Passwort vergessen?
ODER Login mit Google
Sicherer Server
Kundenservice: +49 761 21 609 789-0

GmbH kaufen - In 9 Schritten inkl. Checkliste + Muster

GmbH kaufen - So geht's!

 

Ratgeber: GmbH kaufen - In 9 Schritten inkl. Checkliste + Muster

(Lesezeit ca. 14 Minuten)

Die GmbH zählt nicht zuletzt wegen ihrer auf das Gesellschaftsvermögen begrenzten Haftung zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Einsteigende Unternehmer*innen, also solche Personen, die eine GmbH eigentlich neu gründen möchten, scheuen jedoch den aufwendigen und langwierigen Gründungsprozess einer GmbH. Daher stellt der Kauf einer bereits bestehenden Mantel- oder Vorratsgesellschaft für Einsteiger*innen eine gute Alternative zur Neugründung einer GmbH dar.

Daneben kann der Kauf einer bereits bestehenden und aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmenden GmbH für Investor*innen hinsichtlich einer Neuinvestition, einer Übernahme oder der Sicherung größerer Marktanteile interessant sein.

Mit diesem Ratgeber erhalten Sie, sowohl Neugründer, als Einsteiger*in als auch als Investor*in, alle wichtigen Informationen darüber, wie Sie beim Kauf einer GmbH vorgehen sollten, welche Vor- und Nachteile damit verknüpft sind, was Sie hinsichtlich der Unternehmensprüfung und Haftung beachten sollten und zwischen welchen GmbH-Formen Sie beim Kauf wählen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der sich die Haftung der Gesellschafter*innen auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt.
  • Beim Kauf einer GmbH können sich Einsteiger*innen zwischen einer Mantel- oder einer Vorratsgesellschaft entscheiden. Für Investoren ist die Form der Gesellschaft grundsätzlich vorgegeben.
  • Vor dem Kauf einer am Markt agierenden GmbH sollte man eine gründliche Unternehmensprüfung durchgeführt werden.
  • Haftungsrisiken lassen sich durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen ausschließen oder, im Falle eines Investments in ein bestehendes Unternehmen, im Rahmen der Unternehmensprüfung minimieren.

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine GmbH?
  2. Welche Vor- und Nachteile hat ein GmbH-Kauf?
  3. Welche Vorbereitungen sind beim GmbH-Kauf zu treffen? (Checkliste)
  4. Welche GmbH-Formen stehen einem beim Kauf zur Verfügung?
    1. Was ist eine Mantelgesellschaft?
    2. Was ist eine Vorratsgesellschaft?
    3. Kann man eine aktive GmbH kaufen?
  5. Was ist beim Vorvertrag und der Verschwiegenheitserklärung zu beachten? (Muster)
  6. Worauf muss man bei der Überprüfung der GmbH vor dem Kauf achten?
  7. Welche Vertragsformen stehen zur Wahl?
    1. Was ist ein Share Deal?
    2. Was ist ein Asset Deal?
  8. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für den Kauf einer GmbH?
  9. Wie kann man Haftungsrisiken ausschließen?
  10. Was ist bei den Vertragsverhandlungen zu beachten?
  11. Wie läuft die Eigentumsübertragung & Eintragung in das Handelsregister ab?
  12. Welche Transaktionskosten können anfallen?
  13. Was ist bezüglich der Haftung für das Stammkapital der GmbH zu beachten?
  14. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung und Beratungsangebot

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung der Gesellschafter*innen oder Aktionär*innen - im Gegensatz zu Personengesellschaften - auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt. Die GmbH ist eine juristische Person, d. h. sie ist rechtlich eigenständig und kann im eigenen Namen Verträge abschließen. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich einerseits im GmbH-Gesetz (GmbHG) und andererseits m Handelsgesetzbuch (HGB), da die GmbH eine sogenannte Handelsgesellschaft ist.

Die GmbH ist außerdem eine „juristische Person“, d. h. sie ist rechtlich selbstständig und kann somit selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, also z. z.B. in eigenem Namen Verträge abschließen. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich einerseits im GmbH-Gesetz (GmbHG) und als sogenannte Handelsgesellschaft andererseits im Handelsgesetzbuch (HGB).

Welche Vor- und Nachteile hat ein GmbH-Kauf?

Der Kauf einer GmbH kann mehrere Vorteile gegenüber der Neugründung einer GmbH haben:

  • Der Kauf einer bestehenden GmbH bietet Einsteiger*innen einen schnellen Einstieg in das eigene Geschäft, auch wenn das Unternehmen zuvor noch keine Geschäfte getätigt hat. Als bestehendes Unternehmen ist die GmbH bereits im Firmenbuch eingetragen, besitzt eine Steuernummer und wurde schon beim Gewerbeamt angemeldet.
  • Besonders für einsteigende Unternehmer*innen, die den Geschäftsbetrieb direkt aufnehmen wollen, bietet sich der Kauf einer GmbH an, da die Anforderungen einer GmbH-Gründung nicht mehr erfüllt werden müssen und der sich über mehrere Wochen hinziehende Gründungsprozess nicht mehr durchlaufen werden muss.
  • Das Risiko für Investor*innen ein Unternehmen erst erfolgreich auf den Markt bringen zu müssen, wird reduziert, wenn man ein bereits am Markt etabliertes und profitables Unternehmen erwirbt.
  • Ein Unternehmen, das schon eine Weile am Markt etabliert ist, weist meistens häufig eine gute Bonität auf. Das ist für die Aufnahme von Krediten und den Abschluss von Leasingverträgen besonders wichtig. Allerdings sollte man beachten, dass das Kreditrating bei einem Geschäftsführerwechsel herabgestuft werden kann.

Der Kauf einer GmbH bietet jedoch nicht nur Vorteile, sondern bringt auch einige Nachteile und Risiken mit sich:

Welche Vorbereitungen sind beim GmbH-Kauf zu treffen? (Checkliste)

Hat man sich dafür entschieden eine bestehende GmbH zu kaufen, anstatt eine neue zu gründen, sollte man den Unternehmenskauf gut vorbereiten, um mögliche Risiken zu vermeiden. Hierbei sollte man sich zuerst überlegen, welche Form einer GmbH man erwerben möchte, bevor man Kontakt zu potenziellen Verkäufer*innen herstellt. Möchte man eine bereits wirtschaftende GmbH kaufen, kann der Kontakt zu den Verkäufer*innen in vielen verschiedenen Bereichen entstehen:

  • Persönliches Umfeld: Familie, Bekannte, Geschäftspartner*innen, Kund*innen, Lieferant*innen, Wettbewerber*innen u.v.m.
  • Verbände: z.B. Wirtschaftskammern, Arbeitgeberverbände, Industrieverbände
  • Branchenspezifische Messen: z.B. IAA, IFA, Hannover Messe, Gamescom
  • Inserate in Fachzeitschriften und bundesweiten Zeitungen: z.B. Das Unternehmer Magazin, KMU Magazin, FAZ, Süddeutsche, Spiegel, Welt
  • Online-Unternehmensbörsen: z.B. Deutsche Unternehmensbörse, nexxt-change, biz4sale
  • Unternehmen, die GmbHs verkaufen.

Zudem kann man die interessantesten Kaufobjekte bzw. Anbieter nun in eine engere Auswahl stellen und sodann ein erstes Interesse bekunden, um sich leichter entscheiden zu können, welchen Verkäufer*innen man ein Angebot unterbreiten möchte. Dazu können Sie, wenn Sie ein bestehendes Unternehmen kaufen möchten, ein Unternehmensexposé anfordern und ihre Anforderungen mit den Informationen über das Unternehmen vergleichen. Folgende Faktoren, die vor allem im Falle eines Investitionskaufs relevant werden, sollten Sie in Ihrer Entscheidung berücksichtigen:

  • Kaufpreis: Zahlungsmodalitäten, Unternehmensbewertung
  • Wirtschaftlichkeit: Bilanz der letzten 5 Jahre, Kundenstamm, Schulden, Entwicklungsmöglichkeiten
  • Externe Faktoren: Standort, Wettbewerb, Absatzmarkt
  • Rechtliche Faktoren: Gesellschaftsvertrag, Haftung, Kartellrecht, Garantien/Gewährleistungen
  • Persönliche Aspekte: Übereinstimmung mit der Unternehmensphilosophie, Zusammenhang zwischen Unternehmenserfolg und Führungskompetenz des Inhabers

Checkliste: GmbH-Kauf

Hier finden sie die .

Welche GmbH-Formen stehen einem beim Kauf zur Verfügung?

Käufer*innen können zwischen drei verschiedenen Erscheinungsformen der GmbH wählen, wobei eine Mantel- oder Vorratsgesellschaft für Einsteiger*innen und eine aktive GmbH vorwiegend für Investor*innen interessant sein dürfte. Für Käufer*innen ergeben sich somit - je nach Art der GmbH – unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Was ist eine Mantelgesellschaft?

Eine Mantelgesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und existiert nur noch im Handelsregister. Somit erwerben kaufende Einsteiger*innen nur noch deren Mantel, ohne Gebäude, Geräte oder sonstigen Einrichtungen. Zu beachten ist hierbei, dass Käufer*innen dennoch für die Verbindlichkeiten aus dem zuvor eingestellten Geschäftsbetrieb haften.

Was ist eine Vorratsgesellschaft?

Eine Vorratsgesellschaft wurde lediglich zu Verkaufszwecken gegründet. Das bedeutet, dass hier der Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen wurde, was den Vorteil hat, dass man nicht für Verbindlichkeiten aus vorheriger Geschäftstätigkeit haftet. Kaufende Einsteiger*innen sparen sich somit den aufwendigen Gründungsprozess einer GmbH und können nach dem Kauf direkt mit ihrer Geschäftstätigkeit starten.

Kann man eine aktive GmbH kaufen?

Anstatt eine Mantel- oder Vorratsgesellschaft zu kaufen, hat man auch die Möglichkeit eine aktive, geschäftstätige GmbH zu kaufen. Dabei erwerben Käufer*innen das bestehende Unternehmen mit all seinen Rechten, Pflichten und Verbindlichkeiten und führen meist den Geschäftsbetrieb fort, strukturieren es um oder zerschlagen das Unternehmen, z.B. um einen Konkurrenten loszuwerden.

Was ist beim Vorvertrag und der Verschwiegenheitserklärung zu beachten? (Muster)

Nach dem ersten Kontakt mit den Verkäufer*innen und Bekundung des Kaufinteresses, können Sie ein unverbindliches Angebot - auch „non-binding-offer“ genannt – abgeben. Dieses Angebot enthält grundsätzlich – vor allem im Falle des Kaufes einer aktiven GmbH - folgende Informationen:

  • Angemessene Höhe des Kaufpreises
  • Zahlungsmodalitäten und Bonitätsprüfung
  • ggf. Philosophie und persönliche Kompetenzen und Absichten
  • Absicht der Bindung oder Nichtbindung der Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen und Standorte
  • gewünschter Übernahmezeitpunkt

Darüber hinaus können Sie den Verkäufer*innen Ihre Bedingungen für den Abschluss des Kaufvertrags mitteilen. Um bindende Aussagen zu vermeiden, empfiehlt es sich, hierfür einen unverbindlichen Ausdruck zu wählen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Verhandlungspartner*innen bereits vor dem Verkauf verpflichten. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, die Formulierungen und Schriftverkehr anwaltlich prüfen bzw. begleiten zu lassen.

Damit Betriebsgeheimnisse und personenbezogenen Daten der Verhandlungspartner*innen geschützt werden können diese eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Diese legt fest, welche Informationen geheim gehalten werden müssen und nicht verwendet werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über:

  • Verhandlungen und evtl. Verhandlungsabbruch
  • Firmengeheimnisse
  • Beteiligte Personen
  • Daten von Arbeitnehmer*innen und Kund*innen
  • Kennzahlen des Unternehmens

Hier können Sie ein kostenloses Muster einer Verschwiegenheitserklärung downloaden.

Zudem ist es - vor allem im Falle des Kaufes einer aktiven GmbH – üblich, dass die Verkäufer*innen mit den Käufer*innen eine erste Absichtserklärung - auch Letter of Intent genannt - abschließen, bevor diese über den Hauptvertrag verhandeln. Hiermit erklären die Parteien ihre Absicht, den Kauf auf Grundlage der Unternehmensbewertung und des Kaufpreises abzuschließen. Allerdings ist der Vorvertrag rechtlich nicht bindend. Er stellt lediglich das Vertrauen und die Absichten der Vertragsparteien sicher.

Ein Vorvertrag sollte folgendes beinhalten:

  • Angaben zur GmbH: wichtige Kennzahlen, vereinfachte Bilanzen, Historie
  • Inhalt der Transaktion: rechtliche Grundlage des Vertrags, personenbezogene Daten der Vertragsparteien, Hintergründe des Verkaufs
  • Verhandlungsgrundsätze: z.B. Wettbewerbs- und Abwerbeverbot um eine faire Verhandlungsbasis sicherzustellen
  • Kaufpreis: Vorstellungen über die Höhe und Ermittlung des Kaufpreises
  • Verteilung der Kosten: Übernahme der Transaktionskosten
  • Zeitplan: Dauer der Unternehmensprüfung, Datum des Vertragsabschlusses, Zeitraum für die Übergabe

Worauf muss man bei der Überprüfung der GmbH vor dem Kauf achten?

Bevor Sie anfangen mit den Verkäufer*innen den Kaufvertrag auszuhandeln und Sie ein bestehendes Unternehmen mit seinen Strukturen kaufen möchten, sollten Sie eine gründliche Unternehmensprüfung, auch Due Diligence genannt, durchführen. Das ist besonders wichtig, um mögliche Risiken aufzudecken, die wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH zu überprüfen und die Führungskräfte der GmbH nach Kennzahlen und Fachlichem zu befragen. Zudem können Sie so herauszufinden, ob der Kaufpreis gerechtfertigt ist. Bei der Analyse und Bewertung des Unternehmens sollten Sie folgende Aspekte genauer beleuchten:

  • Unternehmensstruktur und -richtlinien
  • Kapitalquoten und Bilanzen
  • Ausstehende Verbindlichkeiten und Verträge
  • Steuern und Versicherungen
  • Waren und Vorräte
  • Grundeigentum und Geschäftsausstattung
  • Mitarbeiter*innen, ihre Kompetenzen und unbefristete Arbeitsverträge
  • Wettbewerber*innen und Marktposition
  • Laufende Gerichtsverfahren / Klagen

RECHTS-TIPP:


Im Rahmen der Due Diligence sollten Sie unbedingt auch überprüfen, ob den Gesellschafter*innen im Gesellschaftsvertrag ein Vorverkaufsrecht eingeräumt wurde. Falls das der Fall ist, müsste die GmbH erst den bisherigen Gesellschafter*innen zum Kauf angeboten werden, was Ihren Kauf möglicherweise verhindern könnte.

Die benötigten Unterlagen werden zur Einsicht im sogenannten Datenraum von den Verkäufer*innen zur Verfügung gestellt. Häufig findet dies in einem Anwaltsbüro statt. Möglich ist aber auch, virtuelle Datenräume einzurichten, auf die die potenziellen Käufer*innen dann online zugreifen können. Außerdem sind Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer*innen, Anwält*innen und Steuerberater*innen zugangsberechtigt.

Sollte Käufer*innen an dem Kauf einer GmbH interessiert sein, die ein direkter Konkurrent von diesen ist, werden die Verkäufer*innen höchstwahrscheinlich darauf achten die Betriebsgeheimnisse zu schützen. In solchen Fällen ist es empfehlenswert eine*n externe*n Unternehmensprüfer*in zu beauftragen. Dadurch wird verhindert, dass offenbarte Informationen missbräuchlich genutzt werden, indem man den Käufer*innen anonyme Ergebnisse zur Verfügung stellt. Kontaktieren Sie online einen unserer erfahrenen Expert*innen, um sich bezüglich solch eine Unternehmensprüfung beraten zu lassen.

Welche Vertragsformen stehen zur Wahl?

Beim Kauf einer GmbH kann man zwischen zwei verschiedenen Vertragsformen wählen, dem Share Deal und dem Asset Deal. Was die beiden Vertragsformen unterscheidet, stellen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten vor.

Was ist ein Share Deal?

Beim Share Deal erwerben Käufer*innen entweder einzelne oder alle Anteile der GmbH, die verkauft werden soll. Somit werden die Käufer*innen Anteilseigner am Unternehmen. Das bedeutet, dass bei der GmbH sie nicht nur alle Rechte und Pflichten verbleiben, die Sie also indirekt übernehmen. Auch alle bestehenden Verbindlichkeiten, beispielsweise gegenüber Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen übernehmen Sie indirekt, da die GmbH weiterhin Schuldner gegenüber Mitarbeiter*innen und Geschäftspartnern bleibt.

Was ist ein Asset Deal?

Beim Asset Deal erwerben Käufer*innen Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Immobilien, Grundstücke, Maschinen oder Patente eines Unternehmens. Dabei haben Käufer*innen die freie Wahl, welche dieser Wirtschaftsgüter sie erwerben möchten. Falls mit der Übertragung dieser Vermögenswerte ein Betriebsübergang verbunden ist, müssen Käufer*innen auch die Arbeitnehmer*innen des Unternehmens übernehmen. Somit bleibt dann nur eine Mantelgesellschaft der ehemaligen GmbH übrig.

Hinweis:


Wenn Sie eine Mantelgesellschaft kaufen möchten, ist dies nur im Rahmen eines Share Deals möglich, da für einen Asset Deal keine Wirtschaftsgüter mehr vorhanden sind, die übertragen werden können.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für den Kauf einer GmbH?

Für den Kauf einer GmbH stehen Ihnen verschiedene Finanzierungsmittel und -möglichkeiten zur Verfügung:

  • Eigenkapital: damit sollten Sie 15 bis 20% des Kaufpreises finanzieren. Das Eigenkapital stammt entweder aus ihrem privaten Vermögen oder Sie bieten externen Finanzierungspartner*innen eine Beteiligung am Unternehmen, für die diese entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
  • Fremdkapital: dieses kann in Form eines Darlehens von einer Bank oder Privatperson zur Finanzierung herangezogen werden. Durch einen Darlehensvertrag, werden der Betrag, die entsprechenden Zinsen und die Laufzeit festgelegt, während der die Käufer*innen den Betrag an die Verkäufer*innen zurückzahlen müssen. Die zu zahlenden Zinsen können Käufer*innen als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.
  • Mezzanine-Kapital: dieses ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital und stellt Kapital dar, dass zum GmbH-Kauf verwendet wird, ohne dass ein Anspruch der privaten Investoren auf eine Unternehmensbeteiligung besteht. Entsprechende Vereinbarungen werden individuell zwischen Privatpersonen getroffen.
  • Fördergelder/-zuschüsse: diese können von den Käufer*innen beantragt werden, beispielsweise bei den Wirtschaftskammern. Der Kauf der GmbH wird dann durch einen Förderer finanziert und das gesponserte Kapital muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie lassen sich Haftungsrisiken beim Investitionskauf ausschließen?

Als Investor*in sollten Sie das Risiko, dass bezüglich der gekauften Gesellschaft unbekannte Haftungen und Verbindlichkeiten bestehen, keinesfalls unterschätzen. Hierin liegt in der Praxis ein hohes Potenzial für Rechtsstreitigkeiten mit den Verkäufer*innen in Folge des Unternehmenskaufs. Die Haftung kann jedoch in vielen Bereichen vertraglich ausgeschlossen oder auf andere Weise verringert werden:

  • Leistungen der Gesellschafter*innen: Verkäufer*innen und Käufer*innen haften für ausstehende Zahlungen von Stammeinlagen gemeinschaftlich mit ihrem Privatvermögen. Ein Haftungsausschluss ist hierbei nicht möglich. Deshalb sollten Sie im Rahmen der Due Diligence vor einem investitionsorientierten Unternehmenskauf gründlich prüfen, ob bereits alle Einzahlungen in das Stammkapital getätigt wurden.
  • Übernahme von Mitarbeiter*innen: § 613 BGB verpflichtet Käufer*innen einer GmbH dazu, alle Arbeitnehmer*innen zu übernehmen. Als Geschäftsführer*in können Sie jedoch den Mitarbeiter*innen einen Aufhebungsvertrag anbieten, falls Sie nicht möchten, dass diese weiterhin für Sie arbeiten.
  • Verbindlichkeiten: Die Übernahme von Verbindlichkeiten der Verkäufer*innen kann vertraglich ausgeschlossen werden. Damit dieser Haftungsausschluss wirksam ist, muss dies jedoch gemäß § 28 HGB dem Handelsregister und sämtlichen Altgläubiger*innen mitgeteilt werden.
  • Produzenten- und Produkthaftung: für Kund*innen besteht möglicherweise ein Schadensersatzanspruch, falls Produkte oder Waren einer GmbH mangelhaft sind. Auch hier sollten Sie die Haftung vertraglich ausschließen, wenn Sie nicht für die Fehler Ihrer Vorgänger*innen belangt werden möchten.
  • Steuerschulden: Käufer*innen einer GmbH haften nach §75 AO für Steuerschulden des vorherigen Jahres. Ein indirekter Ausschluss der Haftungen kann hier ebenfalls durch einen Vertrag mit den Verkäufer*innen vereinbart werden.

Was ist bei den Vertragsverhandlungen zu beachten?

Sobald Sie die Unternehmensprüfung durchgeführt und Haftungsrisiken ausgeschlossen haben, können Sie mit den Verhandlungen über den Kaufvertrag fortfahren und in diesem auch die Haftungsrisiken ausschließen. Die Beteiligten an diesen den Vertragsverhandlungen sind neben den Käufer*innen Kaufinteressenten und Verkäufer*innen Verkaufenden auch die Berater*innen Beratenden der beiden Parteien, z.B. deren Rechtsbeistände. Hierbei wird über sämtliche Aspekte diskutiert, die Inhalt des Vertrags werden sollen. Neben den wesentlichen Vertragsbestandteilen (lat. „essentialia negotii“) wie den Angaben zu den Vertragsparteien, der Höhe des Kaufpreises und der konkreten Beschreibung des Kaufgegenstands, sollte ein Kaufvertrag über eine GmbH außerdem folgendes enthalten:

  • Bezeichnung des Handelsregistereintrags und der entsprechenden Nummer der GmbH
  • Zeitpunkt der Unternehmensübertragung
  • Fälligkeit des Kaufpreises
  • Bankdaten der Verkäufer*innen
  • Klausel über die Übermittlung der Geschäftsunterlagen an die Käufer*in
  • Vereinbarungen bezüglich bestehender Arbeitsverhältnisse und Verträge der GmbH
  • Versicherung der Verkäufer*innen, dass keine rechtlichen und finanziellen Verbindlichkeiten der GmbH mehr bestehen
  • Regelungen bezüglich der Haftung, damit die Käufer*innen nicht für Altverbindlichkeiten der GmbH haften müssen
  • Wettbewerbsverbot für die Verkäufer*innen
  • Unterschrift der beiden Vertragsparteien

Wie läuft die Eigentumsübertragung & Eintragung in das Handelsregister ab?

Zuletzt muss nur noch der Kaufvertrag unterzeichnet und die endgültige Eigentumsübertragung auf die Käufer*innen erfolgen, damit der Kauf der GmbH abgeschlossen ist. Hierbei wird der gesamte Vertrag von einem*einer Notar*in vorgelesen und dessen Annahme beurkundet. Im Anschluss daran erfolgt die Übertragung des Unternehmens, indem die vertraglich vereinbarten Bedingungen für die Eigentumsübertragung der Reihe nach erfüllt werden.

  • Zuerst erfolgt die Zahlung des Kaufpreises nach den Zahlungsmodalitäten, welche im Kaufvertrag festgesetzt sind.
  • Im Anschluss hieran erfolgt die technische Abwicklung. Hierbei werden die Käufer*innen die Rechtsträger*innen von sämtlichen erworbenen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte und übernehmen den Besitz von Geschäftsräumen und Maschinen.
  • Weiterhin sind die entsprechenden Zulassungen einzuholen. Vor allem bei aufwendigen Transaktionen wird die Genehmigung des Kartell- und Finanzamts benötigt, damit der GmbH-Kauf rechtswirksam wird.
  • Zudem ist eine finale Bilanzierung erforderlich, um den Vertragsgegenstand und somit das Eigentum eindeutig zu definieren.
  • Zuletzt müssen die Käufer*innen – im Falle eines Share Deals - als neue Gesellschafter*innen im Handelsregister eingetragen werden.

Achtung:


Der GmbH-Kauf ist erst dann rechtswirksam und der*die Käufer*in Eigentümer*in der GmbH geworden, wenn alle Vollzugsbedingungen erfüllt sind.

Welche Transaktionskosten können anfallen?

Falls Sie eine GmbH kaufen möchten, müssen Sie zusätzlich zur eigentlichen Finanzierung auch noch die Transaktionskosten einkalkulieren. Dabei hängt die Höhe der Transaktionskosten zum einen von der Komplexität und zum anderen von der Dauer des Unternehmenskaufs ab. Folgende Transaktionskosten können anfallen:

  • Kosten für Kommunikation: diese enthalten Aufwendungen für Post und Telekommunikation.
  • Kosten für die Unternehmensprüfung (Due Diligence): der Stundenlohn für Unternehmensprüfer*innen beläuft sich üblicherweise auf rund 300 €.
  • Notarkosten: diese richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 25.000 € können Sie mit Gebühren von mindestens 230 € pro notarieller Beglaubigung rechnen.
  • Anwaltskosten: Falls Sie keinen individuellen Festpreis bestimmt haben, richtet sich die Höhe der Anwaltskosten nach dem Umfang des Arbeitsaufwands.

Wer die Transaktionskosten übernimmt, kann individuell verhandelt werden. Generell werden diese jedoch von den Käufer*innen übernommen. Für Verkäufer*innen einer GmbH besteht allerdings die Möglichkeit, die Transaktionskosten steuerlich abzusetzen, wenn sie z.B. das Teileinkünfteverfahren zur Versteuerung des Verkaufserlöses nutzen.

Was ist bezüglich der Haftung für das Stammkapital der GmbH zu beachten?

Problematisch beim Kauf einer GmbH ist, dass Käufer*innen für nicht angelegtes Kapital haften. Falls das Grundkapital bei der Gründung der GmbH nicht ordnungsgemäß beschafft wurde, müssen Käufer*innen den bestehenden Fehlbetrag bezahlen, wenn das Unternehmen anschließend in Insolvenz gerät.

Es ist zwar möglich, im Kaufvertrag zu vereinbaren, dass die Käufer*innen von solchen Ansprüchen freigestellt werden, allerdings wird dadurch eine GmbH Außenhaftung nicht ausgeschlossen. Wird man als Käufer*in nachträglich dazu beansprucht, den fehlenden Betrag einzuzahlen, so muss man diesen hinterlegen.

Weitere Informationen zum Thema Haftung erhalten Sie in unserem Ratgeber Haftung von GmbH-Geschäftsführern.

Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung und Beratungsangebot

Der Kauf einer GmbH birgt, sowohl als Einsteiger*in als auch als Investor*in, nicht nur einige wirtschaftliche Risiken mit sich, sondern kann auch mit Haftungsproblemen verbunden sein. Deshalb empfiehlt es sich, den Unternehmenskauf rechtlich abzusichern und sich von Beginn an anwaltlich beraten zu lassen.

Kontaktieren Sie hierfür gerne unsere erfahrenen Steuerberater*innen und Rechtsanwält*innen auf yourXpert.de für eine kostenlose Ersteinschätzung und ein unverbindliches Beratungsangebot.

War dieser Ratgeber hilfreich?

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten
Bereits beantwortete Fragen Bereich Datum Bewertung
Können Sie mir einen Vertrag über den Verkauf von GbR-Anteilen erstellen nach einem Erbfall Gesellschaftsrecht 15.11.2024
Gesellschafterdarlehen aus aufsichtsrechtlicher Sicht Gesellschaftsrecht 23.07.2024
Übertragung von Geschäftsanteilen / Bestellung neuer Geschäftsführer Gesellschaftsrecht 03.06.2024
Krise bei Beteiligung - Pflichte/ Haftung Gesellschaftsrecht 15.04.2024
Kündigung einer Poolmitgliedschaft im Kontext einer GmbH Gesellschaftsrecht 20.03.2024
Vertrag / Haftung Gesellschaftsrecht 26.02.2024
Prüfung SPA Gesellschaftsrecht 19.12.2023
Vollmacht für Anteilsverkauf, mit begrenzten Befugnissen Gesellschaftsrecht 12.12.2023
Auswirkung MoPeG und Einführung des Gbr-Register auf Betriebsaufspaltung Gesellschaftsrecht 20.11.2023
Firmengründung als freiberuflicher Programmierer ohne Studium Gesellschaftsrecht 01.11.2023
Mehr...

Häufige Fragen

Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?

Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden  einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?

Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.

Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?

Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.

Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.

Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.

Welche Kosten entstehen?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.

Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen? (Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?)

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar und lediglich die für die Bearbeitung infrage kommenden Rechtsanwält*innen können die Anfrage einsehen. Die Übersendung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt. Unsere Server, auf denen die Daten gespeichert sind stehen, ausschließlich in Deutschland. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung.

Sie haben keine kostenlose Ersteinschätzung erhalten?

Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen eine Ersteinschätzung nicht möglich ist, da diese Beispielsweise einer umfangreichen Prüfung bedarf, welche nicht im kostenlosen Rahmen möglich ist.

Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?

Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten
Qualifizierte Experten
Bereits 172.126 Beratungen bestätigen den hohen Beratungsstandard unserer Expert*innen:
4,8 / 5,0
sehr gut
» Mehr dazu hier

So funktioniert's:

  1. Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
  2. Unverbindliches Festpreisangebot
  3. Angebot annehmen und Rechtsberatung erhalten
Anliegen schildern