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Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer – das müssen Sie beachten!

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Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

(Lesezeit ca. 6 Minuten)

Die fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmesituationen möglich. Da Sie mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist, muss immer ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser Ratgeber informiert Sie darüber, was eine fristlose – auch außerordentliche Kündigung genannt – bedeutet, wann Sie wirksam ist, was Sie für Ansprüche haben und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie eine fristlose Kündigung aussprechen möchten oder erhalten haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet
  • In den meisten Fällen bedarf es vor der fristlosen Kündigung einer Abmahnung
  • Es gibt vielfältige Gründe für eine fristlose Kündigung, zum Beispiel ständiges Zuspätkommen
  • Die fristlose Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis der Umstände erfolgen
  • Durch die fristlose Kündigung erfolgt in der Regel eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld
  • Ist die Kündigung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine fristlose Kündigung?
  2. Wann ist eine außerordentliche Kündigung zulässig?
  3. Welche Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung?
    1. Gründe für fristlose Kündigung durch Arbeitgeber*innen
    2. Gründe für fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer*innen
  4. Wie kann fristlos gekündigt werden?
  5. Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung?
  6. Hat der Arbeitnehmer im Falle einer fristlosen Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung?
  7. Welche Ansprüche bestehen bei einer unwirksamen fristlosen Kündigung?
  8. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Was ist eine fristlose Kündigung?

Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis ohne Auslauf einer Frist sofort beendet. Gesetzlich ist die fristlose Kündigung in § 626 BGB geregelt. Danach muss für die Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung zulässig?

In den meisten Fällen muss bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, eine vorherige schriftliche Abmahnung erfolgen. Die Abmahnung hat die Funktion die Arbeitnehmer*innen über ihr Fehlverhalten aufzuklären und ihm*ihr zu verdeutlichen, dass bei einem nochmaligen Fehlverhalten das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.

RECHTS-TIPP:


Als Arbeitgeber*in müssen Sie vor der außerordentlichen Kündigung abmahnen. Als Arbeitnehmer*in sollten Sie eine Abmahnung unbedingt durch ein*e Rechtsanwält*in überprüfen lassen, weil diese häufig unwirksam sind.

Zu beachten ist des Weiteren, dass eine einschlägige Abmahnung vorhanden sein muss. Dies bedeutet, dass das Verhalten, auf das gekündigt wird, zuvor von dem*der Arbeitnehmer*in bereits gezeigt wurde und daraufhin die Abmahnung erfolgt. Nicht zulässig ist allerdings, den konkreten Vorfall zunächst abzumahnen und dann für die Kündigung heranzuziehen. Mit der Abmahnung ist der Sachverhalt für eine Kündigung verbraucht.

Neben dem Vorliegen eines wichtigen Grundes muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den*die Arbeitgeber*in unzumutbar sein und es muss eine Abwägung der Interessen des*der Arbeitnehmer*in an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und dem Interesse des*der Arbeitgeber*in an der sofortigen Beendigung vorgenommen werden.

Welche Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung?

Häufige Gründe für eine fristlose Kündigung

Gründe für fristlose Kündigung durch Arbeitgeber*innen

Einer der häufigsten Gründe für eine fristlose Kündigung ist das dauerhafte Zuspätkommen von Arbeitnehmer*innen zur Arbeit. Hierbei sind auch schon wenige Minuten entscheidend, wenn die Arbeitnehmer*innen trotz Abmahnung immer wieder, und sei es auch nur für geringe Zeit, zu spät kommen.

Ein weiterer bedeutsamer Bereich sind Straftaten zu Lasten der Arbeitgeber*innen. Auch Diebstahl geringwertiger Sachen kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

RECHTS-TIPP:


Vermeiden Sie es als Arbeitnehmer*in, Büromaterial von der Arbeit ungefragt für private Zwecke zu nutzen. Bedienen Sie sich im Lebensmittelbereich nicht an der Auslage des*der Arbeitgeber*in.

Bei Straftaten ist auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich, weil in diesem Fall in den Vertrauensbereich des*der Arbeitgeber*in erheblich eingegriffen wird.

Gründe für fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer*innen

Auch Arbeitnehmer*innen können einen Grund für eine fristlose Kündigung haben. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn Arbeitgeber*innen ihrer Lohnzahlungspflicht nicht nachkommt. Allerdings muss ein erheblicher Lohnrückstand bestehen und der*die Arbeitnehmer*in muss diesen erfolglos angemahnt haben.

Arbeitnehmer*innen sind auch zur fristlosen Kündigung befugt, wenn sie durch den*die Arbeitgeber*in oder durch andere Arbeitnehmer*innen gemobbt werden. Allerdings müssen sie zunächst aufzeigen, dass sie von anderen Arbeitnehmer*innen am Arbeitsplatz gemobbt werden und dem*der Arbeitgeber*in so die Gelegenheit geben, die Mobbingsituation zu beenden. Dies gilt auch für Diskriminierung am Arbeitsplatz.

RECHTS-TIPP:


Wenn Sie gemobbt werden, führen Sie ein sog. Mobbingtagebuch. Hierin muss erwähnt werden, an welchem Tag die Mobbinghandlung in welcher Art und Weise und durch wen vorgenommen wurde. Schreiben Sie auch auf, ob Zeugen anwesend waren. Sie sind für das Mobben voll beweispflichtig.

Wie kann fristlos gekündigt werden?

Für eine wirksame fristlose Kündigung müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein:

  • Schriftliche Kündigung
  • Ein wichtiger Grund
  • Vorherige Abmahnung
  • Einhaltung der 2-Wochen-Frist
  • Kein milderes Mittel („Ultima ratio“)

Genau wie die ordentliche Kündigung unterliegt die außerordentliche Kündigung dem Schriftformerfordernis. Eine mündliche Kündigung ist also nicht wirksam. Einen Grund für die Kündigung müssen Sie aber prinzipiell nicht angeben. Wenn die fristlose Kündigung nicht begründet ist, kann die betroffene Person den*die Arbeitgeber*in allerdings zur Begründung auffordern.

Weiterhin muss ein wichtiger Grund vorliegen, für den das Gegenüber auch bereits abgemahnt worden ist.

Die fristlose Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der zur Kündigung führenden Umstände ausgesprochen werden. Wird die 14-Tages-Frist versäumt, ist die Kündigung unwirksam.

RECHTS-TIPP:


Prüfen Sie bei Erhalt einer fristlosen Kündigung sofort, ob seit dem Verstoß bereits mehr als 14 Tage vergangen sind. Außerdem sollten Sie in jedem Fall die Kündigung durch ein*e Rechtsanwält*in prüfen lassen.

Ein Irrglaube ist, dass während der Krankheit von Arbeitnehmer*innen keine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich ist. Erhalten Sie während der Krankheit postalisch eine fristlose Kündigung, ist diese zunächst wirksam und muss von Ihnen innerhalb von drei Wochen per Kündigungsschutzklage angegriffen werden.

Wie Sie vorgehen, wenn Sie während einer Krankheit gekündigt worden sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber Kündigung während Krankheit. Wenn Sie wegen einer Krankheit gekündigt werden, empfehlen wir Ihnen den Ratgeber Kündigung wegen Krankheit.

Als Letztes muss die fristlose Kündigung auch unausweichlich gewesen sein, also das letzte Mittel (ultima ratio) darstellen. Kommt auch eine andere Lösung wie etwa eine Abmahnung, Änderungskündigung oder eine Versetzung in Betracht, so ist die fristlose Kündigung unwirksam.

Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung?

Ist die Kündigung wirksam, wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen nicht mehr zur Arbeit erscheinen müssen und Arbeitgeber*innen keine Lohnzahlungspflicht mehr haben.

Arbeitgeber*innen müssen mit der letzten Lohnabrechnung offene Urlaubsansprüche auszahlen. Alles, was Sie zum Thema Abgeltung des Resturlaubs wissen müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Resturlaub bei Kündigung abgelten.

Zudem führt die fristlose Kündigung in der Regel zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Daher ist es äußerst wichtig, die fristlose Kündigung rechtzeitig anzugreifen.

RECHTS-TIPP:


Weisen Sie bereits bei Meldung bei der Agentur für Arbeit darauf hin, dass kein wichtiger Grund vorliegt und gegen die Kündigung Klage erhoben wird.

Hat der Arbeitnehmer im Falle einer wirksamen fristlosen Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung?

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine Einmalzahlung, die an Arbeitnehmer*innen geht, wenn diese gekündigt wurden. Mit einer Abfindung sollen mögliche Ansprüche abgegolten werden.

Bei einer wirksamen fristlosen Kündigung durch den*die Arbeitgeber*in steht der arbeitnehmenden Person grundsätzlich keine Abfindung zu. Eine Abfindung wäre im Falle einer außerordentlichen Kündigung auch nicht angebracht, schließlich soll der*die Arbeitnehmer*in für ein Fehlverhalten bestraft werden. Lediglich die Auszahlung der offenen Urlaubsansprüche steht dem*der Arbeitnehmer*in in diesem Fall zu.

Kündigt der*die Arbeitnehmer*in das Arbeitsverhältnis fristlos, besteht in der Regel ebenfalls kein Anspruch auf eine Abfindung. In Seltenen fällen kann die arbeitnehmende Person jedoch Schadensersatz nach § 628 BGB verlangen, wenn er oder sie keine andere Wahl hatte als fristlos zu kündigen.

RECHTS-TIPP:


Gerne beraten unsere spezialisierten Anwält*innen Sie dazu, wann Ihnen eine Abfindung bei Kündigung zusteht.

Welche Ansprüche bestehen bei unwirksamer fristloser Kündigung?

Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist, besteht das Arbeitsverhältnis fort und Sie haben vollständigen Anspruch auf Lohn, auch für die Zeit in der Sie nicht gearbeitet haben.

In den meisten Fällen einigen sich allerdings beide Seiten auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist und Zahlung einer Abfindung.

RECHTS-TIPP:


Nehmen Sie keine fristlose Kündigung einfach so hin. Eine Abfindung können Sie nur erhalten, wenn die fristlose Kündigung rechtzeitig angegriffen und ein Vergleich mit dem*der Arbeitgeber*in geschlossen wird.

Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Wie der Ratgeber zeigt, ist es sinnvoll, sich rechtlich abzusichern, falls Sie fristlos kündigen wollen oder eine fristlose Kündigung erhalten haben. Hierzu empfiehlt es sich, das Vorgehen bzw. die Kündigung anwaltlich überprüfen zu lassen, um mögliche Fallstricke möglichst zu vermeiden.

Bei uns finden Sie viele spezialisierte Anwälte und die Ersteinschätzung Ihres Falles ist beim Testsieger yourXpert.de immer kostenlos.

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