Klage gegen Online Casino: So bekommen Sie ihr Geld zurück
Klage gegen Online Casino: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
(Lesezeit ca. 3 Minuten)
Das Landgericht Gießen hat ein richtungsweisendes Urteil hinsichtlich der größtenteils illegal betriebenen Online Casinos getroffen. Es hat die Casinobetreiberin dazu verurteilt, einem Spieler seine gesamten Spielverluste in Höhe von 12.000 € zu erstatten. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Spielverluste kann nun auch anderen Spieler*innen zustehen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige, insbesondere ob und wie Sie Ihr Geld zurückerhalten können und ob dabei Risiken für Sie bestehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Online Glücksspiel in Deutschland, sowie die Teilnahme daran sind illegal.
- Verträge über die Teilnahme an Online Glücksspielen sind nichtig.
- Einzahlungen können daher zurückgefordert werden.
- Ansprüche können nicht nur gegen die Bertreiber*innen der Online Casinos, sondern auch gegen Banken, Kreditkartenanbieter, etc. geltend gemacht werden.
Inhaltsverzeichnis
- Was kann ich von Online Casinos zurückfordern?
- Was gilt es beim Zurückfordern meines Geldes zu beachten?
- Wie bekomme ich von einem Online Casino mein Geld zurück?
- Bestehen auch Ansprüche gegen Banken, PayPal, etc.?
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Was kann ich von Online Casinos zurückfordern?
Online Casinos sind in Deutschland grundsätzlich verboten (§ 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag). Eine Ausnahme besteht zum einen für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Schleswig-Holstein haben. Dort gilt der Glücksspielstaatsvertrag nämlich nicht. Außerdem gibt es wenige legale und lizenzierte Ausnahmen (z.B. staatliche Lotterien). Ein Sitz des Casinos im Ausland und eine dortige Lizenz, aber auch eine für Schleswig-Holstein, ändern daran nichts, da diese nicht für das gesamte Bundesgebiet gelten. Die Casinos bieten ihr Angebot auf dem deutschen Markt an, somit ist auf sie deutsches Recht anwendbar.
HINWEIS
Am 01.07.2021 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der Online Casinos weitgehend legalisieren soll. Dies steht einer Rückforderung der Verluste, die in der Vergangenheit eingezahlt wurden aber in der Regel nicht entgegen.
Da das von Angebot von Online Casinos illegal ist, darf daran auch nicht teilgenommen werden. Verträge über die Teilnahme, wie sie bei den Casinos geschlossen werden, sind demnach nichtig. Die Spieleinsätze wurden somit „ohne rechtlichen Grund“ getätigt und können infolgedessen zurückgefordert werden. Dass der*die Spieler*in eventuell rechtswidrig an einem verbotenen Glücksspiel teilgenommen hat, steht dem nicht entgegen und sollte Spieler in der Regel nicht davon abhalten, gegen das Casino vorzugehen und das eingezahlte Geld zurückzufordern.
Was gilt es beim Zurückfordern meines Geldes zu beachten?
In erster Linie gilt es die Verjährungsfrist der Ansprüche zu wahren. Wie bei anderen Ansprüchen auch beträgt die Verjährungsfrist in der Regel 3 Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Einzahlung getätigt wurde und endet zum Jahresende des dritten darauffolgenden Jahres.
ACHTUNG
Mit Ablauf des 31.12.2021 verjähren demnach Ansprüche aus im Jahr 2018 getätigten Einzahlungen. Einzahlungen die vor dem 01.01.2018 getätigt wurden können demnach verjährt sein. Das ist aber nicht immer eindeutig und es gibt Gründe, wieso eine Verjährungsfrist länger sein kann. Es kann sich deshalb empfehlen, die Verjährungsfrist prüfen zu lassen.
Auch wenn die Rechtslage eindeutig erscheint, gibt es dennoch einige Fallstricke zu beachten, die der Laie häufig nicht selbst bewältigen kann. Insbesondere wurden oft in den AGB Gerichtsstände im Ausland oder ähnliches vereinbart. Was dies zu bedeuten hat und ob diese Vereinbarungen zwingend sind, kann nur ein*e Anwält*in abschließend klären.
Wie bekomme ich von einem Online Casino mein Geld zurück?
Wichtig ist zunächst, den Erstattungsanspruch gegen den*die Betreiber*in des Online Casinos – bestenfalls mit anwaltlicher Unterstützung, um Fehler zu vermeiden - geltend zu machen. Hierfür genügt ein einfacher Brief, verschickt als Einwurfeinschreiben, mit der Aufforderung zur Begleichung der eingezahlten Beträge. Es empfiehlt sich, bereits bei diesem Schritt einen Anwalt das Schreiben aufsetzen zu lassen, da bei Schreiben von Privatpersonen der Anspruch häufig zurückgewiesen oder erst gar nicht beachtet wird.
Erfolgt eine solche Abweisung oder gar keine Reaktion, kann spätestens jetzt eine Klage erhoben werden. Je nach Höhe der geltend gemachten Rückerstattung muss man diese vor einem Amtsgericht (bis einschließlich 5.000 € Rückerstattung) oder einem Landgericht (ab 5.000,01 €) erheben.
RECHTS-TIPP
Vor den Landgerichten herrscht Anwaltspflicht. Vor einem Amtsgericht ist man frei, ob man sich anwaltlich vertreten lassen möchte.
Wird das Online Casino dazu verurteilt, die kompletten Einzahlungen zurückzuerstatten, muss es auch die Anwaltskosten des*der Spieler*in tragen. Der klagenden Person entstehen dann keine Kosten!
Bestehen auch Ansprüche gegen Banken, PayPal, etc.?
Die vorgenannten Ansprüche können aber nicht nur gegen die Online Casinos gerichtet werden. In Betracht kommen auch Ansprüche gegen:
- Banken
- Kreditkartenanbieter
- Online-Bezahldienste (z.B. PayPal)
Da Online Glücksspiel in Deutschland illegal ist, dürfen Zahlungsvorgänge diesbezüglich auch nicht vorgenommen werden. Die Zahldienstleister sind generell dazu angehalten, jegliche Zahlungen die dem Online Glücksspiel dienen, abzuweisen und nicht durchzuführen. Verstoßen sie aber dagegen, können die Rückzahlungsansprüche auch ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Dies wurde bereits von mehreren Gerichten bestätigt und den Spieler*innen die Zahlungen zurückerstattet.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Wie der Ratgeber zeigt, können die Chancen, die Spielverluste zurückgezahlt zu bekommen gut stehen. Allerdings kommt es wie so oft auf den Einzelfall an, was eine anwaltliche Prüfung meist unerlässlich macht.
Bei uns finden Sie hierzu viele spezialisierte Anwälte. Außerdem ist die Ersteinschätzung Ihres Falles beim Testsieger yourXpert.de immer kostenlos.
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Häufige Fragen
Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?
Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen? (Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?)
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar und lediglich die für die Bearbeitung infrage kommenden Rechtsanwält*innen können die Anfrage einsehen. Die Übersendung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt. Unsere Server, auf denen die Daten gespeichert sind stehen, ausschließlich in Deutschland. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung.
Sie haben keine kostenlose Ersteinschätzung erhalten?
Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen eine Ersteinschätzung nicht möglich ist, da diese Beispielsweise einer umfangreichen Prüfung bedarf, welche nicht im kostenlosen Rahmen möglich ist.
Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.
sehr gut
Finanztip
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