GbR gründen - Vertrag, Kosten und Anmeldung
Ratgeber: GbR gründen - Vertrag, Kosten und Anmeldung
(Lesezeit ca. 8 Minuten)
Personen, die ein Unternehmen oder eine andere Zusammenarbeit starten wollen, stellen sich oft die Frage, welche Gesellschaftsform sie wählen sollen. Die Auswahl ist groß und die einzelnen Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Häufig wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch GbR genannt) als Gründungsform gewählt. Sie bietet die Möglichkeit schnell, unkompliziert und ohne hohe Kosten eine Personengesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu gründen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema GbR gründen wissen müssen, insbesondere welche Schritte Sie vornehmen sollten und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine GbR entsteht durch die Vereinbarung/den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks.
- Ein Gesellschaftsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Eine genaue, schriftliche Formulierung schafft aber Klarheit, vermeidet Streitigkeiten und dient Beweiszwecken.
- Eine gewerbliche GbR muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Eine freiberufliche GbR nur beim Finanzamt.
- Ein Geschäftskonto ist nicht verpflichtend, aber häufig zu empfehlen.
- Eine GbR benötigt kein Startkapital und keine Mindesteinlage.
- Eine GbR muss sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen.
- Die Gesellschafter einer GbR haften gesamtschuldnerisch.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine GbR?
- Wieso sollte ich eine GbR gründen?
- Schritte zur Gründung einer GbR
- Einigung zur Gründung einer GbR
- GbR-Namen festlegen
- Inhalt des Gesellschaftsvertrages festlegen
- Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
- Geschäftskonto eröffnen
- Braucht eine GbR ein Startkapital?
- Muss ich meine GbR in das Handelsregister eintragen?
- Welche Kosten entstehen bei einer GbR-Gründung?
- GbR-Mustervertrag
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Was ist eine GbR?
Eine GbR ist die einfachste Rechtsform im deutschen Rechtssystem. Sie ist in den §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BGB") geregelt (deswegen auch BGB-Gesellschaft genannt) und gehört zu der Gruppe der Personengesellschaften. Personengesellschaften benötigen, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, kein Anfangskapital und zeichnen sich durch eine unbeschränkte und persönliche Haftung der Gesellschafter*innen aus.
Eine GbR kann sehr schnell gegründet werden. Sie entsteht durch den Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte (natürliche Personen (also Menschen), juristische Personen (z.B. GmbH oder AG) oder Personenvereinigungen (z.B. OHG) zur Förderung eines gemeinsamen Zweckes.
Typische Beispiele für eine GbR:
- Zusammenschluss von Freiberuflern (z.B. eine Praxisgemeinschaft oder eine Anwaltssozietät)
- Zusammenschluss von Bauunternehmern für ein gemeinsames Bauvorhaben
- Wohn- und Fahrgemeinschaften
Auf der Rechtsform der GbR bauen weitere Gesellschaftsformen, wie z.B. die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG), mit eigenen gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten (z.B. Beschränkung der Haftung auf die Einlage des Kommanditisten) auf. Weitere Informationen zu den verschiedenen Rechtsformen und Hilfe bei der Rechtsformwahl finden Sie in unserem Ratgeber Rechtsformwahl.
Wieso sollte ich eine GbR gründen?
Aufgrund der niedrigen Gründungsformalitäten (z.B. ist der Gesellschaftsvertrag an keine bestimmte Form gebunden) und der einfacheren Buchführung, ist die GbR eine sehr beliebte Rechtsform in Deutschland. Jede*r Gesellschafter*in ist gleich berechtigt, z.B. hat jede*r Gesellschafter*in einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust. Das Gleiche gilt auch für die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis. Gesellschaftsbeschlüsse sind somit grundsätzlich gemeinschaftlich zu entscheiden. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch abweichende Regelungen vereinbart werden. Dazu kann die GbR durch ihre anerkannte Rechtsfähigkeit auch Rechte besitzen und Verpflichtungen eingehen. Eine GbR ist somit für viele Neugründer zu empfehlen, die einen schnellen Start in die Selbständigkeit anstreben.
Nachteil gegenüber anderen Gesellschaftsformen ist jedoch, dass alle Gesellschafter*innen persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haftbar sind. Dazu haften alle Gesellschafter*innen auch gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass Gläubiger*innen jede*n Gesellschafter*in in voller Höhe in Anspruch nehmen können. Außerdem kann eine GbR kein Handelsgewerbe betreiben. Ist eine GbR gewerblich tätig und benötigt der Geschäftsbetrieb nach der Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb (=Handelsgewerbe), entsteht automatisch eine offene Handelsgesellschaft (OHG).
Vorteile und Nachteile einer GbR
Vorteile
Niedriger Gründungsaufwand
Kein Start-/Mindestkapital notwendig
Gesellschaftsvertrag bedarf keiner bestimmten Form
Nachteile
Unbeschränkte, persönliche und gesamtschuldnerische Haftung
Betrieb eines Handelsgewerbes ist nicht möglich
Persönliche Versteuerung der Gewinne
Schritte zur Gründung einer GbR
Einigung zur Gründung einer GbR
Eine GbR entsteht durch den vertraglichen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschafter*innen (Gründer*innen) zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Der gemeinsame Zweck darf jede gesetzlich erlaubte Tätigkeit darstellen. Beispielsweise ist das Fördern von Diebstählen oder Drogenhandel nicht erlaubt. Wenn die Tätigkeit allerdings darin besteht ein Handelsgewerbe zu betreiben, entsteht automatisch eine offene Handelsgesellschaft (OHG). Ein Handelsgewerbe liegt immer dann vor, wenn das Unternehmen einen nach kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.
RECHTS-TIPP
Als GbR-Gesellschafter*innen kommen natürliche, juristische (z.B. GmbH oder AG) als auch rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OHG oder KG) in Betracht. Eine zwei-Personen-GbR kann somit aus zwei natürlichen Personen, aus zwei juristischen oder gemischt aus einer juristischen und einer natürlichen Person bestehen.
Wird eine GbR aus zwei anderen Unternehmen geformt, hat dies weitreichende umfangreiche Regelungen zur Folge und es sollte ein*e spezialisierte*r Anwält*in für Gesellschaftsrecht kontaktiert werden, der*die Sie in ihren konkreten Zielen beraten und die GbR bestmöglich gestalten kann. Erhalten Sie auf yourXpert.de eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung.
Mit der Gründung einer GbR gehen die Gesellschafter*innen einige Rechte und Pflichten ein, dessen Sie sich bewusst sein sollten. Dazu zählen beispielsweise die Verpflichtung zur Leistung der Beiträge, Treuepflichten oder auch die Pflicht zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung.
GbR-Namen festlegen
Da eine GbR nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss, hat eine GbR auch keinen Firmennamen. Jedoch kann eine GbR eine Geschäftsbezeichnung im Geschäftsbetrieb verwenden.
- Firmenname: Müssen alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, haben. Name unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, § 17 HGB.
- Geschäftsbezeichnung: Möglichkeit für Freiberufler*innen und Kleingewerbetreibende eine Firmen-ähnliche Bezeichnung zu führen.
- Unternehmensbezeichnung: Volle Namen der Gesellschafter*innen im Geschäftsverkehr (z.B. Briefe, Rechnungen oder Impressum).
Es gibt keine gesetzlich geregelte Einschränkung bei der Wahl des Namens. Jedoch empfehlen Ämter und Behörden, dass die gründenden Personen mit Vor- und Nachnamen benannt werden. Ebenfalls ist der Zusatz „GbR“ anzufügen (z.B. Marie Musterfrau & Max Mustermann GbR). Dabei können der Geschäftszweck oder auch ein Fantasiename hinzugefügt werden (z.B. Fotografie Marie Musterfrau & Max Mustermann GbR).
Der Name sollte unterscheidungskräftig von anderen Unternehmen und nicht irreführend sein. Ein*e Rechtsanwält*in kann Sie diesbezüglich beraten und rechtssichere Namensvorschläge nennen.
Inhalt des Gesellschaftsvertrages festlegen
Die Gründung einer GbR ist in der Regel nicht an den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages in Schriftform gebunden. Das bedeutet, man kann eine GbR auch schnell durch eine mündliche Vereinbarung abschließen, ohne es zu bemerken. Zum Beispiel eine Band, die Konzerte gibt und Tickets verkauft, kann schon eine GbR darstellen. Ausnahmsweise muss ein Gesellschaftsvertrag schriftlich abgeschlossen werden oder sogar notariell beurkundet werden, wenn der Gesellschaftsvertrag Elemente enthält, die nach dem Gesetz einer gewissen Form bedürfen (z.B. bei einer GbR zur Übertragung von Grundstücken).
Grundsätzlich kann die Gründung einer GbR aber schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln beschlossen werden. Zentrales Element ist die Vereinbarung zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks.
Weitere Elemente eines Gesellschaftsvertrags können beispielsweise
- die Geschäftsführungsbefugnis,
- Vertretungsbefugnis,
- Einlagen,
- Gewinn- und Verlustverteilung,
- Entnahmerechte oder auch
- Informations- und Kontrollrechte sein.
YOURXPERT-TIPP
Eine schriftliche Form des Gesellschaftsvertrages ist allerdings dringend zu empfehlen! Um sich rechtlich abzusichern und Konflikte zu vermeiden, sollten beispielsweise Vertretungs- und Haftungsregelungen eindeutig festgehalten werden, da die Gesellschafter*innen einer GbR gegenüber Dritten immer gesamtschuldnerisch haften. Weitere Informationen zum Thema Gesellschaftsverträge finden Sie in unserem Ratgeber Gesellschaftsvertrag erstellen, ändern oder prüfen.
Vorlagen sind oft zu allgemein gehalten und benötigen eine Anpassung auf die konkrete zu gründende GbR. Aufgrund dessen empfiehlt es sich eine*n Rechtsanwält*in zu kontaktieren, der*die Sie in Ihrem jeweiligen Einzelfall beraten und Sie bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages unterstützen kann.
Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
Falls die GbR eine gewerbliche Tätigkeit ausführt, muss sich jede*r Gesellschafter*in beim Gewerbeamt anmelden. Formulare finden Sie in der Regel auf der Webseite des zuständigen Gewerbeamtes. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich. Das Finanzamt wird Ihnen nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung ein Formular per Post zuschicken. Das Formular ist mit einem Fragebogen ausgestattet, welchen Sie ausfüllen und zurück an das Finanzamt schicken müssen.
Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, muss sich die GbR nur beim Finanzamt anmelden. Dies kann formlos geschehen. Die GbR erhält dann eine eigene Steuernummer.
Geschäftskonto eröffnen
Ein Geschäftskonto ist für eine GbR keine Pflicht. Es kann auch ein privates Konto verwendet werden. Es ist allerdings zu empfehlen den privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr voneinander zu trennen. Deshalb sollte die GbR auch über ein eigenes Geschäftskonto verfügen.
Braucht eine GbR ein Startkapital?
Aufgrund der persönlichen, unmittelbaren und persönlichen Haftung der Gesellschafter*innen, ist ein Startkapital oder eine Mindesteinlage für die Gründung einer GbR nicht notwendig. Anders ist das z.B. bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dort wird ein Stammkapital von mindestens 25.000 € für die Gründung benötigt.
Muss ich meine GbR in das Handelsregister eintragen?
Eine GbR wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Eine Eintragung einer Personengesellschaft in das Handelsregister erfolgt nur bei einer OHG oder KG. Lässt sich eine gewerbliche GbR in das Handelsregister eintragen, entsteht automatische eine OHG und müsste im Rechtsverkehr auch als OHG auftreten. Eine Art GbR-Register existiert nicht.
Welche Kosten entstehen bei einer GbR-Gründung?
Die Kosten für die Gründung einer GbR beschränken sich auf die Kosten der Gewerbeanmeldung und betragen in der Regel zwischen 15 und 60 €. Wenn Sie den Gesellschaftsvertrag anwaltlich erstellen lassen wollen, was ratsam und vorteilhaft ist um Klarheit zu schaffen und höhere Folgekosten zu vermeiden, gestalten sich die Kosten je nach Komplexität des Gesellschaftsvertrages.
GbR-Mustervertrag
ACHTUNG!
Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung! Das Muster ist unverbindlich und sollte im Einzelfall durch eine*n Rechtsanwält*in angepasst und ergänzt werden.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Die Gründung einer GbR gestaltet sich im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen als sehr einfach und unkompliziert. Dennoch gibt es juristische Fallstricke und Hürden, die man als Laie leicht übersieht. Aufgrund dessen ist es ratsam sich anwaltliche Unterstützung hinzuziehen, um eine rechtswirksame Gründung einer GbR nicht zu gefährden und Folgekosten zu vermeiden.
Auf yourXpert.de können Sie sich eine erste kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung von einem*einer unserer Rechtsanwält*innen einholen. Unsere Rechtsanwält*innen können Sie anschließend, auf Wunsch, in Ihrem weiteren Vorgehen beraten und eine Strategie entwickeln, wie Sie Ihre GbR rechtssicher gründen können.
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Häufige Fragen
Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?
Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen? (Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?)
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar und lediglich die für die Bearbeitung infrage kommenden Rechtsanwält*innen können die Anfrage einsehen. Die Übersendung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt. Unsere Server, auf denen die Daten gespeichert sind stehen, ausschließlich in Deutschland. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung.
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Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen eine Ersteinschätzung nicht möglich ist, da diese Beispielsweise einer umfangreichen Prüfung bedarf, welche nicht im kostenlosen Rahmen möglich ist.
Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.
sehr gut
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