Schlüsseldienst Abzocke - gegen überhöhte Rechnung vorgehen
Ratgeber zum Vorgehen gegen Schlüsseldienst Abzocke
(Lesezeit ca. 18 min.)
Nicht immer müssen sich Verbraucher mit überhöhten Handwerker Rechnungen abfinden. Dies gilt insbesondere für die Dienstleistungen eines Schlüsseldienstes, da besonders hier viele unseriöse Anbieter auf rechtswidrige Methoden zurückgreifen. Im folgenden Ratgeber erhalten Sie alle relevanten Informationen zum Thema Schlüsseldienst, wie Sie im Notfall handeln sollten und welche Möglichkeiten Sie haben, um sich gegen die unrechtmäßigen Rechnungen mancher Schlüsseldienste zur Wehr zu setzen.
Das Wichtigste in Kürze
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Die Kontaktaufnahme zu unseriösen Schlüsseldiensten lässt sich schon im Vorfeld vermeiden.
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Bei Beauftragung des Schlüsseldienstes sollte stets der genaue Auftraggeber und dessen Anschrift abgefragt werden.
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Es sollte immer ein Festpreis vereinbart werden. Dieser sollte sowohl bei Beauftragung, als auch beim Eintreffen des Schlüsseldienstes erfragt und bestätigt werden.
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Die genaue Arbeit des Schlüsseldienstes sollte überwacht werden. So können Arbeiten, welche lediglich den Preis erhöhen sollen, unterbunden werden.
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Die Bezahlung in bar ist zwar üblich, aber keine Pflicht. Sollte der Schlüsseldienst auf eine Barzahlung drängen oder gar bedrängend handeln, kann jederzeit die Polizei verständigt werden!
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Strafrechtlicher Wucher ist oftmals schwer nachzuweisen, jedoch kann meist zivilrechtlich gegen den Schlüsseldienst vorgegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Der Notfall- Schlüsseldienst
- Die Kosten eines Notfall-Schlüsseldienstes
- Durchschnittliche Kosten eines seriösen Schlüsseldienstes
- Kosten eines unseriösen Schlüsseldienstes
- Unseriöse Schlüsseldienste erkennen
- Was bei Meldung und Beauftragung zu beachten ist
- Auf eventuelle Umleitungen achten
- Name und Auftraggeber abfragen
- Aushandeln eines Festpreises
- Belege sammeln
- Was bei der Reparatur zu beachten ist
- Erneute Abfrage des Festpreises
- Aufmerksames Beobachten der Arbeit
- Bezahlung der Leistung
- Bezahlung in bar
- Bargeldlose Bezahlung
- Rechtliche Möglichkeiten bei überhöhter Rechnung
- Anfechtung wegen Täuschung
- Wucher
- Strafrechtliche Möglichkeiten bei Wucher
- Zivilrechtliche Möglichkeiten bei Wucher
- Erste Handlungsempfehlung
- Bei noch nicht bezahlter Rechnung
- Bei bereits bezahlter Rechnung
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätung
Der Notfall-Schlüsseldienst
Nicht selten kommt es vor, dass sich der Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses selbst aussperrt. Man möchte nur eben schnell den Müll runterbringen oder ist in Eile und vergisst unglücklicherweise, den Schlüssel zur Haus- oder Wohnungstür mitzunehmen. Für den Fall einer solchen Situation ist es oftmals ratsam, im Vorfeld einen zweiten Schlüssel bei einem vertrauenswürdigen Nachbarn oder einem Freund aufzubewahren. Ist dies nicht der Fall, so kann hier meist nur noch der Schlüsseldienst helfen. Die meisten Schlüsseldienste bieten hierzu einen Notfall-Schlüsseldienst an, welcher innerhalb kürzester Zeit beim Kunden eintreffen soll, um diesem wieder Zugang zu dessen Wohnung zu verschaffen. Da sich derartige Missgeschicke oftmals auch nachts oder an Sonn- und Feiertagen ereignen, wird bei vielen Notfall-Schlüsseldiensten ein rund um die Uhr Service angeboten. Meist erfolgt ein solcher Service inklusive Anfahrt innerhalb einer Stunde, sodass der Bewohner wieder schnell in seine eigenen vier Wände kann. Die Fahrt- und Reparaturkosten, sowie eventuelle Zuschläge wegen Sonn- und Feiertagen und mögliche Materialkosten trägt hierbei selbstverständlich der Kunde.
Die Kosten eines Notfall-Schlüsseldienstes
Die durchschnittlichen Kosten eines Notfall-Schlüsseldienstes hängen sowohl vom jeweiligen Standort, als auch vom Anbieter ab. An dieser Stelle ist insbesondere zwischen seriösen und eher unseriösen Dienstleistern zu differenzieren.
Durchschnittliche Kosten eines seriösen Schlüsseldienstes
Die durchschnittlichen Kosten eines Notfall-Schlüsseldienstes können je nach Stadt, Region oder Bundesland variieren. So kostet eine Türnotöffnung tagsüber an einem Werktag im günstigen Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich ca. 59 €, während es in Baden-Württemberg um die 80 € sind. Selbiges gilt für Türnotöffnungen nachts, sonn- und feiertags. Hier bewegt sich die Spanne sogar zwischen 85 € und 150 €. In Großstädten können die jeweiligen Kosten für eine Türnotöffnung zu späteren Uhrzeiten oder Sonn- und Feiertagen gar auf ca. 130 € bzw. 250 € steigen. Eine Türnotöffnung an einem Feiertag beispielsweise in Hamburg oder München kann somit schnell teuer, aber leider oftmals notwendig werden.
Kosten eines unseriösen Schlüsseldienstes
Diese Notwendigkeit im Ernstfall nutzen einige unseriöse Schlüsseldienste aus, um für ihre Dienstleistung extrem überhöhte Preise zu fordern. Unglücklicherweise sind in eben dieser Branche viele „schwarze Schafe“ zu finden. Diese berechnen jegliche Zuschläge und Pauschalen oftmals willkürlich, so dass hier kaum Durchschnittspreise zu ermitteln sind. So werden beispielsweise Personalkosten erhöht und unnötige Materialkosten berechnet. Des Weiteren werden die genauen Adressen der Schlüsseldienste oft verschleiert, um so höhere Fahrtkosten in Rechnung zu stellen. Für die Gesamtkosten eines unseriösen Schlüsseldienstes sind hier scheinbar keine Grenzen gesetzt. Häufig tauchen Berichte mit Kosten von 400 € bis 1000 € auf. Jedoch sind ebenfalls Fälle von 1000 € bis gar 3000 € bekannt. In diesen Fällen wird oftmals eine Reparatur vorgenommen, die in diesem Umfang gar nicht notwendig gewesen wäre, um zu den ohnehin schon überteuerten Pauschalen noch überhöhte Materialkosten berechnen zu können. Hierfür wird die zu öffnende Tür in Einzelfällen gar mutwillig vom Handwerker gewaltsam aufgebrochen und beschädigt, um die teure Reparatur anschließend vornehmen zu können. Um derartige Fälle zu vermeiden, sollte zunächst versucht werden, bei der Beauftragung seriöse von unseriösen Schlüsseldiensten zu unterscheiden.
Unseriöse Schlüsseldienste erkennen
Die sicherste Methode, sich vor unseriösen Schlüsseldiensten zu schützen, ist eine im Vorfeld getätigte Recherche zu den umliegenden Schlüsseldiensten. Sollte diese vor dem Notfall nicht stattgefunden haben, so gilt hier dennoch: Ruhe bewahren und sich kurz über die jeweiligen Schlüsseldienste informieren!
Um sich gänzlich auf der sicheren Seite zu wissen, bietet sich Verbrauchern an dieser Stelle die Möglichkeit, sich zunächst an die Polizei zu wenden. Eine telefonische Meldung bei der Polizei kann insofern sinnvoll sein, als dass diese oftmals mit einigen seriösen Schlüsseldiensten kooperieren. Sollte die Polizei nach freundlicher Bitte um die jeweiligen Kontaktdaten hierzu keine Angaben haben, bietet sich noch die Abfrage seriöser Schlüsseldienste bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer via Telefon oder Internet. Führt auch dies zu keinem Ergebnis, sollte die eigene Recherche nicht übereilt vorgenommen werden, da sich auch hier einige unseriöse Schlüsseldienste schnell ausschließen lassen.
Grundsätzlich ist von Schlüsseldiensten abzuraten, die mit „AAA“ oder „000“ werben. Derartige Namen werden gewählt um in den Gelben Seiten oder Telefonbüchern möglichst weit oben gelistet zu werden. Solche Werbemaßnahmen können als Indikator für mangelnde Seriosität des Anbieters gewertet werden. Sollte der Schlüsseldienst im Internet gesucht werden, so sollte unbedingt die genaue Adresse des Schlüsseldienstes einsehbar sein und ebenfalls noch im Impressum überprüft werden, da viele unseriöse Schlüsseldienste Werbemaßnahmen ergreifen, um den Eindruck zu erwecken, sie seien in unmittelbarer Nähe des Auftraggebers ansässig.
Weitere Informationen über die Seriosität des jeweiligen Schlüsseldienstes können bei der telefonischen Beauftragung ermittelt werden.
Was bei Meldung und Beauftragung zu beachten ist
Sollte nach Recherche ein augenscheinlich seriöser Schlüsseldienst ermittelt worden sein, so gilt es im Anschluss ebenfalls bei der Kontaktaufnahme einiges zu beachten.
Auf eventuelle Umleitungen achten
Bei telefonischer Kontaktaufnahme sollte unbedingt überprüft werden, ob sich die erreichte Nummer von der im Internet recherchierten und gewählten Nummer unterscheidet. Ist dies der Fall, so liegt wahrscheinlich die Umleitung an eine Zentrale vor. Viele unseriöse Dienstleister erwecken bei der Internetrecherche den Eindruck, sich in unmittelbarer Nähe zu befinden, um anschließend deutschlandweit Anfragen abzufangen und an ihre Zentrale weiterzuleiten. In der Regel werden diese Anfragen dann an selbstständige Dienstleister weitergegeben. Für diese wird von der kontaktierten Zentrale keine Haftung übernommen. Aufgrund der Unklarheit über den beauftragten Dienstleister und dessen Standort werden daher meist höhere Fahrtkosten berechnet.
Name und Auftraggeber abfragen
Liegt keine Umleitung zu einer Zentrale vor, empfiehlt es sich dennoch zu hinterfragen, wer die bestellte Leistung vornimmt. Hierbei sollte klar festgelegt werden, wann der Beauftragte Handwerker eintrifft, wie viel Zeit dessen Anfahrt ungefähr in Anspruch nimmt und ab welcher Verspätung der Auftrag storniert wird.
Aushandeln eines Festpreises
Bei der telefonischen Beauftragung des Schlüsseldienstes sollte in jedem Fall ein Festpreis vereinbart werden. Dieser sollte Anfahrt, Arbeitszeit und Abfahrt sowie Umsatzsteuer enthalten. Bei einem vereinbarten Festpreis muss nach erbrachter Leistung eben nur dieser beglichen werden, zusätzliche Kosten sind hier unzulässig. Sollte Ihnen der Festpreis bei Beauftragung verweigert werden, sollte ein anderer Schlüsseldienst kontaktiert werden.
Eine Abkehr vom vereinbarten Festpreis ist nur möglich, wenn zur Nottüröffnung noch eine Reparatur oder der Einbau eines Ersatzteils hinzukommt. Hierzu sind insbesondere in Großstädten jedoch Fälle bekannt, in denen Monteure unseriöser Schlüsseldienste bei Öffnung einer lediglich zugefallenen Tür diese absichtlich beschädigten, um in Folge dessen eine zusätzliche Reparatur mit den entsprechenden Materialkosten anzubieten und vorzunehmen. Darum sollte bei Beauftragung zusätzlich auf eine Türöffnung ohne Beschädigung hingewiesen werden. Seriöse Schlüsseldienste können dies im Falle einer nur zugefallenen Tür problemlos vornehmen. Wird dies verweigert, so sollte möglicherweise ein anderer Schlüsseldienst beauftragt werden.
Belege sammeln
Damit der Schlüsseldienst im Anschluss keine Möglichkeit hat, das Vereinbarte zu leugnen, sollten zu den vereinbarten Konditionen so früh wie möglich Belege gesammelt werden. Ist ein Nachbar oder Freund in der Nähe, sollte sich dieser ebenfalls den vereinbarten Festpreis am Telefon bestätigen lassen. Des Weiteren bieten einige Schlüsseldienste hier die Möglichkeit, die vereinbarten Konditionen noch einmal via SMS oder E-Mail zu bestätigen.
Ebenfalls ist der Zeitpunkt des Anrufs und die Ankunft des Monteurs, sowie dessen Arbeitszeit zu dokumentieren. So kann später keine unrechtmäßig längere Anfahrts- oder Arbeitszeit berechnet werden.
Was bei der Reparatur zu beachten ist
Ist der Schlüsseldienst eingetroffen, so gilt es hier weiterhin die Modalitäten vorab nochmals zu bestätigen und zu überwachen, welche Arbeiten an der zugefallenen Tür vorgenommen werden müssen.
Erneute Abfrage des Festpreises
Bei Ankunft des Monteurs sollte noch einmal der ausgemachte Festpreis formuliert und bestätigt werden. Hier bedarf es der Schriftform, wobei die dazugehörige Rechnung selbstverständlich erst nach der Leistung bezahlt werden sollte. Der Umfang der bestellten Leistung muss hier bereits festgelegt sein, um ein mögliches Austauschen des Schlosses oder eine Beschädigung bei Öffnung der Tür zu vermeiden.
Hierbei sollte insbesondere keine Unterschrift unter ein Blankoformular gesetzt werden, um nachträgliche Positionen auf der Rechnung zu vermeiden.
Aufmerksames Beobachten der Arbeit
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte stets auf die Arbeit des Monteurs geachtet werden. In vielen Fällen senden unseriöse Schlüsseldienste gleich zwei Monteure zu einem Auftrag. Hier sollte bereits im Vorhinein festgelegt werden, dass nur ein Monteur benötigt wird und somit auch nur die Arbeitszeit eines Monteurs bezahlt wird. Während der Arbeit des Monteurs sollte darauf geachtet werden, dass dieser die Tür lediglich öffnet, ohne ein Schloss auszutauschen oder die Tür zu beschädigen. Teilt Ihnen der Schlüsseldienst bei einer lediglich zugefallenen Tür mit, er könne diese Leistung nicht wie besprochen ohne ein neues Schloss oder eine Beschädigung der Tür vornehmen, so bietet sich Ihnen die Möglichkeit an dieser Stelle, mit Verweis auf die ursprünglich vereinbarte Leistung, vom Vertrag zurückzutreten. Hierbei müssen dem Monteur lediglich die Fahrtkosten erstattet werden.
Bezahlung der Leistung
Die Bezahlung der Leistung spielt insbesondere bei unseriösen Schlüsseldiensten eine große Rolle. Hierbei gilt es zu beachten, dass ein Vorgehen gegen eine überhöhte Forderung meist schwieriger ist, wenn diese bereits beglichen wurde.
Bezahlung in bar
Bei der Inanspruchnahme einer Leistung durch einen Schlüsseldienst stellt die direkte Bezahlung in bar nach der Türöffnung die gängigste Vorgehensweise dar. Hierfür sollte in jedem Fall um die Ausstellung eines Zahlungsbelegs gebeten werden.
Hält sich der in Rechnung gestellte Betrag an den vereinbarten Festpreis oder liegt dieser, bei fehlender Festpreisvereinbarung, im Rahmen der ortsüblichen Preise, so kann dieser bedenkenlos beglichen werden.
Übersteigt der geforderte Betrag jedoch den vereinbarten Festpreis oder erscheint der Preis extrem überhöht, so kann die vollständige Bezahlung in bar verweigert werden. Auch wenn die sie als gängige Vorgehensweise bezeichnet werden kann, darf der Schlüsseldienst die Barzahlung nicht fordern. Im Fall einer überhöhten Rechnung ist hier lediglich der vereinbarte Festpreis oder ein Preis nach ortsüblicher Höhe als Anzahlung zu leisten. Bezüglich des Restbetrags kann an dieser Stelle auf das Recht verwiesen werden, bei einer erhöhten Rechnung, in Zusammenarbeit mit beispielsweise einer Verbraucherzentrale, eine Rechnungsüberprüfung vorzunehmen. Im Falle einer Berechtigung der Rechnung kann diese nachträglich vollständig beglichen werden. Ebenfalls kann verlangt werden, dass die Rechnung vollständig per Überweisung beglichen wird. Die Verbraucherzentrale stellt hier jedoch lediglich eine Beratungsstelle dar. Für ein rechtliches Vorgehen gegen den Schlüsseldienst ist diese daher nicht zuständig.
Sollte der Schlüsseldienst dies nicht akzeptieren und auf die sofortige Bezahlung drängen, eventuell sogar bedrängend handeln, so bleibt hier die Möglichkeit auf die sofortige Verständigung der Polizei zu verweisen und diese im Ernstfall tatsächlich hinzuzuziehen.
Bargeldlose Bezahlung
Der sicherste Weg zur Bezahlung des Schlüsseldienstes stellt die Überweisung dar. Verbraucher haben in jedem Fall das Recht, die Rechnung eines Handwerkers zu überprüfen und daher erst später per Überweisung zu begleichen. Von der Höhe des zu bezahlenden Betrags ist dieses Recht nicht abhängig. Ergibt die Prüfung der Rechnung, dass diese berechtigt ist, so ist der geschuldete Betrag selbstverständlich in voller Höhe zu begleichen. Sollte die Rechnung nicht korrekt sein, so ist dies dem Schlüsseldienst mittels eines Widerspruchs mitzuteilen. Besteht dieser weiterhin auf Zahlung des gesamten Betrags, so sollten hier anwaltliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden.
Ähnlich wie bei der Überweisung ist ebenfalls die Bezahlung per Lastschriftverfahren unbedenklich. Ergibt die Überprüfung der Rechnung, dass diese unrechtmäßig hoch ausfällt, so kann der gezahlte Betrag innerhalb von 8 Wochen über die Bank zurückgebucht werden, um später lediglich den berechtigten Anteil zu überweisen. Gegen den Restbetrag kann daraufhin Widerspruch eingelegt werden.
Bei der Angabe der Bankdaten sollte hierbei auf die Unterschrift eines Überweisungsträgers unbedingt verzichtet werden, da mit diesem im Namen des Verbrauchers eine Überweisung durchgeführt werden kann, welche nicht zurückgebucht werden kann.
Rechtliche Möglichkeiten bei überhöhter Rechnung
Liegt Ihnen eine überhöhte Rechnung des Schlüsseldienstes vor, welche möglicherweise trotz des überhöhten Preises auch schon beglichen wurde oder auf deren Bezahlung gedrängt wird, so kann gegen diese rechtlich vorgegangen werden.
Anfechtung wegen Täuschung
Weicht der geforderte Betrag vom zuvor vereinbarten Festpreis ab, so kann hier eine Täuschung vorliegen. Bei einer Rechnung, die den vereinbarten Festpreis stark übersteigt, ist von einer Täuschung auszugehen. Grund hierfür ist die Annahme, dass bei Bekanntgabe des tatsächlichen Preises womöglich keine Beauftragung und somit auch kein Vertragsschluss erfolgt wäre. Liegt ein Vertrag vor, welcher durch Täuschung zustande gekommen ist, kann dieser gem. § 123 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) angefochten werden. Durch die Anfechtung wird der Vertrag rückwirkend als nichtig angesehen. Da in diesem Fall eine vertragliche Grundlage entfällt, besteht auch kein zu begleichender Rechnungsbetrag.
Weicht also bei der Leistung des Schlüsseldienstes der Rechnungsbetrag stark vom vereinbarten Festpreis ab, ohne dass hierfür zusätzliche Leistungen erbracht wurden, so kann dieser Vertrag wegen Täuschung angefochten und als nichtig erklärt werden.
Wucher
Bei einer deutlich überhöhten Rechnung könnte der Tatbestand des Wuchers vorliegen. Im Fall des Wuchers durch den Schlüsseldienst muss allerdings zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Sicht unterschieden werden.
Strafrechtliche Möglichkeiten bei Wucher
Wer sich des Wuchers strafbar macht, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Wucher liegt gem. § 291 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) vor, wenn sich der zu bezahlende Betrag in einem groben Missverhältnis zur erbrachten Leistung verhält und bei Forderung der Leistung die Zwangslage, die Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Auftraggebers ausgebeutet wird. Für die Strafbarkeit des Wuchers ist insbesondere die Ausbeutung von schwerwiegender Bedeutung. Im Fall einer Leistung durch einen Schlüsseldienst wird an dieser Stelle meist die Ausbeutung einer Zwangslage vermutet. Eine Zwangslage liegt vor, wenn der ausgesperrte Auftraggeber so schnell wie möglich Zugang zur geschlossenen Wohnung benötigt, weil sich beispielsweise ein Kleinkind unbeaufsichtigt in der Wohnung befindet, der Herd noch an ist oder andere elektrische Geräte, die aus Gründen der Brandgefahr beaufsichtigt werden sollten. Die Tatsache, dass der Auftraggeber sich lediglich ausgesperrt hat und daher möglichst schnell wieder den Zugang zur Wohnung haben möchte reicht als Zwangslage nicht aus und stellt somit strafrechtlich gesehen keine Zwangslage dar (Urteil Oberlandesgericht Köln vom 22.11.2016, AZ. 1 RVs 210/16). Der strafbare Wucher nach § 291 Abs. 1 StGB ist daher in Fällen von Handwerksleistungen durch einen Schlüsseldienst eher selten gegeben.
Zivilrechtliche Möglichkeiten bei Wucher
Wenn strafrechtlich gesehen kein Wucher vorliegt, kann an dieser Stelle dennoch zivilrechtlich gegen den Schlüsseldienst vorgegangen werden. So kann ein Vertrag, der als sittenwidrig anzusehen ist gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein. Als sittenwidrig sind unter anderem jene Verträge anzusehen, bei denen wucherähnliche Beträge gefordert werden. Ein derartiges Missverhältnis zwischen der erbrachten Leistung und Gegenleistung liegt vor, wenn der geforderte Betrag die hierfür übliche Bezahlung um mehr als 100 % überschreitet. Sollte ein wucherähnliches Geschäft vorliegen, bekommt der Verbraucher in diesem Fall die Differenz zwischen dem üblichen Preis und dem geforderten Preis erstattet (Urteil Amtsgericht Essen vom 11.11.2016, AZ 14C 162/16). Die hierfür übliche Bezahlung lässt sich beispielsweise mittels des Bundesverbandes Metallhandwerk (BVM) ermitteln.
Beispiel: Der Schlüsseldienst stellt eine Rechnung in Höhe von 700 € aus, obwohl die übliche Bezahlung für eine derartige Leistung nicht über 250 € liegen sollte. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vorliegenden Betrag und dem hierfür üblichen Preis (hier 450 € Erstattung).
Erste Handlungsempfehlung
Bevor bei einer überhöhten Rechnung durch den Schlüsseldienst rechtliche Schritte vorgenommen werden müssen, bleibt zunächst noch die Möglichkeit, eigenständig gegen diese Rechnung vorzugehen. An erster Stelle kann hier durch Kontaktaufnahme mit einer örtlichen Verbraucherzentrale oder Vergleichen im Internet festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um eine überhöhte Rechnung handelt. Anschließend kann Kontakt mit dem Schlüsseldienst aufgenommen werden. Hierbei gilt es zu differenzieren, ob die Bezahlung der Rechnung noch aussteht oder ob diese schon beglichen wurde.
Bei noch nicht bezahlter Rechnung
Bei noch nicht bezahlter Rechnung sollte Widerspruch gegen die ausgestellte Rechnung eingelegt werden. Hierbei sollte der Sachverhalt nochmal genauestens geschildert werden. Des Weiteren sollte die Anfechtung der Rechnung im Schreiben enthalten sein und beschrieben werden, dass die zugestellte Rechnung Ihrerseits nicht beglichen wird, solange keine Preisanpassung erfolgt. Dieses Schreiben sollte in jedem Fall postalisch oder per E-Mail erfolgen. Hierbei gilt es zu beachten, dass dies bei postalischem Schreiben per Einwurfeinschreiben erfolgen sollte. Durch die damit einhergehende Zustellungsbestätigung kann der Schlüsseldienst anschließend nicht behaupten, das Schreiben sei nicht eingegangen. Sollten Sie sich dazu entschließen, zunächst selbst Kontakt zum Schlüsseldienst aufzunehmen, so können Sie sich am folgenden Musterschreiben orientieren:
Auftrag vom (Datum)
Ihre Rechnung (hier Rechnungsnummer) vom (Datum) in Höhe von (Betrag)
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Rechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche hiermit der von Ihnen ausgestellten Rechnung vom (Datum), mit der Rechnungsnummer (Nummer) in Höhe von (Betrag). Ihre Rechnung ist überhöht, weshalb ich diese erst begleichen werde, wenn eine Korrektur des Rechnungsbetrags vorgenommen wurde.
Sie haben mir folgende erbrachte Leistung in Rechnung gestellt: (Hier eine Beschreibung der erbrachten Leistung, Datum, Wochentag und Uhrzeit. Hier können Sie noch zusätzliche Details wie Stockwerk, Art der Tür, Zeitpunkt der telefonischen Beauftragung sowie Ankunftszeit und Arbeitszeit des Schlüsseldienst Mitarbeiters angeben.)
Ich widerspreche Ihrer Rechnung mit folgender Begründung: Der von Ihnen in Rechnung gestellte Betrag erweist sich als viel zu hoch für die erbrachte Leistung. Mit einem Betrag von (Betrag) liegt dieser um mehr als 100 % über der üblichen Norm des Bundesverbandes Metallhandwerk. Dieser Betrag wurde von Ihnen ausgestellt, wohl wissend, dass ich mich aufgrund der verschlossenen Tür in einer Zwangslage befand. Durch das hier vorliegende Missverhältnis zwischen Ihrer Forderung und der erbrachten Leistung, sowie dem Ausnutzen meiner Zwangslage ist der gesetzliche Tatbestand des Wuchers erfüllt. Darum ist der geschlossene Vertrag als nichtig zu erachten.
(Falls Ihnen am Telefon ein niedrigerer Festpreis genannt wurde fügen Sie noch folgendes hinzu:)
Des Weiteren erkläre ich Ihnen hiermit die Anfechtung wegen Täuschung. Der von Ihnen geforderte Betrag liegt nämlich weit über dem Betrag, den Sie mir zuvor telefonisch genannt haben. Der ursprünglich genannte Betrag lag bei lediglich (hier der telefonisch genannte Betrag). Bei Kenntnis über den tatsächlichen Rechnungsbetrag in Höhe von (hier geforderter Betrag) hätte ich von der Beauftragung Ihrer Dienstleistung abgesehen und mich an einen anderen Schlüsseldienst gewandt. Daher fechte ich den entstandenen Vertrag wegen Täuschung an.
Ich erkläre Ihnen hiermit meinen Widerspruch und setze Sie darüber in Kenntnis, dass ich den aus dem angefochtenen Vertragsverhältnis entstanden Rechnungsbetrag in dieser Höhe nicht begleichen werde. Ich bin bereit, nach einer Preisanpassung Ihrerseits, einen angemessenen Betrag für die erbrachte Leistung zu bezahlen. Dieser sollte sich nach den Normen des Bundesverbandes Metallhandwerk richten.
Ich bitte Sie hiermit um eine schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt und eine Korrektur des Rechnungsbetrages innerhalb von drei Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Ort, Datum
Bei bereits bezahlter Rechnung
Haben Sie sich zur direkten Bezahlung der geforderten Rechnung drängen lassen, sollten Sie per Schreiben den Sachverhalt schildern, Ihren Widerruf erklären und zusätzlich den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern. Dieses Schreiben sollte ebenfalls postalisch per Einschreiben Rückschein oder per E-Mail erfolgen. Bitte beachten Sie, dass sich ein Widerspruch bei bereits bezahlter Rechnung ohne anwaltliche Unterstützung oftmals als schwieriger erweist. Sollten Sie dennoch zunächst selbst aktiv werden wollen, so können Sie sich an folgendem Musterschreiben orientieren:
Auftrag vom (Datum)
Ihre Rechnung (hier Rechnungsnummer) vom (Datum) in Höhe von (Rechnungsbetrag)
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Rechnung
Rückforderung des bereits bezahlten Rechnungsbetrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche hiermit Ihrer Rechnung mit der Rechnungsnummer (hier Nummer) vom (Datum) über (Betrag).
Sie haben mir folgende erbrachte Leistung in Rechnung gestellt: (Hier eine Beschreibung der erbrachten Leistung, Datum, Wochentag und Uhrzeit. Hier können Sie noch zusätzliche Details wie Stockwerk, Art der Tür, Zeitpunkt der telefonischen Beauftragung sowie Ankunftszeit und Arbeitszeit des Schlüsseldienst-Mitarbeiters.)
Ich widerspreche Ihrer Rechnung mit folgender Begründung: Der von Ihnen in Rechnung gestellte Betrag erweist sich als viel zu hoch für die erbrachte Leistung. Mit einem Betrag von (Betrag) liegt dieser um mehr als 100 % über der üblichen Norm des Bundesverbandes Metallhandwerk. Dieser Betrag wurde von Ihnen ausgestellt, wohl wissend, dass ich mich aufgrund der verschlossenen Tür in einer Zwangslage befand. Durch das hier vorliegende Missverhältnis zwischen Ihrer Forderung und der erbrachten Leistung, sowie dem Ausnutzen meiner Zwangslage ist der gesetzliche Tatbestand des Wuchers erfüllt. Darum ist der geschlossene Vertrag als nichtig zu erachten.
(Falls Ihnen am Telefon ein niedrigerer Festpreis genannt wurde fügen Sie noch folgendes hinzu:)
Des Weiteren erkläre ich Ihnen hiermit die Anfechtung wegen Täuschung. Der von Ihnen geforderte Betrag liegt nämlich weitaus über dem Betrag, den Sie mir zuvor telefonisch genannt haben. Der ursprünglich genannte Betrag lag bei lediglich ( hier der telefonisch genannte Betrag). Bei Kenntnis über den tatsächlichen Rechnungsbetrag in Höhe von (hier geforderter Betrag) hätte ich von der Beauftragung Ihrer Dienstleistung abgesehen und mich an einen anderen Schlüsseldienst gewandt. Daher fechte ich den entstandenen Vertrag wegen Täuschung an.
Ich bin bereit für die von Ihnen erbrachte Leistung den angebrachten Betrag zu bezahlen. Dieser angemessene Preis richtet sich nach der Norm des Bundesverbandes Metallhandwerk. Da ich den von Ihnen in Rechnung gestellten Betrag fälschlicherweise schon beglichen habe, fordere ich Sie hiermit dazu auf, den hierbei zu viel bezahlten Betrag zurückzuerstatten. (Hier Ihre Kontoverbindung angeben).
Ich bitte Sie hiermit um eine schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt, eine Korrektur der Rechnung und die Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags innerhalb von drei Wochen.
Sollte Ihrerseits keine Rückerstattung erfolgen, behalte ich mir eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug, sowie die gerichtliche Geltendmachung meiner Forderung ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Ort, Datum
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
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