Lärmbelästigung durch Nachbarn - was tun?
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Lärmbelästigung durch Nachbarn - was tun?
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Egal, ob der dauerhaft laut bellende Hund, die Jugendlichen, die bis in die Nacht Partys feiern oder der Nachbar, der regelmäßig seine Musik viel zu laut abspielt. Jeder Mensch kann eines Tages in die Situation kommen, durch den ungewollten Lärm der Nachbarn belästigt zu werden.
Was Sie als belästigte Person einer Ruhestörung tun können, egal ob am Samstag, Sonntag, bei einer nächtlichen oder täglichen Ruhestörung, erläutern wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Ob eine Ruhestörung im rechtlichen Sinne vorliegt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Zeitpunkt der Ruhestörung, der Art und Häufigkeit der Tätigkeit oder der Lautstärke ab.
- Es gibt viele Lösungen, um Lärmbelästigung zu unterbinden. Zunächst empfiehlt es sich, das persönliche sachliche Gespräch mit der Person suchen, die die Ruhestörung zu verantworten hat. Sollte die Ruhestörung auch nach dem persönlichen Gespräch weiterhin auftreten oder ein Gespräch aussichtslos erscheinen, können Sie Ihre*n Vermieter*in, die Polizei oder das Ordnungsamt kontaktieren - Jederzeit ratsam ist die Kontaktaufnahme zu einem*einer Anwält*in.
- Ruhestörungen sind ordnungswidrig. Liegt eine solche vor, drohen hohe Bußgelder, bei vermehrten Verstößen sogar die Kündigung durch den*die Vermieter*in und Sie können ggf. die Miete mindern.
- Grundsätzlich besteht auch ein Anspruch gegen den*die Vermieter*in, dass diese*r die Ruhestörung, notfalls durch rechtliche Mittel, beseitigt.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Ruhestörung?
- Was kann ich tun, wenn eine Ruhestörung vorliegt?
- Warum ist es sinnvoll, zunächst das persönliche Gespräch mit dem*der Ruhestörer*in zu suchen?
- Wann ist es ratsam, ein Lärmprotokoll anzufertigen?
- Warum sollte bei Ruhestörung der*die Vermieter*in kontaktiert werden?
- Kann ich bei Ruhestörung die Polizei oder das Ordnungsamt einschalten?
- Wann sollte ich bei Ruhestörung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?
- Welche gesetzlichen Regelungen gelten bei Ruhestörung?
- Welche Ruhezeiten gelten?
- Wie ist Zimmerlautstärke definiert?
- Wann dürfen Geräte und Maschinen genutzt werden?
- Was geschieht bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten?
- Welche Ruhezeiten gelten?
- Ist eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Ruhestörung möglich?
- Gilt ständiges Hundegebell als Ruhestörung?
- Fazit: Kostenlose & unverbindliche anwaltliche Ersteinschätzung bei Ruhestörung
Was ist eine Ruhestörung?
Von einer sog. „Ruhestörung", auch Lärmbelästigung genannt, wird schnell gesprochen. Doch ab wann gilt diese rechtlich als Ruhestörung? Eine Ruhestörung gilt als ordnungswidrig, sobald diese ohne einen berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen bzw. vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt und die Allgemeinheit bzw. Nachbarschaft belastet und die Gesundheit eines anderen potenziell schädigen kann. Gesetzlich festgeschrieben steht dies in § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG).
Was kann ich tun, wenn eine Ruhestörung vorliegt?
Liegt eine Ruhestörung vor, haben Sie verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
Warum ist es sinnvoll, zunächst das persönliche Gespräch mit dem*der Ruhestörer*in zu suchen
Zu Beginn sollte man bei einer Ruhestörung, wie in jeder anderen Konfliktsituation auch, immer das persönliche sachliche Gespräch mit der Person suchen, die die Ruhestörung zu verantworten hat. In vielen Fällen hilft es schon ein ruhiges respektvolles Gespräch zu führen, um das Problem zu beseitigen. Wichtig ist dabei, dass man sich auf gleicher Augenhöhe begegnet, damit sich die Gegenseite nicht bevormundet und gegängelt fühlt.
Wann ist es ratsam, ein Lärmprotokoll anzufertigen?
Falls die Ruhestörung auch nach dem persönlichen Gespräch weiterhin auftreten sollte, ist es ratsam, für zwei Wochen ein Lärmprotokoll zu führen. In einem Lärmprotokoll sollten folgende Informationen enthalten sein:
- Datum, Uhrzeit und Dauer der Ruhestörung
- Verursachende Person
- Art der Beeinträchtigung und dessen Intensität
- Name, Anschrift und Unterschrift möglicher Zeugen
Je detaillierter Sie die Ruhestörung beschreiben, desto glaubwürdiger ist diese für ein eventuelles späteres Verfahren. Falls nicht nur Sie von der Ruhestörung betroffen sind, ist es ebenso ratsam, ein gemeinsames Lärmprotokoll mit den weiteren Betroffenen zu führen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten dieses abschließend unterzeichnen. Dadurch wird es zu einem wichtigen Beweismittel.
Warum sollte bei Ruhestörung der*die Vermieter*in kontaktiert werden?
Parallel zu der Erstellung des Lärmprotokolls sollten Sie sich in Kontakt mit Ihrem*Ihrer Vermieter*in setzen und diesem*dieser den Sachverhalt schildern. Fordern Sie zusätzlich eine Beseitigung der Ruhestörung. Ihr*e Vermieter*in hat die Möglichkeit und die Pflicht, den*die Ruhestörer*in abzumahnen. Falls der*die Ruhestörer*in die Ruhestörung fortsetzt, hat der*die Vermieter*in die Möglichkeit, diese*n auf unterlassen zu verklagen oder auch zu kündigen, sollte es sich um ihre*seine eigene Wohnung handeln. Dies notfalls auch fristlos. Sie können auch hier prüfen lassen, ob Sie zur Minderung Ihrer eigenen Miete wegen Lärm gegenüber Ihrem *Ihrer Vermieter*in berechtigt sind.
Wichtig zu wissen:
Die Abmahnung durch den*die Vermieter*in ist eine formale Voraussetzung, um den*die Ruhestörer*in später aufgrund der Lärmbelästigung zu kündigen.
Kann ich bei Ruhestörung die Polizei oder das Ordnungsamt einschalten?
Neben dem*der Vermieter*in kann auch die Polizei bzw. das zuständige Ordnungsamt kontaktiert werden. Dies ist in der Regel ein sehr effektiver Weg, um eine akute Ruhestörung schnellstmöglich unterbinden zu lassen. Wenn Sie die Polizei kontaktieren, wird diese zuerst prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Ruhestörung handelt. Wenn eine Ruhestörung festgestellt werden kann, bekommt der*die Ruhestörer*in eine Aufforderung der Unterlassung. Wenn die Ruhestörung trotz der Aufforderung zur Unterlassung weiterhin festgestellt werden kann, hat die Polizei die rechtliche Möglichkeit, die Ruhe mit Zwang zu erwirken. Hierbei geht die Polizei dem Grund für die Ruhestörung nach und entfernt diesen. Dies geschieht bei zu lauter Musik zum Beispiel durch die Entfernung der zu lauten Musikanlage. Falls die Ruhestörung hauptsächlich durch die Balkonnutzung des*der Ruhestörer*in auffällt, kann dies durch das Mietrecht geregelt und eingeschränkt werden. Ein großer Vorteil, den das Kontaktieren der Polizei mit sich bringt ist, dass die Polizei für Sie kostenlos tätig wird und die Ruhestörung dokumentiert. Dieses Dokument kann im Gespräch mit dem*der Vermieter*in oder in einem eventuellen Verfahren vor Gericht entsprechend verwendet werden. Der Nachteil ist allerdings, dass nach der polizeilichen Intervention das Verhältnis zum*zur Ruhestörer*in nicht zwingend besser wird.
Wann sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden?
Die Hilfe einer Anwältin oder eines Anwalts steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und ist jederzeit ratsam. Diese*r kann die obig genannten Schritte, wie das Kontaktieren des*der Vermieter*in oder des*der Ruhestörerin, für Sie durch ein oder mehrere anwaltliche Schreiben übernehmen. Dieser Weg ist sehr effektiv, weil alleine das Auftreten des*der Anwält*in schon häufig eine Besserung bringt und man schnell eine Unterlassung gemäß § 1004 BGB fordern kann (Unterlassungserklärung).
Welche gesetzlichen Regelungen gelten bei Ruhestörung?
Die Definition einer Ruhestörung findet man im Gesetz unter § 117 Absatz 1 im Ordnungswidrigkeitengesetz und stellt somit die Grundnorm einer Ruhestörung dar. Legaldefinition: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“ Da dieses Gesetz sehr subjektiv gefasst ist, gibt es weitere Regelungen, die eine genauere Definition einer ordnungswidrigen Ruhestörung definieren. Die Ruhezeiten, die in Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Hausordnung niedergeschrieben sind, gelten als eine wichtige Richtlinie, um eine Ruhestörung zu identifizieren.
Welche Ruhezeiten gelten?
Unter Ruhezeiten werden Zeiten definiert, in denen keine Geräusche, die über die gewöhnliche Zimmerlautstärke hinausgehen, gestattet sind. Eine dazu passende gesetzliche Regelung gibt es nicht. Zu beachten sind hier die Vorschriften durch die Bundesländer bzw. die Verordnungen der Gemeinden und besonders die Regelungen innerhalb des Mietvertrags und der Hausordnung.
Häufig verwendete Ruhezeiten sind wie folgt:
• Mittagsruhe: Montag bis Samstag von 13:00 - 15:00 Uhr
• Nachtruhe: Montag bis Samstag von 22:00 - 06:00 Uhr
• Ganztägige Ruhezeiten: Sonntag und Feiertag
Dennoch sind nur die in Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Hausordnung genannten Ruhezeiten für Sie relevant.
Wie ist Zimmerlautstärke definiert?
Der obig aufgekommene Begriff Zimmerlautstärke wurde 1981 vom Bundesgerichtshof (BGH) als Geräusche, die in geringfügigem Umfang in umliegenden Wohnungen zu hören sind, rechtlich definiert. Eine genauere Definition brachte das LG Kleve an den Tag (Az. 6 S 70/90). Hiernach wurden die Geräuschimmissionen am Tag auf einen Maximalwert von 40 Dezibel und bei Nacht auf einen Maximalwert von 30 Dezibel festgelegt.
Wann dürfen Geräte und Maschinen genutzt werden?
Die Geräte- und Maschinennutzung ist durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung eingeschränkt und im Bundesimmissionsschutzgesetz niedergeschrieben. Hiernach wird festgelegt, dass Sie viele Gartenmaschinen nur im Zeitraum vom 07:00 und 20:00 Uhr nutzen dürfen. Somit ist die Lärmbelästigung durch den*die Nachbarn*in im Garten beschränkt. Einzuhalten sind allerdings ebenso die Regelungen zur Mittagsruhe in Ihrer Hausordnung oder bzw. in Ihrem Mietvertrag.
Was geschieht bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten?
Das Nichteinhalten der Ruhezeiten ist eine Ordnungswidrigkeit. Hiernach muss der oder die Ruhestörer*in mit einem hohen Bußgeld rechnen. Bei einer Störung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonntagen und Feiertagen kann man mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € rechnen. Bei einem Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten Ruhezeiten kann man von dem*der Vermieter*in abgemahnt werden und bei vermehrten Verstößen sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses erhalten.
Ist eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Ruhestörung möglich?
Der*Die Vermieter*in kann den*die Ruhestörer*in unter Umständen außerordentlich fristlos kündigen. Hierbei wird auf den § 569 BGB (außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses) zurückgegriffen. In § 569 Abs. 2 BGB wird festgehalten, dass der*die Vermieter*in das Mietverhältnis kündigen kann, wenn die nachhaltige Störung des Hausfriedens, welche durch eine fortgesetzte Lärmbelästigung gegeben sein kann, vorliegt.
Gilt ständiges Hundegebell als Ruhestörung?
Lautes Hundegebell kann eine Ruhestörung darstellen. Hierbei wird zwischen Hundegebell am Tag und in der nächtlichen Ruhezeit unterschieden. Lautes Hundegebell muss laut dem Sächsischen Verwaltungsgericht pro Tag nur maximal eine Stunde toleriert werden. Alles, was diesen Richtwert überschreitet, stellt laut Gericht eine Ruhestörung dar. Um diese Ruhestörung nachweisen zu können, empfiehlt sich das oben genannte Lärmprotokoll. Zu nächtlichen Ruhezeiten gilt lautes Hundegebell generell zu unterbinden. Das Sächsische Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass festgestellt wurde, dass Hundegebell eine erhebliche Belästigung darstellen kann und mögliche gesundheitliche Schäden dadurch hervortreten können. Zu beachten gilt allerdings, dass nur das durchgehend anhaltende Bellen eine Ruhestörung darstellen kann. Vereinzeltes Hundegebell ist von allen Anwohner*innen regelmäßig hinzunehmen. Genauso verhält es sich mit Kinderlärm. In diesem Bereich ist die Rechtsprechung sehr kinderfreundlich.
Fazit: Kostenlose & unverbindliche anwaltliche Ersteinschätzung bei Ruhestörung
Sie fühlen sich in Ihrem Recht auf Ruhe gestört und möchten dies nicht mehr hinnehmen? Holen Sie sich Hilfe von einer*einem unserer kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt*innen für Mietrecht.
Mit dem Ratgeber möchten wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei Ruhestörungen aufzeigen. Eine anwaltliche Beratung und anwaltliche Vertretung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen. *Rechtsanwalt Sen
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