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Mobbing am Arbeitsplatz – Wie kann ich mich wehren?

Wie kann ich mich gegen Mobbing am Arbeitsplatz wehren?

 

Ratgeber: Mobbing am Arbeitsplatz – Wie kann ich mich wehren?

(Lesezeit ca. 10 Minuten)

Schätzungsweise 1,8 Mio. Menschen sind in Deutschland von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen. Dabei kommt Mobbing unabhängig von Beruf, Branche oder Unternehmen in der gesamten Arbeitswelt vor. Für Betroffene wird der tägliche Gang zur Arbeit häufig zum Albtraum.

Mit diesem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen, wie Sie auf Mobbing am Arbeitsplatz reagieren oder dagegen vorgehen können, falls Sie selbst, Ihre Kolleg*innen oder Mitarbeiter*innen Opfer von Mobbing geworden sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mobbing liegt vor, wenn Beleidigungen, Demütigungen oder Ausgrenzungen systematisch und auf Dauer erfolgen.
  • Aufgrund der schädlichen Auswirkungen von Mobbing auf die seelische und körperliche Gesundheit, können Sie sich in der Regel krankschreiben lassen, wenn Sie gemobbt werden.
  • Mobbing stellt einen wichtigen Kündigungsgrund dar, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
  • Um eine Abfindung wegen Mobbing zu erhalten, können Sie versuchen, einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Eine vorherige anwaltliche Beratung kann in vielen Fällen sinnvoll sein.
  • Mobbing begründet in vielen Fällen einen Schadensersatzanspruch.
  • Der Anspruch auf Schadensersatz kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld umfassen.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Mobbing?
  2. Was sind typische Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz?
  3. Was kann man tun, wenn man auf der Arbeit gemobbt wird?
    1. Kann man sich wegen Mobbing krankschreiben lassen?
    2. Kann man wegen Mobbing selbst kündigen?
    3. Hat man einen Anspruch auf Abfindung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld bei Mobbing?
    4. Wie kann man sich gegen Mobbing wehren?
  4. Was kann man tun, wenn man von Kolleg*innen gemobbt wird?
  5. Was kann man tun, wenn man von Vorgesetzten gemobbt wird?
  6. Wie können Kolleg*innen/Vorgesetzte gemobbte Mitarbeiter*innen unterstützen?
  7. Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
  8. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung und Beratungsangebot

Was bedeutet Mobbing?

Der Begriff Mobbing bedeutet übersetzt „anpöbeln“, „bedrängen“ oder auch jemanden „fertig machen“. Im Englischen wird Mobbing oftmals auch als „Bullying“ bezeichnet.

Damit es sich aus arbeitsrechtlicher Sicht um Mobbing handelt, müssen zwei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: zum einen muss das verletzende Verhalten durch eine oder mehrere Personen systematisch bzw. zielgerichtet gegen eine bestimmte Person erfolgen. Zum anderen muss es wiederholt bzw. über einen längeren Zeitraum erfolgen. Erfolgt die Handlung nur ein einziges Mal, kann die betroffene Person trotzdem Ansprüche und Rechte geltend machen. Welche Rechte Sie haben, können Sie hier erfragen.

Was sind typische Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz?

Bei Mobbing denkt man meistens an Lästereien hinter dem Rücken der Anderen oder offene Anfeindungen. Mobbing am Arbeitsplatz kann jedoch in vielen weiteren Formen vorkommen. Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Beispiele für Handlungen, die bereits unter Mobbing auf der Arbeit fallen können:

  • Unsachliche Kritik, die immer wieder grundlos und destruktiv ausfällt, mit dem Ziel, Sie lächerlich dastehen zu lassen, einzuschüchtern oder respektlos zu behandeln.
  • Ebenso persönliche Kritik, die auf Ihr Aussehen oder körperliche Schwächen anspielt und mit der Arbeit nichts zu tun hat.
  • Gerüchte und Lügen, die fälschlicherweise über Sie verbreitet werden und Ihrem Ruf schaden können.
  • Beleidigungen, die Ihnen gegenüber direkt ausgesprochen oder wie Gerüchte hinter Ihrem Rücken verbreitet werden.
  • Sabotage bzw. Manipulation Ihres Computers oder Ihrer Unterlagen, um dafür zu sorgen, dass Sie Fehler machen und sich vor den anderen Mitarbeiter*innen oder dem Chef blamieren.
  • Über-/Unterforderung, indem man Ihnen Aufgaben zuteilt, die entweder unmöglich zu schaffen sind oder deutlich unter Ihrem Niveau liegen und herabwürdigend sind.
  • Ausgrenzung von Meetings oder Treffen der Abteilung/Firma.
  • Ausschluss oder Vorenthalten von Informationen, die für Ihre Arbeit wichtig sind.
  • Wiederholtes Anschreien durch den Chef oder Kolleg*innen, möglicherweise vor weiteren Personen.
  • Androhen von Gewalt, Einschüchterungen oder sexuelle Belästigung.

Doch nicht jedes Fehlverhalten am Arbeitsplatz fällt automatisch unter Mobbing und manchmal ist es schwer, eine klare Grenze zu ziehen. Wie oben bereits erwähnt müssen die Schikanen, Anfeindungen und Beleidigungen darüber hinaus wiederholt, mit der Absicht verfolgt werden, einer bestimmten Person zu schaden. Daher zählen einmaliges Fehlverhalten, beispielsweise wenn jemand sich im Ton vergreift oder einige Situationen, in denen sich Arbeitnehmer*innen ungerecht behandelt fühlen, nicht zu Mobbing. Das bedeutet aber nicht, dass Sie schutzlos gestellt sind. Auch nach einmaligem Fehlverhalten können Sie die in diesem Ratgeber erwähnten Rechte haben. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Im Zweifel können Sie ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Unterstützung einholen.

Was kann man tun, wenn man auf der Arbeit gemobbt wird?

Wenn man Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden ist, hat man verschiedene Handlungsmöglichkeiten, um darauf zu reagieren und dagegen vorzugehen. Welche das genau sind, möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

Kann man sich wegen Mobbing krankschreiben lassen?

Mobbing kann sowohl psychische als auch physische Auswirkungen auf die Opfer haben. Viele Arbeitnehmer*innen, die von Mobbing auf der Arbeit betroffen sind, leiden unter Schlaflosigkeit, Konzentrationsschwäche, Angstzuständen, Burnout oder Depressionen. Daher können Sie sich aufgrund der Folgen von Mobbing häufig krankschreiben lassen. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass dadurch das Problem nicht gelöst, sondern nur nach hinten verschoben wird und vermutlich alles wieder von vorne anfängt, wenn Sie auf die Arbeit zurückkehren. Eine Krankschreibung kann Ihnen aber eine Pause zum Sammeln und Erholen geben und Ihnen die Möglichkeit geben, sich Ihre nächsten Schritte zu überlegen. Sprechen Sie über die Möglichkeit einer Krankschreibung mit Ihre*r Ärzt*in.

Kann man wegen Mobbing selbst kündigen?

Die Möglichkeit ordentlich zu kündigen haben Sie immer, ungeachtet dessen, ob Sie auf der Arbeit gemobbt werden oder nicht. Viele Betroffene wollen unter den gegebenen Umständen jedoch keine Kündigungsfristen abwarten, sondern das Unternehmen so schnell wie möglich verlassen. Deshalb kommt häufig die Frage auf, ob wegen Mobbing auch eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich ist. Gemäß § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedarf es immer eines wichtigen Grundes, um fristlos kündigen zu können. Mobbing zählt in der Regel zu den wichtigen Gründen, da es für die Opfer von Mobbing-Attacken in den meisten Fällen unzumutbar wäre, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu warten.

RECHTS-TIPP:


Wenn Sie wegen Mobbing fristlos kündigen möchten, sollten Sie dies innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes, d.h. ab Beginn des Mobbings tun.

Achtung: Kündigen Sie fristlos, obwohl Sie dazu nicht berechtigt sind, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers führen. Außerdem könnten Sie sich Möglichkeiten auf eine Abfindung oder ähnliches verbauen. Daher empfiehlt es sich häufig, Unterstützung durch eine*n auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwält*innen zu holen.

Hat man einen Anspruch auf Abfindung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld bei Mobbing?

Eine Aussicht auf eine Abfindung haben Sie nur, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung aushandeln oder Ihnen gekündigt wird und Sie gegebenenfalls im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung verlangen.

Hinweis:


Wenn sie selbst aufgrund von Mobbing kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindung!

In manchen Fällen haben Sie auch einen Anspruch auf Schadensersatz (inkl. Schmerzensgeld). Werden Sie z.B. von Ihrem*Ihrer Chef*in selbst gemobbt, können Sie wegen Mobbing am Arbeitsplatz Ihre Kündigung einreichen (siehe oben, „Kann man wegen Mobbing selbst kündigen") und Schadensersatz verlangen. Schließlich hat diese*r die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch sein*ihr Verhalten herbeigeführt und somit eine Vertragsverletzung begangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den*die Arbeitgeber*in kann auch gegeben sein, wenn Ihr Arbeitgeber*in es unterlässt, auf die mobbenden Kollegen einzuwirken.

Außerdem haben Sie, wenn Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, häufig einen Anspruch auf Schmerzensgeld, den sogenannten immateriellen Schadensersatz. Wenn Sie Schmerzensgeld wegen Mobbing einklagen möchten, haben Sie auch hierbei einen großen Vorteil, wenn Sie alle Mobbingvorfälle ausführlich mit Datums- und Zeugenangaben dokumentiert haben. Ein Mobbingtagebuch ist aber keine zwingende Voraussetzung und Sie sollten sich nicht davon abbringen lassen, sich zu erkundigen, welche Möglichkeiten Sie auch ohne Tagebuch haben.

Auch gegen Kolleg*innen können Sie in manchen Fällen einen Anspruch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Unterlassung haben.

Hilfe bei Fragen hierzu leistet eine*r unserer spezialisierten Anwält*innen für Arbeitsrecht.

Wie kann man sich gegen Mobbing wehren?

Wenn Sie auf der Arbeit gemobbt werden, sollten Sie sich das nicht gefallen lassen. Werden Sie vielmehr aktiv und handeln Sie. Auf keinen Fall sollten Sie die Vorfälle verharmlosen, abwarten in der Hoffnung, dass das Mobbing irgendwann von alleine aufhört oder die Schuld bei sich selbst suchen. Es gibt verschiedene Strategien, wie sich Mobbing-Opfer wehren können:

  • Ignorieren Sie die Mobber*innen und zeigen Sie keinerlei Reaktion auf ihre Anfeindungen oder Schikanen. In manchen Fällen geben die Täter*innen auf, wenn sie merken, dass ihre Handlungen den Opfern egal sind. In der Praxis ist es aber häufig schwer, die Vorfälle zu ignorieren, weshalb es sinnvoll sein kann, für sich einzustehen.
  • Sprechen Sie die Mobber*innen eventuell unter vier Augen auf ihr Verhalten an und wenn es danach noch nötig sein sollte auch vor Zeug*innen.
  • Sollte ein persönliches Gespräch nichts an der Situation ändern, fordern Sie die Mobber*innen schriftlich dazu auf, ihr Verhalten zu ändern oder zu unterlassen.
  • Beschweren Sie sich - falls vorhanden - beim Personal- oder Betriebsrat.
  • Sprechen Sie Ihre Arbeitgeber*innen auf die Vorfälle an und bitten Sie diese Ihnen zu helfen.
  • Kontaktieren Sie eine*n Anwält*in. Das können Sie gegebenenfalls auch schon vor einem Gespräch mit dem*der Mobber*in oder Ihren Vorgesetzten tun. Je früher, desto besser.

PRAXIS-TIPP:


Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch mit detaillierten Beschreibungen der Vorfälle und deren Auswirkungen auf Sie. Es hilft Ihnen dabei, Lösungen zu finden und kann bei juristischen Auseinandersetzungen ein wichtiges Mittel sein, sich an Details und Beweismittel zu erinnern.

Was kann man tun, wenn man von Kolleg*innen gemobbt wird?

Zunächst einmal sollten Sie, wie bereits erwähnt, die Mobber*innen entweder ignorieren oder versuchen ein klärendes Gespräch mit diesen zu führen. Sollte das erfolglos verlaufen und Sie werden weiterhin von Ihren Kolleg*innen beleidigt, diskriminiert oder schikaniert, können Sie auch von Ihrem Beschwerderecht gem. § 84 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Gebrauch machen und sich bei Ihren Arbeitgeber*innen über die ungerechte Behandlung beschweren. Diese sind dazu verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen und falls sie zulässig ist, für eine Verbesserung der Situation zu sorgen.

Ist in Ihrem Unternehmen ein Personal- oder Betriebsrat vorhanden, können Sie die Beschwerde nach §85 I BetrVG auch direkt an diesen richten. Der Personal-/Betriebsrat muss sich dann zu der Thematik mit Ihren Arbeitgeber*innen auseinandersetzen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, sich Hilfe bei Ihrer Gewerkschaft oder einer Mobbingberatungsstelle zu suchen, wenn Sie in Ihrem Betrieb keine Ansprechperson finden.

Was kann man tun, wenn man von Vorgesetzten gemobbt wird?

Mobbing findet nicht nur unter hierarchisch gleichgestellten Personen statt. Oftmals werden Arbeitnehmer*innen auch von ihren Vorgesetzten gemobbt. In solchen Fällen spricht man von „Bossing“.

Diese Form des Mobbings ist für Betroffene besonders schlimm, da die Vorgesetzten aufgrund Ihrer Weisungsbefugnis einen ganz anderen Druck auf die Gemobbten ausüben können. Zudem wissen Betroffene oftmals nicht, an wen sie sich wenden können und trauen sich nicht, sich gegen ihre*n Chef*in zur Wehr zu setzen. Dadurch fühlen sie sich besonders hilflos.

Auch in diesem Fall sollten Sie zunächst versuchen, die Situation durch ein Gespräch zu klären. Wenn das keine Wirkung zeigt, können Sie dem*der Vorgesetzten auch eine Abmahnung zukommen lassen. Vor solchen Schritten kann sich die Unterstützung durch eine anwaltliche Ersteinschätzung und ein Beratungsangebot lohnen. Andernfalls sollten Sie sich, wenn möglich, schnellstens mit einer Beschwerde an den Personal- oder Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder eine Mobbingberatungsstelle wenden.

Wie können Kolleg*innen/Vorgesetzte gemobbte Mitarbeiter*innen unterstützen?

Wenn Sie mitbekommen, dass Kolleg*innen gemobbt werden, sollten Sie diese unterstützen und Ihre Hilfe anbieten. Ermutigen Sie die Gemobbten, zu handeln und die Mobbing-Attacken nicht weiter zu ertragen. Möglicherweise können Sie mit ihnen zusammen versuchen ein klärendes Gespräch mit den Mobber*innen zu führen, falls der*die Betroffene sich alleine nicht traut. Ebenfalls sollten Sie ihn*sie dazu bestärken, sich an Vorgesetzte oder den Betriebsrat zu wenden, falls das Problem anders nicht gelöst werden kann.

Bekommen Führungskräfte mit, dass Mitarbeiter*innen gemobbt werden, sind sie dazu verpflichtet einzugreifen. Denn sie unterliegen gegenüber ihren Mitarbeiter*innen einer arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht. Wenn Arbeitgeber*innen diese verletzen, weil sie nichts gegen das Mobbing unternehmen, können sie dafür haftbar gemacht werden. Daher sollten sie den Mobber*innen sofort Einhalt gebieten, indem sie ein Gespräch mit den Beteiligten suchen, um die Ursachen zu klären und die Konsequenzen aufzuzeigen. Sollten weder Ermahnungen noch Abmahnungen etwas bewirken, sollten Führungskräfte Mobber*innen versetzen oder – als letztes Mittel – kündigen.

Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?

In einigen europäischen Ländern, wie z.B. Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz gibt es bereits ein Anti-Mobbinggesetz. In Deutschland existiert ein solches Gesetz bisher noch nicht. Trotzdem ist Mobbing auch in Deutschland in einigen Fällen strafbar. Daher können Sie verschiedene Handlungen, die das Mobbing betreffen, anzeigen und die Täter*innen strafrechtlich belangen, beispielsweise wegen:

  • Beleidigung, § 185 StGB
  • übler Nachrede, § 186 StGB
  • Verleumdung, § 187 StGB
  • Körperverletzung, § 223 StGB
  • Nötigung, § 240 StGB
  • Bedrohung, § 241 StGB
  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung § 177 StGB

Außerdem können Sie sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie aufgrund Ihrer Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden.

Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung und Beratungsangebot

Mobbing stellt ein ernstes Problem in der Arbeitswelt dar. Viele Mobber*innen machen ihren Opfern das Leben mit dem Ziel schwer, sie aus der Abteilung oder dem Betrieb zu mobben. Bevor es jedoch so weit kommt, sollten Sie handeln und sich umgehend Hilfe suchen.

Falls Sie Probleme mit Mobbing am Arbeitsplatz haben, Unterstützung bei einer Kündigung aufgrund von Mobbing benötigen, einen Anspruch auf Schadensersatz oder eine Abfindung einfordern wollen, kontaktieren Sie online unsere erfahrenen Rechtsanwält*innen auf yourXpert.de für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und ein unverbindliches Beratungsangebot.

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