GmbH verkaufen – In 12 Schritten zum Erfolg
Ratgeber: GmbH verkaufen – In 12 Schritten zum Erfolg
(Lesezeit ca. 6 Minuten)
Als Kapitalgesellschaft sind die Geschäftsanteile einer GmbH im Besitz einer oder mehrerer natürlicher oder juristischer Personen. Wird die GmbH verkauft, so werden diese Geschäftsanteile einzeln oder als Ganzes veräußert. Dabei handelt es sich um einen Share Deal. Da die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit innehat, können nach dem Asset Deal auch einzelne Betriebsaktiva verkauft werden.
Die wichtigsten Informationen zu einem erfolgreichen GmbH-Verkauf, von der Ausgestaltung des Vorvertrags bis zur Vertragsabwicklung, der Unternehmensbewertung sowie den anfallenden Kosten und Steuern, werden im Folgenden dargelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Es ist zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu unterscheiden.
- Es empfiehlt sich, einen GmbH-Vorvertrag zu erstellen.
- Ein*e Notar*in ist zu notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und der Eintragung ins Handelsregister heranzuziehen.
- Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter*innen müssen beachtet werden.
- Um den Wert der GmbH abzuschätzen, ist es ratsam, eine fachkundige Person zu konsultieren.
- Alle wesentlichen Vertragsbestandteile gehören in den Kaufvertrag.
- Die Transaktionskosten übernimmt in der Regel der*die Käufer*in.
- Die Steuern bemessen sich nach der Unternehmensbeteiligung der Gesellschafter*innen.
- Anstelle des GmbH-Verkaufs kommt ein*e neue*r Nachfolger*in oder Geschäftsführer*in sowie die Liquidation in Betracht.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Formalien sind für den GmbH-Verkauf nötig?
- Wie bewerte ich eine GmbH?
- Wo finden sich potenzielle Käufer?
- Welche rechtlichen Formen des GmbH-Verkaufs gibt es?
- Welche Vorkaufsrechte müssen beachtet werden?
- Was ist bei den ersten Verhandlungen und dem GmbH-Vorvertrag zu beachten?
- Welche Kosten und Steuern fallen an?
- Wie wird das Unternehmen überprüft?
- Wie gestaltet sich Vertragsverhandlung und -abwicklung?
- Wer haftet beim GmbH-Verkauf?
- Welche Alternativen gibt es zum GmbH-Verkauf?
- Fazit: Anwaltliche Ersteinschätzung und unverbindliches Beratungsangebot erhalten
Welche Formalien sind für den GmbH-Verkauf nötig?
Zunächst stellt sich die Frage, welche Formalien für den GmbH-Verkauf zu beachten sind. Der Kaufvertrag zum GmbH-Verkauf muss notariell beurkundet werden. Sind alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt, ist der*die Käufer*in ins Handelsregister einzutragen. Die Eintragung im Handelsregister wird durch den*die Notar*in ausgeführt. Der*die Notar*in kann auch als Treuhänder*in bei der Anteilsübertragung walten.
Mit dem GmbH-Verkauf gehen alle Rechte und Pflichten auf den*die Käufer*in über. Die Verbindlichkeiten der GmbH bleiben bestehen.
Wie bewerte ich eine GmbH?
Am besten lässt man die GmbH von einer fachkundigen Person wie dem*der Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in bewerten. Zunächst werden die letzten Geschäftsjahre analysiert. Der Wert der GmbH bemisst sich am GmbH-Gewinn, an der Eigenkapitalquote, dem Anlagevermögen, an den Forderungen, am Umsatz sowie an den Vorräten und personellen Ressourcen. Der GmbH-Verkauf kann mit ähnlichen Verkäufen auf dem Markt verglichen werden. Der Kaufpreis der GmbH sollte sich am Unternehmenswert orientieren.
Es empfiehlt sich vorab die Attraktivität des Unternehmens mit entsprechenden Maßnahmen aufzuwerten.
Wo finden sich potenzielle Käufer?
Potenzielle Käufer*innen finden sich auf verschiedenen Plattformen, beispielsweise bei branchenorientierten Messen, Unternehmensbörsen, in Fachzeitschriften oder überregionalen Tageszeitungen sowie bei Verbänden. Als Käufer*innen kommen private und strategische Käufer*innen sowie Finanzinvestoren*innen in Betracht. Genauere Information zu dem Kauf einer GmbH erhalten sie in unserem Ratgeber GmbH kaufen.
Welche rechtlichen Formen des GmbH-Verkaufs gibt es?
Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter verkauft, während der*die Gesellschaftsinhaber*in gleich bleibt. Spezielle Vorschriften sind hierbei nicht zu beachten. Handelt es sich hingegen um den Verkauf von Geschäftsanteilen oder der GmbH als Ganzes, spricht man vom Share Deal. Hier ändert sich auch die Inhaberschaft der Gesellschaft.
Welche Vorkaufsrechte müssen beachtet werden?
In der Regel enthält der Gesellschaftsvertrag Klauseln über die Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter. Der teilweise Verkauf eines GmbH-Anteils bedarf der Zustimmung, während bei der Veräußerung des gesamten GmbH-Anteils diese nicht erforderlich ist, vgl. § 15 GmbHG. Ob die Zustimmung der Gesellschaft abdingbar ist, ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag.
Was ist bei den ersten Verhandlungen und dem GmbH-Vorvertrag zu beachten?
Bei ersten Verhandlungen können Betriebsgeheimnisse preisgegeben werden. Zum Schutz dieser Daten empfiehlt es sich eine Verschwiegenheitserklärung, die an Vertragsstrafen gekoppelt ist, unterzeichnen zu lassen.
Hier können Sie ein
einer Verschwiegenheitserklärung downloaden.Zudem ist es ratsam, die Ernsthaftigkeit der Verhandlungsabsichten von Verkäufer und Käufer in einem GmbH-Vorvertrag festzuhalten. Dieser wird auch als „Absichtserklärung“ oder „letter of intent“ bezeichnet.
Im Vorvertrag sollten grundlegende Angaben zur GmbH, Überlegungen zum Kaufpreis, wer welche Kosten übernimmt, zum Zustand der GmbH, sowie ein zeitlicher Rahmen für den GmbH-Verkauf enthalten sein.
Der Vorvertrag kann als Grundlage für spätere Verhandlungen genutzt werden.
Welche Kosten und Steuern fallen an?
Zunächst fallen Transaktionskosten für die Verkaufsanzeige, die Unternehmensprüfung, die notarielle Beurkundung sowie den juristischen Rat an. Käufer*in und Verkäufer*in müssen sich darüber einigen, wer die Kosten zu tragen hat. In der Regel übernimmt diese aber der*die Käufer*in.
Die Steuern unterscheiden sich beim Asset Deal von denen des Share Deals.
Share Deal
Beim Share Deal berechnet sich der Gewinn nach der Unternehmensbeteiligung des Gesellschafters. Dabei ist zu differenzieren, ob der*die Unternehmer*in über oder unter 1 % beteiligt ist. Liegt die Beteiligung unter 1 %, ist der Gewinn mit einer Abgeltungssteuer von 25 % zu taxieren. Ansonsten fallen 60 % des Gewinns an. Zudem können 60 % der Transaktionskosten und der Anschaffungskosten abgesetzt werden.
Asset Deal
Da beim Asset Deal die GmbH selbst Verkäufer*in ist, ist der Preis des zu verkaufenden Vermögenswertes mit 7 % Gewerbesteuer, 15 % Körperschaftssteuer, der Grunderwerbssteuer von mind. 3, 5 % sowie einer Umsatzsteuer von 19 % zu taxieren.
Wie wird das Unternehmen überprüft?
Die Unternehmensprüfer*in und Steuerberater*in des*der potenziellen Käufers*in nehmen eine Unternehmensanalyse, die sogenannte „Due Diligence“, vor. Überprüft wird das Risikopotential, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die steuerrechtliche Lage. Dem*der Verkäufer*in obliegt es, alle maßgeblichen Unterlagen und Daten des Unternehmens bereitzustellen. Auch Gespräche mit Mitarbeitern*innen in höheren Positionen kommen in Betracht. Besteht danach das Interesse des*der Käufers*in fort, erfolgt eine Feinanalyse.
RECHTS-TIPP:
Stellen Sie unbedingt sicher, ob den Gesellschafter*innen im Gesellschaftsvertrag ein Vorverkaufsrecht eingeräumt wurde. Sollte das der Fall sein, müsste die GmbH erst den bisherigen Gesellschafter*innen zum Kauf angeboten werden, was Ihren Kauf möglicherweise verhindern könnte.
Wie gestaltet sich Vertragsverhandlung und -abwicklung?
Folgende Punkte müssen auf jeden Fall im Kaufvertrag enthalten sein:
- Kaufpreis
- Kaufgegenstand
- Parteien
- Verkaufsform
- Verbindlichkeiten
- Haftungsregelungen
- Übergabestichtag
- Unterschriften beider Parteien
Zunächst liegt der Schwerpunkt aber bei den essenziellen Vertragsbestandteilen. Es empfiehlt sich juristischen Rat für die konkrete Vertragserstellung einzuholen.
Wer haftet beim GmbH-Verkauf?
Handelt es sich nicht lediglich um einen*eine Gesellschafter*in, sondern um den*die Geschäftsführer*in der GmbH, so gilt für ihn keine Haftungsbeschränkung gemäß § 13 GmbHG. Kommt ein*e Geschäftsführer*in seinen*ihren Pflichten nicht nach, haftet er*sie persönlich bei:
- einer vorsätzlichen Rechtsgutsverletzung gem. § 823 BGB,
- einer Verletzung der Insolvenzantragspflicht gem. § 15a InsO,
- einer Gläubigerbegünstigung gem. § 283c StGB oder ähnlichen Vergehen
Jeder Geschäftsmann muss nach § 43 I GmbHG die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden“. Es gilt der Grundsatz der Gesamtzuständigkeit aller Geschäftsführer*innen. Somit kann der*die Geschäftsführer*in auch nach dem GmbH-Verkauf noch in Regress genommen werden. Daher ist es ratsam, vor dem GmbH-Verkauf juristischen Rat einzuholen.
Welche Alternativen gibt es zum GmbH-Verkauf?
Alternativ zum GmbH-Verkauf kann ein*e neue*r Nachfolger*in bestimmt oder ein*e neue*r Geschäftsführer*in angestellt werden. Zudem kann die Rechtsform der GmbH geändert werden, beispielsweise durch eine Transformation in eine AG.
Fehlt es der GmbH an finanziellen Mitteln, ist eine Liquidation dem GmbH-Verkauf vorzuziehen.
Fazit: Anwaltliche Ersteinschätzung und unverbindliches Beratungsangebot erhalten
Zur Unternehmensanalyse, dem Erstellen des GmbH-Vorvertrags sowie dem Kaufvertrag und zu den steuerrechtlichen Fragen empfiehlt es sich, Rat von einem*r Anwalt*in oder Steuerberater*in einzuholen. Nehmen Sie hierfür mit einem unserer erfahrenen Anwält*innen oder Steuerberater*innen Kontakt über yourXpert.de auf und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein unverbindliches Beratungsangebot.
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Häufige Fragen
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Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen? (Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?)
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Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.
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