Bewertung löschen lassen
Ratgeber: Bewertung löschen lassen
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Online-Bewertungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Seit einigen Jahren verlagert sich die Wirtschaft weltweit ins Internet. Zahlreiche Onlineshops wurden gegründet, von denen einige zu bedeutenden Konzernen heranwachsen konnten. Um das richtige Angebot zu finden, bieten die meisten Portale die Möglichkeit, Rezensionen über das Produkt oder die Dienstleistung abzugeben und andere Kunden über diesen Weg über die gemachten Erfahrungen zu informieren. Abgesehen von Onlineshops erfreuen sich ebenso reine Bewertungsplattformen großer Beliebtheit. Hier werden Hotels, Restaurants, Dienstleister oder Webseiten durch die Nutzer kommentiert und kritisch bewertet. Da jene Portale von positiven Rezensionen meist nicht profitieren, gelten diese als eine äußerst seriöse Informationsquelle.
Gelesen werden die Bewertungen von potenziellen Käufern oder Kunden, die auf die Erfahrungen realer Kunden vertrauen. Viele positive oder negative Kommentare erleichtern die Entscheidung und leisten einen großen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Produkts oder der Dienstleistung. Gleichzeitig bilden die Bewertungen die Grundlage für den Ruf des Verkäufers in den neuen Medien. Leider sind Kundenbewertungen gegenüber dem Anbieter nicht immer gerechtfertigt oder sachlich und können dadurch einen großen finanziellen Schaden anrichten. In manchen Fällen ist der Bewertende nicht einmal Kunde oder Käufer, was eine Grundvoraussetzung für eine Bewertung darstellt. Eine ungerechtfertigte Bewertung kann in kurzer Zeit zu einem Problem für den Händler werden. Schließlich ist der gute Ruf des Anbieters im Internet ein bedeutendes Kaufargument und darf keinesfalls vernachlässigt werden!
Nachfolgend finden Sie Informationen rund um das Thema Bewertungen löschen lassen: Wie mit schlechten Bewertungen umzugehen ist und wie einzelne Bewertungsportale hinsichtlich der Bewertungen funktionieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine negative und dazu noch ungerechtfertigte Bewertung wirkt sich schnell negativ auf den Ruf des Händlers aus.
- Generell sind auch negative Bewertungen erlaubt, sofern sie im Rahmen der Meinungsfreiheit bleiben.
- Bewertungen, die dem Händler schaden sollen, auf falschen Behauptungen basieren oder gegen bestehende Gesetze verstoßen sind nicht zulässig.
- Bei einer ungerechtfertigten, negativen Bewertung wenden Sie sich schnellstmöglich an den Betreiber des Portals.
- Aufgrund der sich oftmals ergebenden Komplexität einer Löschung ist die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll und ratsam.
Inhaltsverzeichnis
- Umgang mit negativen Bewertungen
- Was ist bei negativen Bewertungen erlaubt und was grundsätzlich verboten?
- Was soll ich machen, wenn ich eine negative Bewertung erhalten habe?
- Benötige ich einen Anwalt zur Löschung?
- Wie funktioniert die Löschung?
- Kann ich Schadensersatz fordern?
- Bewertungsportale
- „Google“ Bewertungen löschen lassen
- „Facebook“ Bewertungen löschen lassen
- „GoLocal“ Bewertungen löschen lassen
- „Yelp“ Bewertungen löschen lassen
- „Amazon“ Bewertungen löschen lassen
- „eBay“ Bewertungen löschen lassen
- „Kununu“ Bewertungen löschen lassen
- „mobile.de“ Bewertungen löschen lassen
- „Trusted Shops“ Bewertungen löschen lassen
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Umgang mit negativen Bewertungen
Was ist bei negativen Bewertungen erlaubt und was grundsätzlich verboten?
Negative Bewertungen sind ärgerlich und können potentielle Kunden vom Kauf des Produktes oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung abhalten. Grundsätzlich sind schlechte Bewertungen im Internet erlaubt, solange sie wahren Tatsachen entsprechen, nicht beleidigend oder herabwürdigend sind und sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen. Ob eine schlechte Bewertung unzulässig ist, muss stets im Einzelfall geprüft und individuell abgewogen werden. Denn dem Persönlichkeitsrecht des Händlers oder des Betroffenen steht die Meinungsfreiheit des Verfassers gegenüber. Verboten sind Rezensionen aber dann, wenn sie falsche Behauptungen enthalten, einzig den Sinn haben, das Unternehmen zu schädigen (Schmähkritik), oder gegen bestehende Gesetze verstoßen, indem sie z. B. den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Wenn einer jener Extremfälle eintritt und weder der Nutzer auf eine sachliche Aufforderung der Überarbeitung oder Löschung der Bewertung reagiert, noch der Portalbetreiber Abhilfe leistet, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Was soll ich machen, wenn ich eine negative Bewertung erhalten habe?
Wenn eine der Bewertungen über Sie oder Ihr Produkt unfair, unwahr oder beleidigend ist und somit eine Rechtsverletzung vorliegt, kann von Ihnen eine endgültige Löschung beantragt werden. Als Betroffener sollten Sie zunächst den Eintrag mit vollständigem Text durch einen Screenshot dokumentieren und datieren oder den genauen Link zum Beitrag festhalten. Ist der Verfasser bekannt, nehmen Sie Kontakt auf. Da in den meisten Fällen eine Bewertung aber anonym oder unter einem Pseudonym abgegeben wird, müssen Sie sich an die Betreiber des Portals wenden und eine Löschung beantragen. Einige Portale bieten die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme über bestimmte Kontaktformulare, andere können per E-Mail und am besten auch zusätzlich schriftlich per Fax oder Post kontaktiert werden. Die Adresse findet sich im Impressum. Dennoch gestaltet es sich ganz oft als schwierig, überhaupt den richtigen Ansprechpartner zu finden, zudem ist ein Löschantrag des Betroffenen in den wenigsten Fällen erfolgreich. Ein Tätigwerden ohne rechtliche Grundkenntnisse führt selten zum Erfolg und kann viel Zeit in Anspruch nehmen.
Benötige ich einen Anwalt zur Löschung?
Um die Löschung einer negativen Bewertung zu beantragen, benötigen Sie nicht zwangsläufig einen Anwalt. Sie haben immer die Möglichkeit, den Portalbetreiber oder den Verfasser zunächst selbst zu kontaktieren. Eine objektive und professionelle Beurteilung einer schlechten Rezension kann aber vorteilhaft und hilfreich sein, denn erfahrungsgemäß können Betroffene oft nicht sicher beurteilen, ob es sich um unzulässige Äußerungen handelt und ein Anspruch auf Löschung überhaupt besteht. Zudem kann ein Rechtsanwalt insbesondere bei größeren Portalen, bei denen die eigene Beanstandung häufig unbeantwortet bleibt oder zurückgewiesen wird, für schnelle und effiziente Lösungen sorgen. In vielen Fällen ist es erst der anwaltliche Druck und die juristische Präzision, die die Portale und Nutzer reagieren lässt.
Wie funktioniert die Löschung?
Für die Löschung einer ungerechtfertigten Bewertung im Internet braucht es vorerst eine Korrespondenz mit der Plattform, auf der diese veröffentlicht wurde. Oft reagieren die Betreiber nur auf ein formelles Schreiben, da täglich viele Anfragen aus ähnlichen Gründen eingehen. Nach einer Überprüfung der Bewertung teilt die Plattform ihre Entscheidung mit. Wenn die Löschung aus Sicht des Anbieters gerechtfertigt ist, wird diese in kurzer Zeit erfolgen. Bei manchen Portalen wird den Nutzern erst die Möglichkeit gegeben, die beanstandeten Punkte der Rezension zu überarbeiten. Wenn dies nach Ablauf einer vordefinierten Frist nicht erfolgt, kommt es zur Löschung der Kritik.
Kann ich Schadensersatz fordern?
Eine negative Bewertung und die Probleme, die mit ihr einhergehen, können Unternehmer über einen langen Zeitraum beschäftigen und hohe Kosten verursachen. Neben einem rechtlichen Anspruch auf Löschung der schlechten Bewertung, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, der regelmäßig die Anwaltskosten beinhaltet, wenn das Portal oder der Verfasser sich weigert, trotz rechtlich begründetem Löschanspruch die entsprechende Rezension zu löschen. Unter Umständen kann eine schlechte Bewertung auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten, wenn durch diese Umsatzeinbußen zu verzeichnen sind. Kann ein konkreter Schaden nachgewiesen werden, kann ebenfalls ein Anspruch auf Ersatz des daraus entstandenen Schadens gegeben sein. Erfahrungsgemäß ist ein solcher Beweis jedoch sehr schwer zu erbringen, nur in wenigen Fällen kann deshalb ein solcher Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden. Eine genaue Protokollierung über den Umsatz vor, während und nach der Entfernung der Rezension ist aber sicher ratsam. Schließlich können Ihnen bei extremer Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts (z. B. schwere Beleidigung) auch Schmerzensgeldansprüche zustehen. Im Vorfeld sollte aber in jedem Fall der Versuch einer Deeskalation gestartet werden, indem Sie oder ein Anwalt versuchen, zunächst die Löschung der Kritik zu beantragen.
Bewertungsportale
„Google“ Bewertungen löschen
Die Suchmaschine Google bietet Nutzern seines sozialen Netzwerkes (G+) die Möglichkeit, Sehenswürdigkeiten, Ärzte, Dienstleister, Hotels sowie Restaurants und viele mehr online zu bewerten. Eine Rezension abzugeben ist äußerst einfach, wodurch die Gefahr eines Missbrauchs des Services groß ist. Da die Bewertung bei der Google-Suche direkt unter dem Namen erscheint, kann eine negative Rezension geschäftsschädigend sein und potenzielle Gäste, Besucher oder Kunden abhalten. Die Löschung einer Bewertung beim Onlineriesen Google ist besonders schwierig.
„Facebook“ Bewertungen löschen
Auch im größten sozialen Netzwerk der Welt können Bewertungen für Shops, Restaurants und Dienstleistungsunternehmen abgegeben werden. Doch auch Facebook ist verpflichtet, diese Bewertungen zu löschen, wenn diese falsche Tatsachen oder Schmähkritik enthalten. Auch gegen Bewertungen von Fake-Profilen oder solchen, die nicht mit Ihrem Klarnamen auftreten kann vorgegangen werden, da ein Pseudonym und somit auch die Bewertung den Facebook AGB widerspricht. Auch gegen reine Sternebewertungen, die laut Facebook nicht gemeldet werden können, kann man vorgehen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass die Bewertung der gezielten Herabsetzung des Unternehmens dient.
„GoLocal“ Bewertungen löschen
GoLocal ist ein deutsches Bewertungsportal aus München, auf dem Dienstleister, Ärzte, Geschäfte, Restaurants sowie viele weitere von der Community bewertet werden. Auf der Plattform können Informationen zu über drei Millionen Dienstleistern und 530.000 Bewertungen abgerufen werden. Das Portal hat eine ausgezeichnete Reichweite im Internet und wird bei den wichtigen Suchmaschinen stets weit vorne gelistet. Eine Bewertung kann von jedem Nutzer mit Account erstellt werden. Bei einem Verstoß der Bewertungsrichtlinien oder bestehender Gesetze wird in vielen Fällen die Plattform selbst aktiv und löscht die Rezension, der Kundenservice kann allerdings auch auf einen Missbrauch hingewiesen werden.
„Yelp“ Bewertungen löschen
Das Portal Yelp ist eine der größten Bewertungsplattformen für Restaurants und Geschäfte, auf der Nutzer schnell und simpel bewerten können. Der Algorithmus der Webseite berechnet, welche Rezensionen von Bedeutung und somit qualitativ hochwertig sind und in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden. In vielen Fällen sind einige negative Bewertungen darunter und dadurch für den potenziellen Kunden sichtbar. Das Ratingsystem hat zur Folge, dass trotz vieler positiver Kommentare das Unternehmen schlecht bewertet wird. Aus diesem Grund ist es bei Yelp von besonderer Bedeutung gegen unfaire Rezensionen vorzugehen, um potenzielle Gäste nicht zu verschrecken.
„Amazon“ Bewertungen löschen
Amazon ist der größte Onlinehändler der Welt und spielt dadurch für Anbieter eine bedeutende Rolle. Jedes Produkt in der breiten Palette des Versandkonzerns kann von den Nutzern bewertet werden. Die Rezensionen werden durch Sterne und Fließtext realisiert und bieten einen schnellen Überblick, warum ein Produkt gekauft werden sollte. Die Plattform ordnet die Bewertungen nach mehreren Faktoren wie Länge, Verifikation und Nutzen ein. Die Kunden können Rezensionen als hilfreich oder unnütz markieren, um die Qualität der Bewertung hervorzuheben. Die Beanstandung unfairer Bewertungen wird durch den Kundenservice abgewickelt und in vielen Fällen durch ein anwaltliches Schreiben mit Aufforderung zur Löschung entfernt.
„eBay“ Bewertungen löschen
eBay ist ein Online-Marktplatz für Gegenstände aller Art, egal ob gebraucht oder neu. Um auf der Plattform aktiv zu werden, muss zuallererst ein Nutzerprofil erstellt werden. Nun lassen sich Gegenstände kaufen, verkaufen und bewerten. Wie bei dem Onlinehändler Amazon kann auf eBay neben der Ware auch der Verkäufer bewertet werden. Eine positive Bewertung ist hier von großer Bedeutung, da einige Anbieter auf der Plattform gefälschte Ware verkaufen oder Kunden betrügen. Wenn ein Händler viele negative Bewertungen erhält, führt dies meist zu wirtschaftlichen Einbußen.
„Kununu“ Bewertungen löschen
Auf der Internetplattform Kununu können Angestellte, ehemalige Mitarbeiter sowie Praktikanten den Arbeitgeber bewerten. Durch die Vergabe von Punkten (1 – mangelhaft bis 5 – sehr gut) werden interessierte Arbeitnehmer über das zukünftige Unternehmen aufgeklärt. Unter anderem können Faktoren wie Gleichberechtigung, Umgang, Weiterbildung, Gehalt, Sozial- und Umweltbewusstsein bewertet werden. Da die Bewertungen ohne Verifikation der Tatsachen veröffentlicht werden können, bietet sich hier ein hohes Potenzial für Missbrauch und mutwillige Schädigung des Unternehmens. Eine Bewertung wieder löschen zu lassen gestaltet sich als schwierig und kann meist nur durch ein offizielles Schreiben veranlasst werden.
„mobile.de“ Bewertungen löschen
mobile.de ist ein beliebtes Verkaufsportal für neue und gebrauchte Fahrzeuge aller Art und insbesondere auch für Händler eine gute Gelegenheit, mehr Kunden zu erreichen. Um Interessenten einen Überblick zu verschaffen und die Wahl zu erleichtern, können andere Kunden über eine Sterne- und Textbewertung ihre Erfahrungen teilen und Händler weiterempfehlen oder von ihnen abraten. Auch Kunden können bewertet werden. Bereits bei den Suchergebnissen und Inseraten zeigen 1 bis 5 Sterne an, wie und wie oft ein Händler bewertet wurde. Die Details und Kommentare sind dann in der Bewertungsübersicht zu finden. Eine schlechte Händlerbewertung kann daher den Verkaufserfolg negativ beeinflussen. Verstößt ein Bewertungstext gegen die portaleigenen Richtlinien ("Grundsatz für Händlerbewertungen"), gibt es die Möglichkeit, sich über ein Kontaktformular an den Kundenservice zu wenden, um diesen entfernen zu lassen. Doch möchte man auch die dazugehörige negative Sternebewertung löschen lassen, weigert sich der Betreiber mobile.de oft und gerne. Hiergegen hilft oft nur ein rechtliches Vorgehen.
„Trusted Shops“ Bewertungen löschen
Händler im Internet werden von Trusted Shops nach ausgewählten Qualitätskriterien überprüft und erhalten bei Erfolg ein Gütesiegel, das in Europa hohes Ansehen genießt. Bereits seit 2008 können auch Kunden über die Webseiten abstimmen und Bewertungen zu Onlineshops abgeben. Die Bewertung von Trusted Shops hat aufgrund des hohen Ansehens des Portals große Auswirkungen auf den Umsatz einer Webseite oder eines Hotels und kann dadurch ebenso großen Schaden anrichten. Bei einer unfairen Bewertung muss der Kundenservice des Gütesiegels kontaktiert werden, um einen Folgeschaden zu verhindern.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Jedes Bewertungsportal stellt eigene Richtlinien auf, anhand derer eine Bewertung abzugeben ist. Diese Regeln orientieren sich an bestehenden Gesetzen und sollen insbesondere den Missbrauch verhindern. Verstößt eine Bewertung gegen diese Richtlinien oder fühlt man sich anderweitig angegriffen oder ungerecht behandelt, besteht immer die Möglichkeit, sich an den Portalbetreiber zu wenden - manchmal auf unkompliziertem und manchmal auf etwas schwierigerem Weg. Abgedeckt sind damit aber meist nur Fälle, die inhaltlich ohnehin und ganz offensichtlich gegen bestehende Gesetze verstoßen. In allen anderen Fällen weigern sich die Betreiber oft, eine Löschung vorzunehmen. Dann bedarf es dem anwaltlichem Druck und der damit einhergehenden Überzeugungskraft. yourXpert unterstützt Sie dabei und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer schlechten Bewertung durch einen Anwalt an. Hierbei wird geprüft, ob es sich um eine unzulässige Bewertung handelt und wie Ihre Chancen auf Entfernung der Bewertung stehen. Bei Aussicht auf Erfolg können Sie dann den Anwalt zum Festpreis beauftragen, um die Löschung der Bewertung zu beantragen.
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Häufige Fragen
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Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
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