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Patent anmelden - Jetzt Ideen patentieren lassen

Patent anmelden

Ratgeber: Patent anmelden

(Lesezeit: ca. 12 Minuten)

Durch ein Patent werden der Erfinder und seine Erfindung für einen befristeten Zeitraum vor Kopien oder "Ideenklau" geschützt. Ausschließlichkeitsrechte verhindern, dass Konkurrenten Erzeugnisse oder Verfahren entwickeln, auf den Markt bringen oder verkaufen dürfen, die auf der patentierten Erfindung beruhen. Die Erteilung eines Patents ist also ungemein wichtig für den Aufbau einer lukrativen und dominanten Marktstellung. Das Verfahren mit dem Ziel der Erteilung sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Zudem herrscht in gewissen Branchen geradezu ein Wettrennen im Bereich Innovationen und Ideen. Nach Entwicklung einer Idee oder Erfindung darf keine Zeit verloren werden.

Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über die zu beachtenden Grundlagen rund um die materiellen Schutzrechte und das Verfahren bzw. den Ablauf der Patentanmeldung. Das Patentrecht ist äußerst umfangreich und komplex. Sollten Sie im Falle einer Erfindung auf Fragen und Probleme stoßen, lohnt es sich, Rechtssicherheit durch die Unterstützung eines*einer unserer erfahrenen Anwälten*innen zu erlangen. Nach kostenloser Ersteinschätzung erhalten Sie ein passendes Angebot.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Patent bietet den Schutz innovativer, brauchbarer und wertvoller technischer Produkte und Verfahren.
  • Es gibt verschiedene Schutzformen je nach örtlicher und zeitlicher Reichweite.
  • Grundvoraussetzungen sind "Neuheit", "erfinderische Tätigkeit" und "gewerbliche Anwendbarkeit".
  • Es sind einige wichtige Fristen zu beachten, innerhalb welcher Zahlungen geleistet oder Dokumente eingereicht werden müssen. Grundsätzlich sollte so schnell wie möglich gehandelt werden, um einer Anmeldung durch Konkurrenten zuvorzukommen.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Warum sollte man ein Patent anmelden? Welche Vorteile bietet es?
  2. Das Patent und sein Schutz
  3. Formen des Patents
    1. Deutsches Patent
    2. Gebrauchsmuster
    3. Europäisches Patent
    4. Internationales Patent
  4. Anmeldung bei dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
    1. Welche Unterlagen werden benötigt?
    2. Kann ein Patent online beantragt werden?
    3. Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anmeldung?
    4. Was kostet die Patentanmeldung?
    5. Ablauf der Patentanmeldung
  5. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Warum sollte man ein Patent anmelden? Welche Vorteile bietet es?

Sie haben ein neuartiges Produkt oder Verfahren erfunden, das äußerst nützlich sein könnte? Wollen Sie verhindern, dass mit Ihrer Erfindung gegen Ihren Willen Geld gemacht und möglicherweise eine vorteilhafte, angesehene Marktstellung aufgebaut wird? Dann sollten Sie sich mit einer Anmeldung bei dem Patent- und Markenamt (DPMA) vor einem solchen "Ideenklau" schützen. Dieser Schutz bietet Ihnen dank der exklusiven Positionierung am Markt einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil gegenüber Ihren Konkurrent*innen und die Innovationsstärke einer Firma wird so abgesichert.

Der Erfinder kann zudem das Schutzrecht in Form eines Verkaufs oder einer Lizenzierung des angemeldeten Rechtes auf einen Lizenznehmer übertragen. Der Erfinder partizipiert durch Vergabe einer solchen Lizenz bzw. Rechtevergabe an den Umsätzen, die der Lizenznehmer an dem vermarkteten Produkt erwirtschaftet. Im Idealfall deckt ein umfassender Lizenzvertrag die Kosten der Anmeldung und Vermarktung ab, sodass sich der Erfinder keine Sorgen diesbezüglich machen muss. Jedoch sollte beachtet werden, dass auch im Rahmen von Verhandlungen und Vorstellungen nur das patentrechtliche Schutzrecht die Erfindung erfolgreich vor der Ideenübernahme durch den Lizenznehmer schützt. Ohne ein Patent des Erfinders könnte der Lizenznehmer etwa behaupten, die Idee schon zuvor gehabt zu haben. Dass die Idee ursprünglich von dem Erfinder stammt, ist in dem Fall nur schwer beweisbar. Daher sollten Lizenzverträge im Vorhinein mit Vorsicht genossen werden.

Vor Erwägung einer Patentanmeldung sollten Vermarktungsaussichten, wirtschaftliche Verwertbarkeit und potenzielle Lizenznehmer recherchiert werden. Das Risiko einer Fehlinvestition sollte nicht unterschätzt werden.

Das Patent und sein Schutz

Das Patent dient dem Schutz innovativer, brauchbarer und wertvoller technischer Produkte. Auch der Patentschutz eines Verfahrens zum Einsatz der Erzeugnisse, eines Herstellungsverfahrens oder von Verwendungsansprüchen kann sinnvoll erscheinen, damit die gesamte Wertschöpfungskette abgedeckt ist. Ist das Schutzrecht (Patent) registriert, können geistige Eigentumsrechte schnell und problemlos nachgewiesen werden und somit auch geltend gemacht werden. Es wird verhindert, dass Erfindungen oder Verfahren ohne Erlaubnis oder Vereinbarung gegen den Willen des Rechtsinhabers hergestellt, genutzt, angeboten oder angewendet werden. Sie erhalten ein zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol.

Rechts-Tipp:


Es sollte vermieden werden, auch nur Teile Ihrer Erfindung in welcher Form auch immer öffentlich zu machen. Artikel, Vorträge, Diskussionen, Online-Publikationen, Dissertationen etc. können den Erfolg Ihrer Anmeldung gefährden, da Ihnen ansonsten jemand zuvor kommen könnte. Es gilt das Gebot absoluter Geheimhaltung.

Formen des Patents

Es gibt verschiedene Schutzformen des Patents. Je nach Zeitraum, Umfang, Budget und territoriale Begrenzung kann eine Erfindung mehr oder weniger stark abgesichert werden.

Deutsches Patent

Das deutsche Patent schützt neuartige Erfindungen und Verfahren technischer Art (sogenannte Neuheit), die gewerblich anwendbar sind und auf erfinderischer Tätigkeit beruhen (Erfindungshöhe). Örtlich gesehen gilt dieses auch nur in Deutschland. §9 ff. Patentgesetz (PatG) regelt den sachlichen Schutzbereich. Alle Arten technischer Erfindungen wie Gegenstände, Stoffe, Gemische und Verfahren werden erfasst. Es gibt jedoch laut § 11 PatG einige Ausnahmen. Der Schutz dauert maximal 20 Jahre. Im Gegensatz zum Gebrauchsmuster werden Patente auch für Verfahrenserfindungen erteilt werden können, höhere Anforderungen gestellt werden und durch ein Prüfungsverfahren ein besonders bestandskräftiges und qualifiziertes Schutzrecht entsteht.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist "die kleine Schwester" des Patents. Das Verfahren führt schneller zum Erfolg. Die Erfindung wird nicht einer umfangreichen Prüfung unterzogen, also ob es neu und erfinderisch ist. Allerdings ist zu beachten, dass die formale Prüfung, also ob es sich um eine einfache Neuheit handelt, und ob Rechte anderer betroffen sind, eigenverantwortlich erfolgen muss. Daher entfällt die Recherchegebühr des Patentamtes. Ein Fachmann, z.B. ein Patentanwalt sollte mit der Recherche betraut werden, da eine unzulängliche Recherche die Gefahr eines späteren Löschantrages hervorruft. Bereits nach etwa zwei bis fünf Monaten kann so das Schutzrecht erreicht werden.

Europäisches Patent

Ein eigenes Patenterteilungsverfahren wird durch das Europäische Patentamt (EPA) durchgeführt. 38 Staaten haben das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet. Für diese kann das Europäische Patent erteilt werden. Ebenso wie das deutsche Patent schützt das Europäische Patent Erfindungen, die neu sind, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Voraussetzungen für die Patentanmeldung entsprechen etwa denen des deutschen Patents. Anmeldung und Prüfung sind notwendig. Es kann vorher entschieden werden, in welchen Staaten das Patent gelten soll. Wurde das europäische erteilt und bekannt gemacht, gelten nationale Schutzrechte in den jeweiligen Vertragsstaaten. Dementsprechend muss das europäische Patent in jedem Land, in dem Patentschutz bestehen soll, vom nationalen Patentamt validiert werden. Dementsprechend kann sich das Verfahren für das europäische Patent in die Länge ziehen und ist deutlich teurer. Eine Anmeldung über das deutsche Patentamt (DPMA) als Übermittlungsbehörde ist ausreichend. Nach Anmeldung entfaltet das deutsche Patent für einen Zeitraum von 20 Jahren Schutz im Rahmen des nationalen Rechts.

Internationales Patent

Auf Grundlage des Patentzusammenarbeitsvertrages (Patent Cooperation Treaty: PCT) kann ein international gültiges Patent angemeldet werden. Dieses besteht aus einem Bündel mehrerer Anmeldungen. Ebenso wie das Europäische Patent, wird dieses Bündel in einzelne nationale Erteilungsverfahren in den jeweiligen Staaten aufgespaltet. Die verschiedenen nationalen Schutzrechte unterliegen nationalem Recht und nationalen Gebühren. Unter Umständen ist etwa auch eine englisch- oder französischsprachige Anmeldung bzw. Übersetzung nötig. 152 Staaten haben den Patentzusammenarbeitsvertrag unterzeichnet. Wie bei dem Europäischen Patent können auch in dem Verfahren die Staaten, in denen das Patent gelten soll, bestimmt werden. Nach Anmeldung bei dem deutschen Patentamt wird die Anmeldung an die Weltorganisation für geistiges Eigentum weitergereicht, welche Herrin des weiteren weltweiten Patentverfahrens ist.

Anmeldung bei dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtig ist es, eine Erfindung in den Anmeldeunterlagen klar, umfangreich und vor allem vollständig zu offenbaren, damit ein Fachmann die Unterlagen ohne weiteres ausführen kann. Eine nachträgliche Erweiterung ist nicht zulässig. Es können jedoch innerhalb eines Jahres durch Inanspruchnahme einer sogenannten "inneren Priorität" weitere Details oder eine Weiterentwicklung der ursprünglichen Erfindung ergänzt werden. Im Zweifel kann hierzu ein Anwalt beraten. Neben dem ausgefüllten Anmeldeformblatt müssen laut DPMA weitere Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören:

  • Technische Beschreibungen (Zusammenfassung des Standes der Technik, Aufgabe)
  • Erfinderbenennung (Angaben zum Erfinder)
  • Skizzen und Zeichnungen
  • Patentansprüche
  • Zusammenfassung und Erläuterung (Überblick in maximal 1.500 Zeichen)
  • Erfinderbenennung
  • Falls nötig Übersetzungen (innerhalb von 12 Monaten, spätestens 15 Monate nach Anmeldetag)

Die Patentansprüche sollten im Fokus der Patentanmeldung. Diese definieren den angestrebten Schutz Schutzbereich der Patentanmeldung stehen. Demnach ist die Formulierung des Anspruchs ausschlaggebend dafür, ob das Patent von Konkurrenten umgangen werden kann oder nicht. Der zuständige Prüfer des Patentamtes orientiert sich für seine Recherche an diesen Ansprüchen.

Rechts-Tipp:


Entscheidend ist die Formulierung der Patentansprüche. Präzise und geschickt formuliert, sorgen diese Ansprüche für einen umfassenden Schutz aller technischen Ideen und Merkmale. Eine falsche oder unpräzise Formulierung kann dazu führen, dass Konkurrenten den Patentschutz umgehen könne. Insbesondere hierbei ist der Rat von spezialisierten Anwält*innen wertvoll.

Kann ein Patent online beantragt werden?

Der Antrag wird an das in Deutschland zuständige DPMA in München gesendet oder persönlich in den Dienststellen in München, Jena oder Berlin abgegeben. Zudem nehmen einige Patentinformationszentren die Anmeldung und leiten sie an das DPMA weiter.

Das Patent kann auch online beantragt werden. Dazu ist allerdings eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser erforderlich. Anbieter der Signaturkarten sind bei der Bundesnetzagentur zu finden. Zudem wird die Anmelde-Software DPMAdirektPro benötigt, um die Anmeldedokumente erstellen und validieren zu können. Auf diesem Weg können sowohl das deutsche, als auch das europäische oder internationale Patent angemeldet werden. Informationen finden Sie auf der Webseite des DPMA.

Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anmeldung?

Nach Feststellung eines Forschungsergebnisses, einer Idee oder eines Konzeptes sollte die Frage gestellt werden: Ist dies eine patentwürdige Erfindung? Die Voraussetzungen hierfür finden sich in § 1 PatG:

  • Neuheit: Die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören, §3 PatG. Der Stand der Technik lässt sich allen Quellen entnehmen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu zählen Kenntnisse und Erkenntnisse aus Patentanmeldungen, Vorträge, Literatur, Berichte, Artikel usw. Sie müssen aus einem Dokument hervorgehen.
  • Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn sie sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt, § 4 S.1 PatG. Maßgeblich ist die von einem Fachmann beurteilte Erfindungshöhe auf Grundlage des Standes der Technik.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Gewerblich anwendbar ist eine Erfindung, wenn sie auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann. "Gewerbe" entspricht dabei der üblichen Definition (jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit).

Rechts-Tipp:


Es sollte vorher recherchiert werden, ob es bereits ähnliche Produkte oder Verfahren oder sogar genau die gleiche Erfindung gibt. Man sollte sich vor Beginn des Prüfungsverfahrens mit dem Stand der Technik auseinandersetzen. Somit hat man bereits Argumente für die Unterschiedlichkeit im Vergleich zu vorhandenen Patenten und Einschränkungsmöglichkeiten zur Hand. Nach Anmeldung ist eine Erweiterung oder Änderung kaum zu erreichen. Teile können gestrichen werden.

Was kostet die Patentanmeldung?

Genaue Kosten lassen sich aufgrund der teilweise großen Differenzen zwischen den verschiedenen Erfindungen, Ideen und Anwaltsgebühren nur schwer abschätzen. Sie lassen sich nur einzelfallabhängig, nach einer entsprechenden Beratung, berechnen. Die grundlegenden Kosten setzen sich zusammen aus den Gebühren, die an das jeweilige Patentamt zu zahlen sind, das Honorar des Anwalts, der Übersetzer und Rechercheure und jährliche Gebühren, die zur Verlängerung des Patents anfallen.

Deutsche Patentanmeldung Kosten
Anmeldegebühr elektronisch 40€
Anmeldegebühr schriftlich 60€
Rechercheantragsgebühr 300€
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag 150€
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag 350€
Jahresgebühr 3. Patentjahr 70€
Jahresgebühr 4. Patentjahr 70€
Jahresgebühr 5. Patentjahr 90€
Jahresgebühr 6. Patentjahr 130€
Jahresgebühr 7. bis 20. Patentjahr 180€ bis 1.940€
Einspruchsverfahren 200€
Anwaltskosten individuell

Die Anmeldung des Gebrauchsmusters (kleines Patent) erfolgt nicht nur schneller, sondern ist auch wesentlich kostengünstiger. Hier fallen lediglich kosten für die Anmeldung an (30€) und eine sogenannte Aufrechterhaltungsgebühr (nach 3 Jahren 210€, nach 6 Jahren 350€ und nach 8 Jahren 530€). Die Recherchegebühr ist nicht verpflichtend.

Wegen des größeren Umfangs und Aufwandes sowie bedingt durch den größeren Geltungsbereich, steigen die Kosten der Beantragung eines europäischen Patents.

Europäische Patentanmeldung Kosten
Anmeldegebühr elektronisch 120€
Anmeldegebühr schriftlich 210€
Recherchegebühr 1.300€
Benennungsgebühr 585€
Prüfungsgebühr 1.635€
Erteilungsgebühr 925€
Veröffentlichungsgebühr 75€
Steigende Jahresgebühren ab dem dritten Jahr 470€ +
Nationale Validierung individuell
Anwaltskosten individuell

Die Kosten des internationalen Patents erhöhen sich dementsprechend weiter. Zudem kommen Übermittlungsgebühren und Kosten für Übersetzungen hinzu.

Internationale Patentanmeldung Kosten
Übermittlungsgebühr 90€
Internationale Anmeldegebühr elektronisch 1.034€
Internationale Anmeldegebühr schriftlich 1.217€
Recherchegebühr 1.775€
Steigende Jahreskosten ab dem dritten Jahr ausschließlich national
Nationale Gebühren individuell
Anwaltskosten individuell

Ablauf der Patentanmeldung

patent anmelden ablauf

Nachdem in eigener oder anwaltlicher Recherche festgestellt wurde, dass die Erfindung den Voraussetzungen entspricht und den Stand der Technik übertrifft, sollte ein sorgsam ausgearbeiteter Antrag bei dem Patentamt eingereicht werden. Zudem muss innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung die Anmeldegebühr gezahlt werden. Mit Zuerkennung des Anmeldetags beginnt ein Schutzrecht. Daher ist der Anmeldetag (Prioritätstag) ein wichtiges Datum. Veröffentlichungen laufen nun nicht Gefahr, der Neuheit der Erfindungen zu schädigen. Es sollte sodann mit der Ausarbeitung eines Verwertungs- und Vermarktungsplanes begonnen werden.

Im Rahmen der deutschen Patentanmeldung kann zudem eine "internationale Phase" eingeleitet werden, welche die gleichzeitige Anmeldung eines internationalen Patents ermöglicht. Nach 12 Monaten endet die Zeitspanne für die internationale Ausweitung des Patentes. Innerhalb dieses Prioritätsjahres kann bei dem deutschen Patentamt das Patent auf andere Nationen mit rückwirkend gleichem Beginn des Schutzes ausgeweitet werden. Nach 18 Monaten erfolgt die Offenlegung. Unabhängig davon, ob das Patent genehmigt wird, findet die Veröffentlichung der Patentanmeldeschrift statt, die öffentlich zugänglich ist. Ab diesem Zeitpunkt wird vorläufiger Schutz gewährt.

Ab dem dritten Jahr beginnen die jährlichen Zahlungen. Die Jahresbeiträge sind ansteigend gestaffelt. Das Patent erlischt bei nicht fristgerechter Zahlung.

Nach insgesamt zwei bis sieben Jahren erfolgt die Patenterteilung. Das Patent kann erst erteilt werden, wenn die Prüfung auf offensichtliche Formfehler negativ ausfiel, der offizielle amtliche Prüfungsantrag gestellt (und bezahlt) wurde und der Prüfungsantrag positiv beschieden wurde. Das Patentamt unterliegt somit einer 7-jährigen Frist, innerhalb welcher der Antrag geprüft werden muss. Solange es sich nicht um eine umfangreiche, komplizierte Erfindung handelt, sollte die Erteilung allerdings nicht länger als 3 Jahre dauern. Wurde innerhalb einer achtmonatigen Frist kein Einspruch erteilt, ist der Patentschutz voll wirksam. Nach insgesamt 20 Jahren läuft der Patentschutz ab. Nach insgesamt 20 Jahren läuft das Patent aus. Länger kann der Patentschutz nicht erteilt werden.

Rechts-Tipp:


Die schriftliche Kommunikation zwischen Patentamt und Erfinder bzw. Anwalt ist äußerst wichtig. Zur Argumentation gegen Einwände des Patentamtes wird das Know-How des Erfinders immer wieder herangezogen.

Bei dem DPMA erfolgt auch die europäische Patentanmeldung. Sie kann aber auch direkt an das Europäische Patentamt gerichtet werden, welches  die Patentanträge nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) prüft. Zunächst erfolgt eine Eingangs- und Formalprüfung, in diesem Rahmen wird festgestellt, ob alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorhanden sind und ob alle formellen Vorgaben eingehalten wurden (z.B. Inhalt des Patentantrags, Zeichnungen, Zusammenfassung, Nennung des Erfinders, Übersetzungen, Zahlungen etc.). Es wird ein europäischer Recherchebericht erstellt. Dieser enthält Angaben und eine erste, generelle Stellungnahme zu bestehenden Patentansprüchen, der möglichen Erfüllung oder Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Erteilung, Beschreibungen und Zeichnungen. 18 Monate nach dem Anmeldetag werden die Anmeldung und der Recherchebericht veröffentlicht.

Will der Erfinder das Verfahren fortführen, hat er 6 Monate Zeit, einen Sachantrag zu stellen. Es müssen jegliche Gebühren gezahlt und Übersetzungen der Patentansprüche bei den jeweiligen nationalen Patentämtern eingereicht werden. Vom Veröffentlichungstag an gewährt das europäische Patent Schutz der Erfindung. Nun erfolgt erst die eigentliche Sachprüfung hinsichtlich der Erfordernisse des EPÜ. Im Falle einer positiven Entscheidung wird die Erteilung im Europäischen Patentblatt veröffentlicht und hiermit wirksam. Dies muss nun nur noch von den nationalen Ämtern jeweils validiert werden, damit es durchgesetzt werden kann. Nach Verstreichen einer neunmonatigen Einspruchsfrist, ist der Patentschutz endgültig gewährleistet.

Ebenso kann das internationale Patent bei dem DPMA angemeldet werden. Theoretisch müsste ein Antrag bei den jeweiligen nationalen Behörden gestellt werden. Dank des sogenannten Patent Cooperation Treatys (PCT) kann mit einer einzigen Anmeldung eine nationale Anmeldung in allen PCT Vertragsstaaten erreicht werden. Im Vergleich zum europäischen (und deutschen) Patent ergeben sich hier keine großen Unterschiede bezüglich des Ablaufs des Verfahrens.

Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Patentrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die Grundlagen des Patentrechts. Wenn Sie Erfinder eines neuartigen, gewerblich verwertbaren Produktes oder Verfahrens sind, sollten Sie den patentrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen, um sich die Benutzungs-, Vermarktungs- und Verwertungsrechte zu sichern und Kopien zu verhindern. Aufgrund dessen, was auf dem Spiel steht, lohnt es sich, sich hinsichtlich der vielen Feinheiten auf diesem Gebiet von einem*einer unserer spezialisierten Anwält*innen beraten zu lassen. Kontaktieren Sie online unsere erfahrenen Rechtsanwält*innen auf yourXpert für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

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