Kein Internet – besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Ratgeber: Kein Internet – besteht ein Sonderkündigungsrecht?
(Lesezeit ca. 6 Minuten)
Das Internet funktioniert nicht mehr? Sie wollen in nächster Zeit umziehen? Oder Sie haben aber das Problem, dass Ihr Internetvertrag noch nicht ausläuft? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles Rund um das Sonderkündigungsrecht und wie Sie davon Gebrauch machen können!
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können Ihren Internetvertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen
- Der Kündigungsgrund muss auf Anbieterseite liegen
- Eine Frist muss gesetzt werden, damit der Anbieter nachbessern kann
- Kündigung schriftlich oder per E-Mail einreichen
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Sonderkündigungsrecht?
- Wie kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
- Was ist der Unterschied zu einer normalen Kündigung?
- Welche Gründe gibt es für das Sonderkündigungsrecht?
- Habe ich beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht?
- Kann ich bei langsamer Internetgeschwindigkeit sofort kündigen?
- Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Internetausfall / Störung?
- Kann ich bei einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen?
- Gilt das Sonderkündigungsrecht bei einem Todesfall?
- Wie regeln Vodafone/Unitymedia, Telekom und Co. das Sonderkündigungsrecht?
- Fazit: Kostenlose Ersteinschätzung
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Ein Internetvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Internetanbieter. Sie müssen beispielsweise jeden Monat Geld für die Internetnutzung zahlen und Ihr Internetanbieter muss Ihnen das Internet zur Verfügung stellen. Dieser Vertrag ist meistens auf einen längeren Zeitraum ausgelegt und vorher nur unter bestimmten Umständen kündbar. Und genau hier kommt das Sonderkündigungsrecht oder auch außerordentliche Kündigung genannt zum Einsatz. Damit ist es möglich den Internetvertrag schon früher aus einem wichtigen Grund kündigen zu können.
Kündigungsgründe sind:
- das Festhalten an dem Vertrag ist unzumutbar
- der Kündigungsgrund wurde durch den Internetanbieter verursacht
- der Internetanbieter kann technisch kein Internet zur Verfügung stellen
- das Internet nicht wie vereinbart bereitgestellt wurde
Wie kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
Man muss bevor man die Kündigung aussprechen kann eine Frist setzen, um dem Internetanbieter die Möglichkeit zu geben das Problem zu beheben. Die Frist muss angemessen sein, um dem Anbieter tatsächlich eine Problemlösung zu ermöglichen. Meistens empfiehlt sich eine Frist von 2 bis 4 Wochen. Wenn nach diesem Zeitraum das Problem immer noch besteht, kann fristlos gekündigt werden. Die Fristsetzung und die Kündigung können auch in einem Schreiben zusammen erledigt werden. In einigen Fällen muss auch keine Frist gesetzt werden. Dies ist aber nur der Fall, wenn der Internetanbieter bereits deutlich gemacht hat, dass das Problem nicht in nächster Zeit behoben werden kann oder er das Problem nicht lösen will. Am besten ist es, die Sonderkündigung schriftlich zu erklären. Eine Kündigung per E-Mail ist jedoch auch möglich. Wichtig ist vor allem, dass die Kündigung nachgewiesen werden kann, da die Beweislast auf der Seite des*der Kündigenden liegt. Ebenfalls ist es von Vorteil Belege beizufügen, die das Problem beweisen, sollten Sie solche Beweise haben (z.B. ein gespeicherter Internettest). Für Ihre Sonderkündigung können Sie auch gerne unser Musterschreiben verwenden.
Was ist der Unterschied zu einer normalen Kündigung?
Der Unterschied zu einer normalen Kündigung ist, dass bei der außerordentlichen Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen muss, damit man sofort kündigen kann. Bei der normalen Kündigung muss meistens eine Kündigungsfrist von einigen Wochen oder Monaten eingehalten werden. Bei der Sonderkündigung hingegen kann man auf der Stelle kündigen. Deshalb sind an sie auch höhere Anforderungen gestellt. Um herauszufinden, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, können Sie gerne von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen. Wie man den Internetvertrag ohne Sonderkündigungsrecht beenden kann, können Sie in unserem Ratgeber Vertrag kündigen lassen nachlesen.
Welche Gründe gibt es für das Sonderkündigungsrecht?
Für das Sonderkündigungsrecht kann es mehrere Gründe geben. Alle Gründe müssen aber dem Kündigenden unzumutbar sein und vom Internetanbieter verursacht worden sein.
Habe ich beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht?
Prinzipiell muss der Internetanbieter den Internettarif am neuen Wohnort in gleicher Weise und zu denselben Konditionen anbieten. Kann Ihr Internetanbieter dies nicht gewährleisten, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann dann unter einer Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
RECHTS-TIPP:
Diese Frist beginnt erst mit dem tatsächlichen Umzug. Wenn Sie also schon früher kündigen, beginnt die 3 Monatsfrist erst zu laufen mit ihrem Umzugstermin und nicht ab dem Zeitpunkt an dem Sie kündigen.
Kann ich bei langsamer Internetgeschwindigkeit sofort kündigen?
Ist die Internetgeschwindigkeit langsamer als im Vertrag festgelegt, kann dies ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigen. Jedoch ist dabei zu beachten, dass Internetanbieter nicht dauerhaft die angegebene Geschwindigkeit erfüllen müssen. Die genauen Angaben zu den Internetgeschwindigkeiten befinden sich meistens im Internetvertrag. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich den Speedtest der Bundesnetzagentur zu machen. Dort ist genau angegeben, welche Internetgeschwindigkeiten bei welchem Vertrag vorgeschrieben sind und bis zu welchem Wert diese unterschritten werden dürfen. Bei einer zu geringen Geschwindigkeit führen Sie den Test am besten über 1 bis 2 Wochen täglich aus und dokumentieren die Geschwindigkeit. Dann können Sie damit ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Dazu sollte der Internetanbieter kontaktiert werden, die Probleme geschildert und dann eine Frist zur Behebung gesetzt werden. Anschließend ist die sofortige Kündigung möglich.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Internetausfall / Störung?
Geringe Störungen können nicht als wichtiger Grund für ein Sonderkündigungsrecht angesehen werden. Diese können immer mal wieder auftreten. Sind es jedoch massive Störungen über einen längeren Zeitraum, gibt Ihnen das durchaus das Recht zur sofortigen Kündigung. Dazu müssen Sie dem Internetanbieter wiederum eine angemessene Frist zur Beseitigung der Störung setzen.
RECHTS-TIPP:
Dokumentieren Sie die Störungen um Ihr Recht geltend zu machen.
Ein Totalausfall des Internets rechtfertigt ebenfalls eine außerordentliche Kündigung. Dabei muss wiederum eine angemessene Frist zur Behebung des Problems gesetzt werden.
Kann ich bei einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen?
Bei einer Preiserhöhung für den Internetanschluss kommt eine außerordentliche Kündigung ebenfalls in Betracht. Der Internetanbieter kann deshalb erst einmal dazu aufgefordert werden die Preiserhöhung zurückzunehmen und den Internettarif zu den vorherigen Konditionen wieder anzubieten. Tut er das nicht, kann sofort gekündigt werden.
Gilt das Sonderkündigungsrecht bei einem Todesfall des Anschlussinhabers?
Bei dem Tod des*der Anschlussinhaber*in besteht ebenfalls ein sofortiges Sonderkündigungsrecht für die Erben. Eine Fristsetzung ist dabei nicht notwendig. Die Totenbescheinigung sollte jedoch dem Internetanbieter zugesendet werden, damit er die Kündigung anerkennt. Bei einer Übertragung des Internetvertrages auf eine erbende Person muss der Internetanbieter darüber informiert werden und entsprechende Informationen zur Person übermittelt werden.
Wie regeln Vodafone/Unitymedia, Telekom und Co. das Sonderkündigungsrecht?
Bei den verschiedenen Anbietern lohnt es sich meist zuerst bei der jeweiligen Hotline anzurufen und um Behebung des Problems zu bitten. Falls dies nicht hilft, kann man dann von seiner Sonderkündigung nach den oben genannten Schritten Gebrauch machen. Zuerst ist wieder eine angemessene Frist zu setzen, in der das Problem behoben werden soll. Besteht das Problem noch nach Ablauf der Frist, kann man dann die Kündigung einreichen.
RECHTS-TIPP:
Zu beachten ist, dass bei der Telekom auf jeden Fall immer schriftlich in Textform gekündigt werden muss.
Es ist auch grundsätzlich bei der Kündigung zur Schriftform mit Einwurfeinschreiben zu raten, da die Beweislast für Sie dann einfacher ist.
Fazit: Kostenlose Ersteinschätzung
Besteht in Ihrem Fall ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Internetvertrag? Kontaktieren Sie online unsere erfahrenen Rechtsanwält*innen auf yourXpert für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
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Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
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Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
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