Versicherung zahlt nicht - Ansprüche prüfen lassen
Ratgeber: Versicherung zahlt nicht
(Lesezeit: ca. 10 Minuten)
Versicherungen werden abgeschlossen, um uns im Ernstfall zu schützen. Auf diesen Schutz müssen die Versicherten jedoch häufig lange warten oder mit Kürzungen der zugesicherten Leistung rechnen. Darüber hinaus ist auch ein vollständiges Ausbleiben der Zahlung keine Seltenheit, insbesondere wenn es um die Auszahlung hoher Beträge geht. Dies kann viele Gründe haben, welche oftmals nicht gänzlich rechtens sind. Was es beim Abschluss einer Versicherung zu beachten gilt, worauf im Schadensfall geachtet werden sollte, welche Gründe für das Verzögern, Herabsetzen oder Ausbleiben der Leistung im Schadensfall vorliegen könnten und welche Möglichkeiten bestehen, um diesen entgegenzuwirken, wird im folgenden Ratgeber dargestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die im abgeschlossenen Versicherungsvertrag enthaltenen Klauseln sollten immer gänzlich verstanden werden, ist dies nicht der Fall sollte hierbei die Prüfung durch einen Experten, beispielsweise in Person eines unbeteiligten Versicherungsmaklers, erfolgen.
- Im Schadensfall sollte stets der von der Versicherung vorgegebene Ablauf zur Schadenmeldung eingehalten werden. Insbesondere sollte hier eine fristgerechte Schadenmeldung erfolgen und falsche Angaben unbedingt vermieden werden.
- Die Herabsetzung oder Verweigerung der Leistung kann mit Vertragsinhalten begründet werden, ist aber nicht immer rechtens.
- Bei einer unrechtmäßigen Verzögerung der Leistung besteht für den Versicherten ein Anspruch auf Verzugszinsen.
- Ein Anschreiben an die Versicherung bzgl. einer zweiten Prüfung kann sich lohnen.
- Mittels eines Ombudsmannes kann eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung erwirkt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Die häufigsten Versicherungen im Überblick
- Was beim Abschluss einer Versicherung zu beachten ist
- Korrektes Vorgehen im Schadensfall
- Mögliche Gründe für ein Ausbleiben oder Herabsetzen der Zahlung
- Verzögerung der Leistung
- Erste Handlungsempfehlung
- Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Die häufigsten Versicherungen im Überblick
Im Folgenden werden zunächst die gängigsten Versicherungsarten aufgelistet und beschrieben.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung dient der Absicherung der in Haus und Wohnung befindlichen Gegenstände. Diese greift beispielsweise bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Hagel und Sturm. In vielen Verträgen werden ebenfalls die Schäden durch einen Wohnungseinbruchdiebstahl gedeckt. Neben den im Haushalt befindlichen Einrichtungsgegenständen werden hier sämtliche Gebrauchsgegenstände, inklusive teurer elektronischer Geräte, von der Hausratversicherung abgedeckt. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten oder zahlt die Wiederbeschaffungskosten des zerstörten Gegenstandes. Insbesondere aufgrund der erhöhten Häufigkeit von Wasserschäden gehört die Hausratversicherung zu den häufigsten Versicherungsarten. Ihre Hausratversicherung zahlt nicht? Der folgende Ratgeber enthält alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungen und den Möglichkeiten einer verzögerten, herabgesetzten oder verweigerten Zahlung durch die Versicherung entgegenzuwirken.
Gebäudeversicherung
Durch die Gebäudeversicherung werden Haus oder Wohnung abgesichert. Anders als bei der Hausratversicherung werden hier nicht die im Haushalt befindlichen Gegenstände, sondern das feste Gebäude und die dazugehörigen Anlagen versichert. Allgemein schützt die Gebäudeversicherung vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Oft wird zusätzlich noch eine Elementarschadenversicherung zum Schutz vor Flut, Erdbeben und Schäden durch Schnee und Eis abgeschlossen. Da die Beschädigung oder Zerstörung eines Gebäudes oftmals mit enorm hohen Kosten einhergeht, entscheiden sich viele Hauseigentümer für den Abschluss einer Gebäudeversicherung. Ihre Gebäudeversicherung zahlt nicht? Der folgende Ratgeber enthält alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungen und den Möglichkeiten einer verzögerten, herabgesetzten oder verweigerten Zahlung durch die Versicherung entgegenzuwirken.
Kfz-Versicherung
Da bei einem Verkehrsunfall schnell enorm hohe Kosten erreicht werden können, ist für die Teilnahme im deutschen Straßenverkehr der Abschluss einer Kfz-Versicherung nicht nur ratsam, sondern Pflicht. So wird für die Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz der Schutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorausgesetzt. Diese kommt für Sach- und Personenschäden auf, die der Versicherte im Rahmen seiner Verkehrsteilnahme Dritten zufügt. Zusätzlich hierzu bietet sich dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkasko Versicherung abzuschließen. Die Teilkasko Versicherung deckt Schäden ab, für die kein Verantwortlicher herangezogen werden kann. Hierzu zählen insbesondere Schäden durch Naturgewalt oder Diebstahl, da es hier keinen Täter gibt, bzw. dieser nicht ausfindig gemacht werden kann. Die Vollkasko Versicherung beinhaltet neben den Leistungen der Teilkasko zusätzlich den Schutz bei selbstverschuldeten Schäden, sowie bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte. Aufgrund von meist hohen Schadenssummen und der Häufigkeit von Verkehrsunfällen kommt es nicht selten vor, dass sich die Versicherung im Schadensfall weigert, die Zahlung in veranschlagter Höhe zu leisten. Ihre Kfz-Versicherung zahlt nicht? Der folgende Ratgeber enthält alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungen und den Möglichkeiten einer verzögerten, herabgesetzten oder verweigerten Zahlung durch die Versicherung entgegenzuwirken.
Haftpflichtversicherung
Sollten Dritte gegen einen Versicherten Schadensersatzansprüche haben, so greift oftmals dessen Haftpflichtversicherung. Wenn dieser also unabsichtlich einen Sach- oder Personenschaden bei einem Dritten auslöst, so werden die entstandenen Schadensersatzansprüche von der jeweiligen Haftpflichtversicherung geprüft und erfüllt. Da derartige Sach- und Personenschäden schnell zu hohen Schadenssummen führen können und eine kleine Unachtsamkeit nicht unweigerlich den finanziellen Ruin mit sich bringen sollte, gehört die Haftpflichtversicherung zu einer der wohl wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Ihre oder die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt nicht? Der folgende Ratgeber enthält alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungen und den Möglichkeiten einer verzögerten, herabgesetzten oder verweigerten Zahlung durch die Versicherung entgegenzuwirken.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, welcher es dem Versicherten unmöglich macht, seinen bisherigen Beruf weiterhin auszuüben. Da die Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit vielen Voraussetzungen verbunden ist und sich die monatliche Auszahlung auf maximal 32-34 % des letzten Bruttoeinkommens beläuft, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals der einzige Weg, um im Schadensfall keine drastische Herabsetzung des eigenen Lebensstandards vornehmen zu müssen. Als typische Leistungsfälle von Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten unter anderem Unfälle, psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Skellet- und Bewegungsapparates, Krebserkrankungen und Herz- und Gefäßerkrankungen. Sollte beispielsweise durch einen dieser Fälle eine Minderung der Berufstätigkeit von mindestens 50 % vorliegen, so wird die Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe ausbezahlt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat Relevanz für alle Berufsgruppen, da vor allem Depressionen und Rückenerkrankungen häufige Leistungsfälle sind und diese sich daher nicht nur auf den Unfall eines Arbeiters beschränken. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Der folgende Ratgeber enthält alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungen und den Möglichkeiten einer verzögerten, herabgesetzten oder verweigerten Zahlung durch die Versicherung entgegenzuwirken.
Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung dient der Absicherung im Falle eines Unfalls. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, welche durch den Arbeitgeber beglichen wird, deckt die private Unfallversicherung ebenso Schadensfälle, die während der Freizeit passieren. Ereignet sich ein Unfall mit Verletzung des Versicherten, so trägt zunächst Ihre Krankenkasse die Kosten für eventuelle Arzt- und Krankenhaus Besuche. Die private Unfallversicherung deckt hier lediglich jene Kosten, die mit einer möglichen Invalidität einhergehen. Sollten Sie also beispielsweise dauerhafte Schäden an Ihrem Bein davongetragen haben, so kommt die private Unfallversicherung für die Umrüstung Ihres Autos oder die eventuelle Einstellung einer Haushaltshilfe auf, falls dies notwendig ist. Hierfür wird oftmals im Versicherungsvertrag eine bestimmte Schadenssumme festgelegt. Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung beschränkt sich die Unfallversicherung allein auf einen Leistungsfall, welcher durch einen Unfall hervorgerufen wird. Die private Unfallversicherung eignet sich daher ganz besonders für Nichtberufstätige, Kinder, Senioren und jede Gruppe, welche keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen kann. Ebenfalls geeignet ist sie für Freizeitsportler, da diese oft ein erhöhtes Unfallrisiko haben und sich hier schwerwiegende Verletzungen mit einhergehender Invalidität schneller ereignen. Ihre private Unfallversicherung zahlt nicht? Der folgende Ratgeber enthält alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungen und den Möglichkeiten einer verzögerten, herabgesetzten oder verweigerten Zahlung durch die Versicherung entgegenzuwirken.
Was beim Abschluss einer Versicherung zu beachten ist
Im Folgenden wird erläutert, was beim Abschluss einer Versicherung zu beachten ist, um zukünftigen Problemen im Schadensfall vorzubeugen.
Nehmen Sie sich Zeit den Vertrag zu verstehen
Viele Versicherungen werben mit niedrigen Beiträgen und vorteilhaften Konditionen, welche oftmals zeitlich begrenzt sind. Diese Begrenzung suggeriert dem Kunden sich im Falle eines schnellen Vertragsschlusses das bestmögliche Angebot zu sichern. Unvorteilhafte Klauseln und ausgenommene Leistungen werden hierbei gerne übersehen. Daher sollten nur gänzlich verstandene Verträge abgeschlossen werden, um sich im Schadensfall sicher zu fühlen. Sollten Zweifel bestehen, so ist hier die Prüfung durch einen Anwalt oder unabhängigen Versicherungsmakler der sicherste Weg. Dies gilt insbesondere für komplexere Versicherungsverträge, bei denen es um fünf- bis sechsstellige Beträge geht, wie beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher gilt es stets zu beachten: Nehmen Sie sich hierfür immer Zeit!
Falsche Angaben unbedingt vermeiden
Bei manchen Versicherungsarten werden bei Vertragsschluss zusätzliche Angaben verlangt. Diese beziehen sich auf Ihre Person und Hobbys, aber insbesondere auf Angaben zu Ihrer derzeitigen Gesundheit und etwaigen Vorerkrankungen. Beispielhaft hierfür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei kann es schnell um sechsstellige Summen gehen. Daher sollten Sie hier unbedingt immer wahrheitsgemäße Angaben machen, um Leistungskürzungen oder Verweigerungen seitens der Versicherung im Schadensfall zu vermeiden.
Korrektes Vorgehen im Schadensfall
Sollte ein Schadensfall vorliegen, welcher augenscheinlich von einer abgeschlossenen Versicherung gedeckt wird, so sollte hierbei auf eine korrekte Schadensmeldung geachtet werden. Zunächst einmal sollte die Versicherung unverzüglich zwecks Schadensmeldung kontaktiert werden. Zu beachten ist hier insbesondere die Vollständigkeit der Angaben, da fehlende Daten bezüglich des Schadenfalls und potenziellen Unfallgegnern oftmals Verzögerungen zur Folge haben. Ebenfalls sollte hier berücksichtigt werden, keinesfalls versehentlich oder wissentlich falsche Angaben zu machen, da diese zur Verweigerung oder Kürzung der Versicherungsleistung führen können. Im schlimmsten Fall kann dies sogar als Versicherungsbetrug und somit als Straftat gewertet werden. Zu einer korrekten Schadenmeldung gehört ebenso die genaue Dokumentation des Schadens. Hierfür sollten zunächst sämtliche Schäden fotografisch festgehalten werden, ohne dass etwas weggeworfen oder verändert wird. Im Schadensfall wird die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Gutachter schicken oder die Einsendung des beschädigten Gegenstands fordern. Von Versuchen den Schaden eigenständig zu reparieren sollte unbedingt abgesehen werden. Für die Bearbeitung des Schadens durch die Versicherung benötigt diese nun noch ein ausgefülltes Schadensformular mit der vorgenommenen fotografischen Dokumentation des Schadens. Dieses kann per Post oder digital versendet werden. Ist dies abgeschlossen, erfolgt die Prüfung des Falls durch die Versicherung.
Mögliche Gründe für ein Ausbleiben oder Herabsetzen der Zahlung
Eine ausbleibende oder herabgesetzte Zahlung durch Ihre Versicherung kann viele Gründe haben. So können Schadensfälle, welche nach gemeinem Verständnis klarer Bestandteil der Versicherung sein sollten, in dieser nicht enthalten und somit vertraglich auch nicht gedeckt sein. Ebenfalls könnte eine fehlerhafte Meldung des Schadens vorliegen. So könnten in der von Ihnen vorgelegten Dokumentation des Schadensfalls laut Versicherung nicht genügend Belege für den gegebenen Schadensfall vorliegen. Die verspätete und nicht fristgerechte Meldung des Schadens kann hier ebenfalls als fehlerhafte Meldung des Schadens ausgelegt werden. Des Weiteren können versehentlich oder wissentlich falsche Angaben zu Vorschäden der versicherten Sache von der Versicherung als Grund für die Verweigerung oder Herabsetzung der Zahlung genannt werden. Nicht selten wird dem Versicherten ebenfalls grobe Fahrlässigkeit oder eine Teilschuld vorgeworfen. Sollte einer dieser oder ein anderer Grund vorliegen, so hat dies nicht zwangsläufig zu bedeuten, dass diese auch gänzlich rechtens ist. Sollten seitens des Versicherten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Versicherung bestehen, so sollte dieser dies vorerst nicht hinnehmen.
Verzögerung der Leistung
Oftmals erhält der Versicherte vorerst keine Zahlung, obwohl diese durch die Versicherung nicht verweigert wurde. Dies kann an einer Verzögerung der Leistung liegen. Derartige Verzögerungen kommen in nahezu jeder Versicherungssparte vor, wobei sie aufgrund mehrerer Gutachten und Prüfungen des Schadensfalls, besonders häufig bei Verkehrsunfällen vorkommen. Dies ist für den Versicherten häufig ein großes Ärgernis und geht nicht selten mit kurzfristigen finanziellen Engpässen einher. Derartige Verzögerungen werden oft mit einem großen Bearbeitungsaufwand gerechtfertigt. Sollte sich der Zahlungsvorgang jedoch unverhältnismäßig in die Länge ziehen, so gilt hier gemäß § 14 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) eine Frist zur Zahlung innerhalb von 30 Tagen. Besonders bei scheinbar unstrittigen Versicherungsfällen liegt hier oft der Verdacht nahe, dass Versicherungsunternehmen durch die Verzögerung der Zahlung noch möglichst lang den zugesicherten Betrag einbehalten, um so mehr Zinsen zu generieren. Das Gesetz gibt an dieser Stelle jedoch dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seinen Anspruch auf Verzugszinsen geltend zu machen. Diese belaufen sich laut § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB auf fünf Prozentpunkte über dem derzeitigen Basiszinssatz.
Erste Handlungsempfehlung
Bevor Sie auf anwaltliche Hilfe zurückgreifen, bietet sich Ihnen zunächst noch die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Anschreiben an die Versicherung
Sollte noch keine klare Entscheidung über die Auszahlung seitens der Versicherung vorliegen, so bietet sich zunächst die Möglichkeit, in einem einfachen Anschreiben an das betreffende Anliegen zu erinnern. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verzögerung der Leistung. Liegt ein Schreiben vor, welches darüber informiert, dass seitens der Versicherung keine Zahlung oder lediglich eine herabgesetzte Zahlung zu erwarten ist, sollte nochmals per Anschreiben um eine zweite Prüfung des Sachverhalts gebeten werden, da auch hier selbstverständlich Fehler einzelner Sachbearbeiter seitens der Versicherung möglich sind und so Einzelfälle schnell und kostenfrei gelöst werden können.
Verbraucherzentralen und Ombudsmann beauftragen
Ebenfalls bietet sich hier die Möglichkeit, vorerst Verbraucherzentralen zu kontaktieren. Diese empfehlen in solchen Fällen oftmals die Konsultation eines Ombudsmannes. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, welche zwischen Versicherung und Versichertem schlichten soll. Dieser prüft für den Versicherten, welche Leistungen dem Versicherten zustehen sollten und ob das Verhalten des Versicherers gerechtfertigt ist. Der Ombudsmann vertritt an dieser Stelle jedoch nicht die Interessen des Versicherten, sondern zielt lediglich auf eine Streitbeilegung ab. Er bietet somit eine neutrale Prüfung des Sachverhaltes, jedoch ohne eine rechtliche Beratung und Vertretung des Versicherten vorzunehmen. Des Weiteren ist eine Entscheidung des Ombudsmannes nur bis zu einem Streitwert von 10.000 für die Versicherung bindend.
Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Sollten die vorangegangenen Bemühungen keinen Erfolg mit sich bringen, so bleibt Ihnen selbstverständlich noch die Option der anwaltlichen Unterstützung in Form von rechtlicher Beratung und Vertretung. Hierzu bietet Ihnen yourXpert die Möglichkeit Ihren Sachverhalt durch einen Anwalt prüfen zu lassen, um Ihre bestehenden Ansprüche zu ermitteln. Hierzu können Sie sich zunächst kostenlos und unverbindlich ein Angebot einholen.
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