Privatklageweg: Ihr Wegweiser
Privatklageweg: Ihr Wegweiser
(Lesezeit ca. 5 Minuten)
„Unter Verweisung des Antragstellers auf den Privatklageweg eingestellt“ – Und was jetzt? Manche strafbaren Taten werden durch die Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt. Darüber informiert werden geschädigte Personen mit dieser Blüte der deutschen Amtssprache. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über den Privatklageweg und wie sie diesen richtig beschreiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Privatklage können Sie nur einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft die Verfolgung ablehnt
- Privatklage ist nur bei bestimmten Delikten möglich
- Der Geschädigte einer Straftat übernimmt die Rolle der Staatsanwaltschaft
- Sie müssen die Kosten für das Verfahren vorschießen
- Wird der Angeklagte verurteilt, übernimmt er die Kosten
Inhaltsverzeichnis
- Wann kommt eine Privatklage in Betracht?
- Schritt 1: Welche Voraussetzungen (Fristen etc.) müssen erfüllt sein?
- Schritt 2: Wie reicht man richtig Privatklage ein? (inkl. Muster)
- Schritt 3: Wie läuft das Privatklageverfahren ab?
- Welche Kosten fallen bei einer Privatklage an?
- Welche Alternativen gibt es zum Privatklageweg?
- Fazit
Wann kommt eine Privatklage in Betracht?
Allein im Jahr 2017 sind der Polizei in Deutschland rund 5.76 Mio. Straftaten bekannt geworden. Damit sich die Staatsanwaltschaft auf die schwerwiegendsten dieser Fälle konzentrieren kann, muss sie oft die schwierige Entscheidung treffen, weniger dramatische Straftaten nicht bis vor die Gerichte zu bringen. Das Kriterium, nach welchem die Staatsanwaltschaft über die Verfolgung der Taten entscheidet, ist das „öffentliche Interesse“.
Beispiel:
Anni schlägt Dominik mit der Faust auf den Oberarm. Von dem Schlag trägt Dominik keine Schäden davon. Da nur Anni und Dominik von der kleinen Auseinandersetzung betroffen sind, hat diese keine Auswirkung auf die Allgemeinheit. Die Staatsanwaltschaft kann daher entscheiden, auf die weitere Strafverfolgung zu verzichten.
Damit Sie (oder Dominik aus unserem Beispiel) aber nicht ohne Optionen für die Strafverfolgung bleiben, können auch Sie als Privatperson den Fall vor Gericht bringen. Im Folgenden erfahren Sie wie das geht.
Privatklagedelikte:
Hier die relevantesten Privatklagedelikte auf einen Blick (siehe auch §§375, 374 StPO):
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
- Die oben genannten Taten, wenn diese im Rausch begangen wurden (§ 323a StGB)
- Strafbare Werbung (§ 16 UWG)
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (§ 23 GeschGehG)
Schritt 1: Welche Voraussetzungen (Fristen etc.) müssen erfüllt sein?
- Die Anzeige muss erfolglos geblieben sein.
- Sie müssen selber betroffen sein.
- Die beschuldigte Person darf kein Jugendlicher (14-18 Jahre alt) bei Begehung der Tat gewesen sein.
- Die Verjährungsfrist von 3 Jahren ist noch nicht abgelaufen.
- Im Falle eines Hausfriedensbruchs/ Beleidigung/ Körperverletzung/ Sachbeschädigung: Sühneversuch
Was ist ein Sühneversuch?
Bei den Sühneverfahren handelt es sich um ein vorgerichtliches Verfahren innerhalb des deutschen Strafprozessrechtes. Die Parteien müssen hierbei persönlich vor einem Schiedsrichter erscheinen, welcher dann versucht zwischen den Parteien zu vermitteln. Können sich die Parteien einigen, endet das Verfahren. Kann keine Einigung erzielt werden, oder erscheint der*die Beschuldigte nicht, wird dies protokolliert. Bei Einreichung der Klage muss dieses Protokoll dann vorgelegt werden. Im Sühneverfahren ist ein*e Anwalt*in nicht verpflichtet, allerdings kann anwaltlicher Beistand insbesondere in der Vorbereitungsphase sehr hilfreich sein. Wenden Sie sich daher gerne an unsere Expert*innen und holen sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung ein.
Schritt 2: Wie reicht man richtig Privatklage ein? (inkl. Muster)
Sind die Voraussetzungen für eine Privatklage erfüllt, ist Ihr nächster Schritt eine Klageschrift einzureichen. Hierbei haben sie zwei Möglichkeiten. Entweder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts (das bedeutet, Sie diktieren den Fall einer Amtsperson vor Ort) oder durch Einreichen einer Klageschrift bei eben diesem. Sie müssen dabei die folgenden Informationen angeben
- Zeit und Ort der Tat
- Name des*der Täter*in
- Möglichst genaue Sachverhaltsangaben
- Bezeichnung der Beweismittel
- Bezeichnung des zuständigen Gerichts
Gerne können Sie für die Klageschrift unser
verwenden. Sollten Sie sich beim Verfassen unsicher sein, empfehlen wir Ihnen sich bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.Schritt 3: Wie läuft das Privatklageverfahren ab?
Welche Kosten fallen bei einer Privatklage an?
Leider ist der Privatklageweg nicht umsonst. Diese Kosten können auf Sie zukommen: Bevor die Klage verhandelt wird:
- Gebührenvorschuss 160 € (Stand: 2021)
- Sicherungsleistung für die Kosten der beschuldigten Person
Nach der Gerichtsentscheidung:
- Kam es zu einer Verurteilung, haben Sie keine Kosten, da diese die beschuldigte Person tragen muss
- Kam es zu einem Freispruch, wurde die Klage zurückgewiesen oder wurde das Verfahren eingestellt, müssen Sie sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten aller beteiligten Tagen
Welche Alternativen gibt es zum Privatklageweg?
Sollten sie sich bezüglich einer Privatklage nicht mehr sicher sein, sind ihre Optionen jedoch noch nicht ausgeschöpft. Sollten sie durch die Tat finanzielle Schäden (z.B. Reparaturkosten, Arztrechnungen) erlitten haben, könnten auch eine zivilrechtliche Klage eine Option für Sie sein. Für mehr Informationen hierzu empfehlen wir einen Blick in unseren Ratgeber Klage einreichen & Rechte durchsetzen.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Laut Statistischem Bundesamt wurden 2018 allein 199.946 Klagen unter Verweis auf den Privatklageweg eingestellt. Egal ob bei der richtigen Formulierung der Klageschrift oder bei der Einschätzung welche rechtlichen Schritte in ihrem Fall am erfolgversprechenden sind unsere Expert*innen unterstützen Sie. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung um mit unseren Anwält*innen in Verbindung zu treten.
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Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
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