Bestehen einer Gesellschaftsstruktur gibt es hierbei viele Besonderheiten zu beachten, die eine anwaltliche Begleitung unerlässlich machen.
Wieso sollte ich mein geistiges Eigentum schützen?
Ob man sein geistiges Eigentum schützen sollte, hängt zunächst davon ab, ob dieses unternehmerisch oder privat geprägt ist. Sofern das Werk die Basis für ein Geschäftsmodell darstellt, führt an einem umfassenden Schutz in der Regel kein Weg vorbei. Ist man hingegen nur privat unterwegs und beabsichtigt nicht mit dem Werk etwas zu verdienen oder an die Öffentlichkeit zu treten, kann auf einen Schutz auch verzichtet werden. Aber Vorsicht ist geboten, denn oft kristallisiert sich erst im Laufe der Zeit heraus, dass das, was vielleicht als Schnapsidee geboren ist, sich später doch als lukrative Innovation entpuppt. Dann kann es schon zu spät sein, wenn Dritte die Idee aufgegriffen und möglicherweise haben schützen lassen. Dies kann so weit führen, dass dem*der Erfinder*in die Nutzung sogar untersagt werden kann, weil die Konkurrenz die vorgehenden Rechte innehält (z.B. Markeneintragung) oder die eigenen Rechte nicht bewiesen werden können. Denn in der Praxis ist es oft schwer zu belegen, dass man der*die Erste war, wenn keine ausreichende Dokumentation vorgelegt werden kann.
EMPFEHLUNG
Auch wenn man zunächst noch nicht den wirtschaftlichen Erfolg des geistigen Eigentums im Auge hat, lohnt sich ein frühzeitiger Schutz, bevor Dritte Kapital hieraus schlagen können.
Welche Möglichkeiten/Schutzrechtsarten gibt es mein geistiges Eigentum zu schützen?
Als gewerbliche Schutzrechte werden alle Rechte, die die individuellen geistigen Schöpfungen schützen, bezeichnet. Es gibt verschiedene Arten und Möglichkeiten das geistige Eigentum zu schützen. Der Ablauf und die Schutzwirkung der einzelnen Schutzrechte unterscheiden sich aber auch.
Urheberrecht
Das Urheberrecht an einem Werk (z.B. Film, Software, Musik, Foto) steht grundsätzlich dem*der Schöpfer*in zu. Bei einem Foto ist dies etwa die Person, die es aufgenommen hat. Der urheberrechtliche Schutz entsteht bereits mit der Erschaffung des Werkes. Eine Anmeldung des Schutzes in einem Register ist nicht erforderlich. Gleichwohl ist es empfehlenswert, die Schöpfung zu dokumentieren, beispielsweise auch durch Ausstellung einer anwaltlichen Bescheinigung. Dies erleichtert später die Feststellung erheblich, wer die Urheberschaft berechtigterweise innehat. Ein Urheberrecht besteht jedoch nicht ewig. Es erlischt spätestens 70 Jahre nach dem Tod des*der Urheber*in, je nach Art des Werkes auch bereits früher. Danach wird das Werk gemeinfrei.
Ein Verstoß gegen ein Urheberrecht stellt eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung dar, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslöst.
Mehr zum Thema Urheberrecht erfahren Sie in unseren Ratgebern Urheberrechtsverletzung - was tun? und Abmahnung Urheberrecht schreiben.
Markenrecht
Ein Markenrecht entsteht in der Regel durch Eintragung der Marke in ein Register. Es kann in Ausnahmefällen aber auch bei langjähriger Nutzung einer nicht eingetragenen Marke vorliegen. Vor der Anmeldung einer Marke sollte eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden, um festzustellen, ob es bereits Marken gibt, die sich überschneiden. Vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zur Eintragung dauert es ein paar Wochen. Vollwertig eingetragen ist die Marke, wenn die dreimonatige Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Markenformen. Besonders verbreitet sind dabei die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke. Marken lassen sich nur für Deutschland, andere einzelne Länder, für die EU oder auch global anmelden. Das Recht an einer Marke muss verlängert werden, damit es nicht erlischt. Zudem muss die Marke auch tatsächlich genutzt werden, um einen Antrag auf Löschung durch Dritte standzuhalten. Geschützt ist die Marke zunächst nur in den angegebenen Klassen, kann später jedoch auch erweitert werden. Ein Verstoß gegen das Markenrecht kann abgemahnt werden und löst Schadensersatzansprüche aus.
Mehr zum Thema Marke anmelden erfahren Sie in unserem Ratgeber Marke anmelden: Markenschutz in Deutschland und EU und zum Thema Markenrechtsverletzung in unserem Ratgeber Markenrechtsverletzung – so reagieren Sie richtig.
Patentrecht
Ein Patent entsteht erst durch eine Eintragung. Geschützt wird dabei in der Regel eine technische Erfindung oder ein Verfahren. Man kann also etwa keine Begriffe patentieren lassen. Die erfolgreiche Anmeldung eines Patents ist erheblich aufwändiger und schwieriger durchzusetzen als etwa eine Markeneintragung. Bis eine Erfindung patentiert ist, können durchaus mehrere Jahre vergehen. Dafür ist es in diesem Bereich wichtiger als in allen anderen einen Schutz zu erwirken, um sich vor Nachahmungen zu bewahren.
Aus einer Verletzung des Patents ergeben sich nicht nur Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz, sondern Plagiate können auch beschlagnahmt und vernichtet werden, um eine Verbreitung zu vermeiden.
Mehr zum Thema Patent anmelden erfahren Sie in unserem Ratgeber Patent anmelden - Jetzt Ideen patentieren lassen.
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist mit dem Patent verwandt. Auch hierbei schützt man eine Erfindung. Dafür ist eine Anmeldung des Gebrauchsmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Die Voraussetzungen für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters sind jedoch geringer als beim Patent. So reicht es aus, wenn es sich bei der Erfindung um eine Neuheit handelt, die im Inland noch nicht bekannt ist. Nach der Anmeldung ist ein Gebrauchsmuster für 3 Jahre geschützt, der Schutz kann auf bis zu 10 Jahre verlängert werden. Im Gegensatz zum Patent lassen sich hiermit keine Verfahren schützen. Die Anmeldung an sich klappt in der Regel problemlos, da das DPMA keine Prüfung vornimmt, ob die Erfindung bereits bekannt ist (ähnlich wie bei der Eintragung einer Marke).
Eingetragenes Design/Geschmacksmuster
Eingetragene Designs (auch bekannt als Geschmacksmuster) schützen die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fahrzeuge oder Textilien handeln. Geschützt werden kann nicht nur das Design des kompletten Gegenstandes, sondern auch einzelne Teilbereiche (z.B. die Form eines Auto-Scheinwerfers). Ein solches Designrecht kann beim DPMA eingetragen werden, damit der Schutz Wirkung entfaltet. Die Schutzwirkung dauert maximal 25 Jahre an. Geschützt sind nur die Darstellungen, die bei der Anmeldung eingereicht worden sind.
Titelschutz
Der Titelschutz ist im Zusammenhang mit dem Urheberrecht zu sehen. Während sich das Urheberrecht auf das Werk selbst bezieht, umfasst der Titelschutz den Schutz für den Werktitel. Dies kann etwa ein Buchtitel oder Filmtitel sein. Der Unterschied liegt darin, dass ein Titel meist zu kurz ist, um die notwendige Schöpfungshöhe für ein Urheberrecht zu erfüllen. Eine Eintragung ist dabei wie beim Urheberrecht nicht erforderlich, allerdings sollte der Titel im Rahmen einer Titelschutzanzeige in den Medien veröffentlicht werden. Voraussetzung für den Schutz ist jedoch, dass dem Titel ein gewisses Mindestmaß an Individualität anhaftet. Der Schutz erlischt automatisch, wenn der Titel nicht mehr genutzt wird. Bei Büchern ist dies etwa der Fall, wenn ein Buch seit mindestens 5 Jahren nicht mehr erhältlich ist.
Domainschutz
Das Recht an einer Domain entsteht bereits durch die erfolgreiche Registrierung dieser. Eine zusätzliche Eintragung des Rechtes ist nicht erforderlich. Beim Domainrecht ist zu beachten, dass dieses in Konflikt mit anderen Rechten kommen kann. So sollte man etwa vor der Registrierung einer Domain überprüfen, ob nicht Markenrechte entgegenstehen. Diese gehen dem Domainrecht nämlich regelmäßig vor. Aus dem Domainrecht können ebenfalls Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Dritte hergeleitet werden, allerdings ist der Schutzbereich nicht sonderlich groß.
Welche Kosten können entstehen, wenn ich geistiges Eigentum schützen möchte?
Die Kosten variieren stark je nach Aufwand und Art des Schutzes. Grundlegend kann man die Kosten aufteilen in Anwaltskosten und sonstige Gebühren. So kostet etwa die Anmeldung einer Marke (bis zu 3 Klassen) in Deutschland eine Anmeldegebühr in Höhe von derzeit 290 EUR. Hinzu kommen dann die Anwaltskosten für eine zu empfehlende Ähnlichkeitsrecherche und den Antrag auf Anmeldung. Hier liegt man zumeist noch im dreistelligen Bereich. Deutlich teurer ist hingegen eine Patentanmeldung, wobei hierzu anzumerken ist, dass der Aufwand ungleich höher ist. Für ein Urheberrecht entsteht hingegen keine Anmeldegebühr, da ein solches Recht nicht in einem Register eingetragen werden kann. Kosten entfallen hier eher auf die anwaltliche Beratung. Die Kosten steigen immer dann, je internationaler der Schutz ausgerichtet sein soll. Dann liegen nicht nur die Anmeldegebühren höher, sondern auch der Aufwand einer anwaltlichen Prüfung ist weitaus größer.
HINWEIS
Auf yourXpert können wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, um nach der Eingabe nur weniger Informationen eine Kostenkalkulation vorzunehmen.
Was kann ich gegen Diebstahl und Fremdnutzung meines geistigen Eigentums tun?
Gegen den Diebstahl bzw. die unberechtigte Fremdnutzung stehen diverse Verteidigungsmöglichkeiten zur Wahl. Der erste gewöhnliche Schritt bei einer festgestellten Verletzungshandlung ist nicht etwa die Kontaktaufnahme zum*zur Gegner*in, sondern die Beweissicherung (z.B. Screenshots, Testbestellung etc.). Erst danach sollte eine Korrespondenz erfolgen. Oftmals geschieht dies in Form einer anwaltlich verfassten Abmahnung. Inhalt der Abmahnung ist sodann die Schilderung der Verletzungshandlung, die Aufstellung der Forderungen (z.B. Unterlassung, fiktive Lizenzgebühr, Erstattung der Rechtsverfolgungskosten) und zumeist auch eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung. Von dem Verfassen einer Abmahnung ohne anwaltliche Hilfe ist dringend abzuraten. Denn das Gesetz sieht bei formellen Fehlern in der Abmahnung oftmals einen Kostenerstattungsanspruch für die Gegenseite vor. Die Abmahnung kann also als kostenintensiver Bumerang zurückkommen.
WARNUNG
Von einer Erstellung einer Abmahnung ohne anwaltliche Hilfe ist dringend abzuraten. Durch Formfehler können schnell Schadensersatzansprüche der Gegenseite entstehen und die Abmahnung zudem unwirksam sein.
Erfolgt auf die Abmahnung keine oder eine ablehnende Reaktion, so ist ein gerichtliches Verfahren geboten. Dabei kann auf zwei verschiedene Verfahrensweisen vorgegangen werden. Sofern eine schnelle Entscheidung gewünscht ist, bietet sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an, die aber keine endgültige Regelung darstellt. Ansonsten kann auch im Rahmen eines gewöhnlichen Klageverfahrens vorgegangen werden, um Rechtssicherheit zu erlangen. Hierbei ist allerdings oft mit langen Verfahrensdauern zu rechnen.
Neben der zivilrechtlichen Verfahrensweise kann in manchen Fällen auch darüber nachgedacht werden, eine Strafanzeige zu erstatten. In zahlreichen Rechtsgebieten (so etwa dem Urheberrecht und Markenrecht) stellen bestimmte Verletzungshandlungen gleichzeitig eine Straftat dar. Durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, bei dem die Behörden von Amtswegen ermitteln müssen, gelangt man oft unentgeltlich an Informationen der Gegenseite, die dann im Zivilverfahren verwendet werden können.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu geistiges Eigentum schützen einholen!
Das geistige Eigentum zu schützen ist nicht nur von großer Bedeutung, sondern sollte auch an den Anfang der Planungen und Überlegungen gestellt werden. Art und Umfang des Schutzes sind individuell zu bestimmen. Nicht jede Schutzart eignet sich auch für ein spezifisches Produkt oder eine Dienstleistung.
Auf yourXpert stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Erhalten Sie bei uns eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung.
Bereits beantwortete Fragen |
---|
AGB erstellen + Rechtstexte: Warenverkauf an Endverbraucher |
Abmahnung prüfen & abwehren |
Abmahnung Urheberrechtsverletzung |
Unter welchen Umständen ist die Verwendung von Onlinemedien Dritter rechtl. mögl |
Unterlassungsverpflichtungserklärung gegen meine Website Schulminator.com |
Auftragsbetsätigung / Rechnung |
Abmahnung prüfen |
Rechtsformwahl |
Ich habe eine Frage im Bereich Handel |
Mustervertrags-Erstellung für eine Dienstleistung |
Häufige Fragen
Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?
Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen? (Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?)
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar und lediglich die für die Bearbeitung infrage kommenden Rechtsanwält*innen können die Anfrage einsehen. Die Übersendung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt. Unsere Server, auf denen die Daten gespeichert sind stehen, ausschließlich in Deutschland. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung.
Sie haben keine kostenlose Ersteinschätzung erhalten?
Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen eine Ersteinschätzung nicht möglich ist, da diese Beispielsweise einer umfangreichen Prüfung bedarf, welche nicht im kostenlosen Rahmen möglich ist.
Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.
sehr gut
Finanztip
Stiftung Warentest
Spiegel Online
WirtschaftsWoche
n-tv
und viele mehr
So funktioniert's:
- Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
- Unverbindliches Festpreisangebot
- Angebot annehmen und Rechtsberatung erhalten