Arbeitszeugnis einklagen – wie geht das?
Arbeitszeugnis einklagen – wie geht das?
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Ihr Arbeitsverhältnis endet bald oder ist schon länger beendet und Sie haben immer noch nicht Ihr Arbeitszeugnis erhalten? Sie möchten ein Zwischenzeugnis und Ihr*e Arbeitgeber*in weigert sich? Oder sind Sie mit dem erhaltenen Arbeitszeugnis unzufrieden oder möchten noch bessere Noten erhalten? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Thema „Arbeitszeugnis einklagen“. Insbesondere erläutern wir Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, um Ihr Zeugnis schnellstmöglich zu erhalten oder korrigiert zu bekommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie haben einen Zeugnisanspruch auf ein Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag, gemäß § 630 BGB und § 109 GewO
- Es besteht in der Regel ebenfalls ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis
- Sie haben eine sogenannte „Holschuld“ d.h. Sie müssen ein Zeugnis verlangen und anbieten, dieses bei Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in abzuholen
- Ein unrichtiges oder formal falsches Zeugnis muss nicht hingenommen werden
- Kleinste Fehler und Formulierungen im Zeugnis können (häufig sogar unbeabsichtigt) zu einem schlechten Zeugnis führen
- Es gibt eine 3-jährige Verjährungsfrist, häufig gibt es aber kürzere Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag, die einzuhalten sind oder, bei Fristversäumnis auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft werden sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Warum sollte ich mein Arbeitszeugnis /Zwischenzeugnis einklagen?
- Wie sollte ich mein Arbeitszeugnis vor einer Klage anfordern?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Was ist bei der Klageeinreichung zu beachten?
- Wie reiche ich die Klage richtig ein?
- Kann ich dazu ein Muster/Vorlage verwenden?
- Was ist ein Gütetermin?
- Wie läuft die Verhandlung ab?
- Was bedeutet das Urteil für mich?
- Was passiert, wenn ich nach dem Urteil immer noch nicht mein Zeugnis erhalten habe?
- Welche Kosten entstehen?
- Wie hoch sind die Anwaltskosten?
- Wer muss die Gerichtskosten tragen?
- Benötige ich einen*eine Anwält*in?
- Fazit: Kostenlose Ersteinschätzung
Warum sollte ich mein Arbeitszeugnis /Zwischenzeugnis einklagen?
Ein Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis ist für Sie als Arbeitnehmer*in ein wichtiger Faktor für das weitere Arbeitsleben. Oftmals stellen die Zeugnisse eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die zukünftigen Arbeitgeber*innen dar, ob eine Einstellung erfolgt oder nicht. Deshalb ist es essenziell für die berufliche Entwicklung ein solches stets anzufordern. Nicht nur aus diesen Gründen lohnt sich eine Zeugnisklage , es steht ihnen tatsächlich auch ein Anspruch darauf zu. Am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ist der*die Arbeitgeber*in verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen. Kommt Ihr*e Arbeitgeber*in dieser Pflicht nach, kann diese sich unter Umständen auch schadensersatzpflichtig machen.
Auch ein Zwischenzeugnis kann angefordert werden, da der*die Arbeitgeber*in dieses wegen der Sorgfaltspflicht gegenüber dem*der Arbeitnehmer*in ausstellen muss. Ein „ungehöriges", also ungerechtes, Zeugnis muss ebenfalls nicht hingenommen werden. Wenn das Zeugnis also inhaltlich oder formal unrichtig ist, lohnt sich die Erwägung einer Zeugnisklage auch, da Sie in Zukunft immer wieder nach diesem Zeugnis beurteilt werden.Tatsächlich ist es Laien und häufig sogar Arbeitgeber*innen selbst unbekannt, wie das Zeugnis im Detail aussehen muss und viele Fehler werden übersehen. Deshalb kann sich die Prüfung eines Arbeitszeugnisses durch eine* Anwält*in lohnen.
Wie sollte ich mein Arbeitszeugnis vor einer Klage anfordern?
Das Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis ist, wie in Punkt 1 schon beschrieben, geschuldet, denn den*die Arbeitgeber*in trifft die sog. Zeugnispflicht. Deshalb lohnt es sich in den meisten Fällen den*die Chef*in auf das fehlende Zeugnis oder den fehlerhaften Zeugnistext hinzuweisen. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei dem Zeugnis eine Holschuld besteht. D.h. Sie müssen das Arbeitszeugnis tatsächlich bei dem*der Arbeitgeber*in abholen, sollte der Arbeitgeber*in sich weigern, das Arbeitszeugnis zu versenden. Gehen Sie also zu Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in und fordern Sie Ihr Zeugnis ein!
RECHTS-TIPP:
Sie können das Zeugnis auch ausformuliert an Ihre*n Arbeitgeber*in schicken. Diese*r muss es dann nur noch unterzeichnen. So erhalten Sie direkt ihr Wunschzeugnis, weil der*die Arbeitgeber*in nur noch unterzeichnen muss. Hier erfahren Sie, wie Sie Arbeitszeugnisse erstellen oder auch Zwischenzeugnisse erstellen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Anspruch auf das Arbeitszeugnis verjährt nach 3 Jahren. D.h., dass Sie innerhalb von 3 Jahren Ihr Zeugnis angefordert und abgeholt haben müssen. Danach können Sie den Anspruch zwar noch geltend machen, aber der*die Arbeitgeber*in kann sich weigern. Wenn es um die Korrektur wegen eines unrichtigen Zeugnisses geht, muss diese in einer angemessenen Zeit gerügt werden. Dies kann häufig einen Zeitraum von nur wenigen Monaten umfassen. Deshalb sollten Sie sich in einem solchen Fall schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen, um Ihre Möglichkeiten abzuklären. Dafür können Sie gerne von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen. Bitte beachten Sie, dass manchmal kürzere Fristen, z.B. im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen sind. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten um ein optimales Zeugnis zu erhalten.
Was ist bei der Klageeinreichung zu beachten?
Wenn Ihre Nachfragen bei Ihrer arbeitgebenden Person erfolglos blieb und Sie Ihr Zeugnis nicht abholen konnten, empfiehlt sich als nächsten Schritt eine Klage auf Erhalt des Zeugnisses zu bewirken. Es ist dann in den nachfolgenden Schritten vorzugehen.
Wie reiche ich die Klage richtig ein?
Zuerst müssen Sie die Klageschrift fristgerecht beim Arbeitsgericht einreichen. Bei Fragen zur Klageerhebung ist unser Ratgeber Klage einreichen lesenswert. Obwohl vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang herrscht, empfiehlt es sich eine*n Anwält*in zu beauftragen, der*die Ihnen dabei hilft mögliche Fallstricke zu vermeiden und ein bestmögliches Arbeitszeugnis zu verhandeln. Anwält*innen haben jeden Tag mit möglichen Klagen zu tun und sind deshalb geübt darin Anträge zu stellen. Bei dem Antrag für das Arbeitszeugnis ist zu beachten:
- wenn Sie nur eine Zeugniserteilung begehren, müssen Sie den Antrag nur auf das Erteilen eines qualifizierten Zeugnisses stellen
- dabei können Sie nicht die gewollte Bewertung vorgeben, aber einfordern
- bei einer Zeugnisberichtigung muss der Antrag auf Klage bestimmt gefasst sein
- im Antrag muss genau bezeichnet werden, was das Zeugnis in welcher Form enthalten soll
RECHTS-TIPP:
Sie haben zwar keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Formulierungen in Ihrem Zeugnis enthalten sind, können aber bei der Klageerhebung Vorschläge vortragen. Ebenfalls ist zu beachten, dass Sie beweisen müssen, dass ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen Ihnen und der arbeitgebenden Person bestand, aus der ein Zeugnisanspruch hervorgeht, was aber in der Praxis meist kein Problem ist und auch ohne schriftlichen Vertrag möglich ist.
Kann ich dazu ein Muster/Vorlage verwenden?
Von der Verwendung eines Musters oder einer Vorlage zur Klageerhebung ist unbedingt abzuraten. Jeder Antrag ist sehr individuell und hat speziellen Punkten gerecht zu werden. Dies kann meist nur durch einen professionellen Anwält*in zu gewährleisten.
Was ist ein Gütetermin?
Nach dem Antrag und zu Beginn des Verfahrens ordnet das Gericht zumeist einen Gütetermin an. Bei diesem Termin soll eine Einigung der beiden Parteien hergeführt werden, ohne dass direkt ein Verfahren eröffnet wird. Bei dem Termin ist auch, je nach Klagebegehren, die Beweislast unterschiedlich verteilt. Handelt es sich um ein nicht erhaltenes oder fehlerhaftes Arbeitszeugnis, muss die arbeitgebende Person beweisen, dass sie Ihnen das Zeugnis übergeben hat oder warum kein Fehler besteht. Bei dem Begehren, eine Verbesserung des Arbeitszeugnis zu erreichen müssen Sie selbst beweisen, dass Sie eine bessere Bewertung als ein "befriedigend" verdient haben. Dabei ist es meist hilfreich vorherige Zwischenzeugnisse vorzulegen, soweit vorhanden. Anhand derer kann dann verglichen werden. Häufig ist aber schlichtweg Verhandlungsgeschick gefragt. Das Gericht ist sehr daran interessiert, einen Vergleich herbeizuführen. Können sich beide Parteien bei diesem Termin nicht einigen, setzt das Arbeitsgericht einen Verhandlungstermin an. An diesem wird die Klage vor Gericht behandelt. Dies ist nicht unbedingt vorteilhaft, da dadurch höhere Kosten für beide Parteien entstehen. Es lohnt sich also bei der Güteverhandlung zu einem beidseitigen Kompromiss zu kommen.
Wie läuft die Verhandlung ab?
Wenn die Güteverhandlung kompromisslos blieb, läuft es auf eine Gerichtsverhandlung hinaus. Der Termin dazu wird von dem Gericht festgelegt. In der Praxis wird dies jedoch eher die Ausnahme darstellen, da eine Gerichtsverhandlung sehr kosten- und zeitintensiv ist. Deshalb ist der*die Arbeitgeber*in meist daran interessiert, schon vorher zu einer Einigung zu kommen. Das Verfahren selbst beginnt dann mit der Beweisaufnahme. Dieser ist besonders von Bedeutung, wenn Sie eine Verbesserung erreichen wollen.
RECHTS-TIPP:
Sie können auch einen Eilrechtsschutz durch eine einstweilige Verfügung erlangen.
Was bedeutet das Urteil für mich?
Bei einem Urteil sind 2 Szenarien möglich:
- das Gericht entscheidet, dass das Zeugnis formal und inhaltlich korrekt ist
- das Gericht erteilt Ihnen den Zeugnisanspruch oder die Berichtigung durch die arbeitgebende Person
Bei der ersten Variante haben Sie dann keinen Anspruch mehr, dass Zeugnis zu berichtigen und müssen Ihre Noten hinnehmen. Bei der zweiten Variante muss Ihr*e Arbeitgeber*in das Zeugnis nach den Vorlagen des Gerichts korrigieren.
Was passiert, wenn ich nach dem Urteil immer noch nicht mein Zeugnis erhalten habe?
Wenn Ihr*e Arbeitgeber*in Ihnen trotz eines Urteils des Arbeitsgerichts immer noch kein Zeugnis ausstellt oder die Verbesserung verweigert, hilft es, sich noch einmal an das Gericht zu wenden. Dieses wird dann in den meisten Fällen ein Zwangsgeld von der arbeitgebenden Person fordern, damit diese schnellstmöglich dem Urteil nachkommt.
Welche Kosten entstehen?
Wenn Sie sich bei dem Einklagen des Arbeitszeugnisses von einem Rechtsbeistand vertreten lassen, fallen Kosten für diesen an. Da es sich um ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht handelt bedeutet dies, dass sie nicht die Kosten für den Rechtsbeistand der gegnerischen Partei übernehmen müssen. Egal wie der Prozess ausgeht, es müssen nur die eigenen Kosten getragen werden. Dies mindert das Risiko einer Kostenfalle für Sie, sollten Sie verlieren.
Wie hoch sind die Anwaltskosten?
Die Anwaltskosten bemessen sich nach dem Streitwert der Zeugnisklage. Wenn Ihnen ein gutes Zeugnis wichtig ist, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen und nicht an einer anwaltlichen Vertretung sparen, auch wenn Sie nicht gezwungen sind, sich vor dem Arbeitsgericht vertreten zu lassen. Die Anwaltskosten hängen von Ihrem Bruttogehalt ab und betragen, sehr grob gesagt 1/5 von einem Bruttomonatsgehalt. Genaue Zahlen erhalten Sie von Ihrer Anwält*in.
Wer muss die Gerichtskosten tragen?
Die Gerichtskosten sind immer von der Seite zu tragen, die den Prozess verliert. Damit Ihnen das nicht passiert, raten wir Ihnen zu versuchen bereits bei der Güteverhandlung eine Einigung zu erzielen. Es fallen nämlich erst Kosten bei der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens an. Die Gerichtskosten liegen unter den Anwaltskosten und kann Ihnen Ihre Anwält*in vor der Mandatierung mitteilen.
Benötige ich einen*eine Anwält*in?
Vor dem Arbeitsgericht benötigen weder Arbeitnehmer*in noch Arbeitgeber*in man grundsätzlich keinen Anwalt; man kann sich dort selbst vertreten. Dies ändert sich jedoch, wenn sie vor dem Landes- und Bundesarbeitsgericht klagen. In diesem Fall sollten Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen, denn die Erfolgsaussichten auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche steigen deutlich mit einem Rechtsbeistand.
Fazit: Kostenlose Ersteinschätzung
Wenn Sie Beratungsbedarf haben, unsicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis korrekt ist, Sie Ihr Arbeitszeugnis immer noch nicht erhalten haben oder es fehlerhaft ist, kontaktieren Sie gerne unsere erfahrenen Rechtsanwält*innen auf yourXpert.de für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung inkl. einem Beratungsangebot. Unsere Expert*innen können Sie in allen Aspekten beraten, die das Thema „Arbeitszeugnis einklagen“ betreffen.
Bereits beantwortete Fragen |
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Arbeitsrecht |
Kündigung einer Arbeitnehmerin |
Kündigungfrist bei Klausel "zum Quartalsende" v2 |
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Bewertung und ggf. Durchsetzung von Änderungen für englischsprachiges Arbeitszeugnis |
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Häufige Fragen
Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?
Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen? (Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?)
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar und lediglich die für die Bearbeitung infrage kommenden Rechtsanwält*innen können die Anfrage einsehen. Die Übersendung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt. Unsere Server, auf denen die Daten gespeichert sind stehen, ausschließlich in Deutschland. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung.
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Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen eine Ersteinschätzung nicht möglich ist, da diese Beispielsweise einer umfangreichen Prüfung bedarf, welche nicht im kostenlosen Rahmen möglich ist.
Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.
sehr gut
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So funktioniert's:
- Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
- Unverbindliches Festpreisangebot
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