Berufung einlegen - Jetzt Urteil erfolgreich angreifen
Ratgeber: Berufung einlegen - Urteil erfolgreich angreifen
(Lesezeit ca. 8 Minuten)
Ist ein Urteil zum Nachteil einer Partei oder Person ergangen, kann diese sich gegen das Urteil wehren und Berufung einlegen. Damit die Berufung und das Verfahren am Ende erfolgreich sind, gibt es viele verschiedene Dinge zu beachten. In diesem Ratgeber erhalten Sie exklusive anwaltliche Tipps, was Sie gegen ein für Sie nachteiliges Urteil tun können, warum sich eine anwaltliche Vertretung lohnen kann und welche Kosten auf Sie zukommen.
Anmerkung:
Dieser Ratgeber beschränkt sich im Wesentlichen auf die Berufung gegen zivilrechtliche sowie strafrechtliche Urteile, da es sich hierbei um die häufigsten Fälle handelt, in denen Berufung eingelegt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufung stellt ein Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile dar.
- Sie muss bei dem nächsthöheren Gericht eingereicht werden (Amtsgericht => Landgericht; Landgericht => Oberlandesgericht usw.)(genaue Auflistung erfolgt unten).
- Das Berufungsgericht überprüft das erstinstanzliche Urteil nicht nur rechtlich, sondern auch die Tatsachenlage und die Beweise.
- Für die Einlegung der Berufung vor den Zivilgerichten besteht Anwaltszwang.
Inhaltsverzeichnis
- Wann kann Berufung eingelegt werden?
- Berufung gegen ein Urteil des Zivilgerichts
- Wie kann Berufung vor dem Zivilgericht eingelegt werden?
- Binnen welcher Frist kann Berufung eingelegt werden?
- Was muss eine Berufungsschrift im Zivilrecht alles enthalten?
- Berufung gegen ein Urteil in Strafsachen
- Wie kann Berufung eingelegt werden?
- Bis wann kann Berufung eingelegt werden?
- Wie läuft ein Berufungsverfahren ab?
- Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens?
- Was wird im Rahmen der Berufung überprüft?
- Wann ist eine Berufung erfolgreich?
- Was passiert, wenn die Berufung nicht erfolgreich ist?
- Benötige ich eine*n Anwält*in im Berufungsverfahren?
- Was kostet ein Berufungsverfahren und wer trägt die Kosten?
- Wie hoch sind die Kosten für ein*e Anwält*in für eine Berufung?
- Wie hoch sind die Gerichtskosten für eine Berufung?
- Wer trägt die Kosten im Berufungsverfahren?
- Wie kann ein*e Anwält*in bei einer Berufung helfen?
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Berufung einlegen erhalten
Wann kann Berufung eingelegt werden?
Jede*r, die*der mit dem Ausgang eines Gerichtsverfahrens in der ersten Instanz nicht einverstanden ist und eine Fehlentscheidung des Gerichts vermutet oder mit dem Urteil schlichtweg unzufrieden ist, kann Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Dies hat zur Folge, dass das Urteil im Berufungsverfahren erneut überprüft und damit bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht rechtskräftig wird.
Berufung gegen ein Urteil des Zivilgerichts
Im Zivilverfahren ist die Berufung gegen erstinstanzliche Endurteile möglich, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt. Ist dies nicht der Fall, kann eine Berufung auch durch das erstinstanzliche Gericht ausdrücklich zugelassen werden. Diese Entscheidung ist dann für das Berufungsgericht bindend.
Wie kann Berufung vor dem Zivilgericht eingelegt werden?
- Die Berufung ist schriftlich beim Berufungsgericht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
- Welches Gericht dies im Einzelfall ist, hängt davon ab, ob sich der*die Rechtsmittelführer*in gegen ein amtsgerichtliches oder gegen ein landgerichtliches Urteil wehren will. Da das Berufungsgericht immer das „nächsthöhere“ Gericht ist, sind Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile beim Landgericht und solche gegen landgerichtliche Urteile beim Oberlandesgericht einzureichen.
- Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des erstinstanzlichen Urteils enthalten, welches angefochten werden soll sowie eine Erklärung, dass hiergegen Berufung eingelegt wird. Das Wort „Berufung“ muss nicht zwingend genannt werden, solange der Wille eindeutig erkennbar ist.
- Mit Übersendung der Berufungsschrift soll zudem eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils übersandt werden.
Binnen welcher Frist kann Berufung eingelegt werden?
Wenn es darum geht, wie lange man Zeit hat, Berufung einzulegen, ist folgendes zu beachten:
Das Gesetz unterscheidet zwischen einer Einlegungs- und einer Begründungsfrist.
-
Frist zur Einlegung der Berufung
Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Sie ist eine Notfrist und kann nicht verlängert werden. Daher ist es ratsam, sich alsbald nach Erhalt des Urteils an eine*n Rechtsanwält*in zu wenden.
-
Frist zur Begründung der Berufung
Die Frist zur Begründung der Berufung beträgt zwei Monate ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Anders als die Einlegungsfrist handelt es sich hierbei nicht um eine Notfrist, sodass sie auf Antrag verlängert werden kann.
Was muss eine Berufungsschrift im Zivilrecht alles enthalten?
- Kontaktdaten des*der Kläger*in
- Bezeichnung des Gerichts, das für die Berufung zuständig ist
- Bezeichnung des Gerichts, das das anzufechtende Urteil erlassen hat
- Datum und Aktenzeichen des Urteils, gegen das Berufung eingelegt werden soll
- Berufungserklärung
- Exemplar oder beglaubigte Kopie des Urteils
- Unterschrift des*der Kläger*in
Berufung gegen ein Urteil in Strafsachen
Die Berufung gegen Urteile in Strafsachen ist nur gegen Urteile des Amtsgerichts zulässig.
RECHTS-TIPP:
Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Hiergegen ist nicht die Berufung, sondern der Einspruch das statthafte Rechtsmittel. Jetzt Einspruch gegen Strafbefehl einlegen.
In bestimmten Fällen ist eine Berufung nur nach vorheriger Annahme durch das Gericht zulässig. Es kann insoweit ratsam sein, sich schnellstmöglich an eine*n Anwält*in für Strafrecht zu wenden.
Wie kann Berufung eingelegt werden?
Die Berufung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem jeweiligen Amtsgericht einzulegen, das das Urteil erlassen hat.
Bis wann kann Berufung eingelegt werden?
Die Berufung muss grundsätzlich innerhalb einer Woche nach der mündlichen Verkündung des Urteils eingelegt werden. Ist das Urteil nicht zum Schluss der Verhandlung mündlich verkündet worden, beginnt die Wochenfrist erst mit Zustellung des Urteils an die*den Angeklagte*n zu laufen.
Wie läuft ein Berufungsverfahren ab?
Im Folgenden wird der Ablauf eines zivilrechtlichen Berufungsverfahrens per Grafik dargestellt.
Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens
Ob eine Berufung im Einzelfall Erfolg haben wird, hängt von einer umfangreichen Prüfung ab.
Was wird im Rahmen der Berufung überprüft?
- Das Berufungsverfahren ist eine zweite Tatsacheninstanz, die als Fehlerkontroll- und Fehlerbeseitigungsinstrument konzipiert wurde. Das bedeutet, dass das Berufungsgericht zwar grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil gebunden ist, dieses jedoch in rechtlicher Hinsicht in vollem Umfang überprüfen muss.
- Von diesem Grundsatz bestehen jedoch einige bedeutsame Ausnahmen, die eine erneute Feststellung gebieten:
- Es bestehen Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen
- Die Entscheidung des*der Richter*in beruht auf Verfahrensfehlern
- Die Erfassung der Tatsachenfeststellungen ist rechtsfehlerhaft erfolgt
- Es liegen im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts neue Tatsachen (Noven) vor
- Die Richtigkeit der Sachverhaltsfeststellung wird in der Berufungsinstanz bestritten und deren Berichtigung ist in der Vorinstanz wegen Verhinderung der dort tätigen Richter*innen nicht mehr möglich. In diesem Fall gebietet der Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz eine neue Beurteilung.
Wann ist eine Berufung erfolgreich?
Die Berufung ist erfolgreich, wenn das erstinstanzliche Urteil fehlerhaft ist. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Rechtsfehler prozessualer oder materiell-rechtlicher Natur sind.
Was passiert, wenn die Berufung nicht erfolgreich ist?
Sofern die Berufungskammer die Berufung einstimmig für unbegründet erachtet, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist, wird die Berufung durch einen sogenannten Zurückweisungsbeschluss zurückgewiesen.
Benötige ich ein*e Anwält*in im Berufungsverfahren?
Sowohl vor den Landgerichten als auch vor den Oberlandesgerichten herrscht Anwaltszwang. Die Berufung kann niemals bei einem Amtsgericht eingelegt werden, sodass Sie in jedem Fall eine*n Anwält*in benötigen, die*der Ihre Interessen gerichtlich vertreten kann.
Was kostet ein Berufungsverfahren und wer trägt die Kosten?
Die Höhe der Kosten für ein Berufungsverfahren richtet sich nach dem zugrundeliegenden Streitwert, welcher vom Gericht individuell festgelegt wird. Dieser bildet auch die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten.
Wie hoch sind die Kosten für ein*e Anwält*in für eine Berufung?
Die Bestimmung der Anwaltskosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der*die Anwält*in kann folgende Kostenpositionen geltend machen:
- Vertretung des*der Kläger*in im Prozess → 1,6-fache Verfahrensgebühr
- Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung → 1,2-fache Terminsgebühr
- Grundgebühr für erstmaliges Tätigwerden im Berufungsverfahren
Die folgende Auflistung soll eine grobe Orientierung zum besseren Verständnis bieten:
Streitwert | Anwaltskosten Zivilverfahren |
---|---|
1.000 € | 317,03 € |
2.000 € | 576,91 € |
5.000 € | 1136,69 € |
10.000 € | 2069,65 € |
20.000 € | 2762,70 € |
Hinweis:
Da sich die Kostentabellen des RVG regelmäßig ändern, kann diese Tabelle keine rechtverbindliche Auskunft bieten. Die Zahlen entstammen der aktuellen Fassung von August 2022.
Wie hoch sind die Gerichtskosten für eine Berufung?
Die Bestimmung des Gerichtskosten richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Folgende Kostenpositionen werden idR angesetzt:
- 4,0-fache Gerichtsgebühr, wenn sich die Berufung gegen ein Zivilurteil richtet
- 1,5-fachte Gerichtsgebühr, wenn sich die Berufung gegen ein Strafurteil richtet
Beispielhafte Auflistung im Zivilverfahren (rechtsunverbindlich):
Streitwert | Gerichtskosten Zivilverfahren |
---|---|
500,00 € | 152,00 € |
1.000 € | 232,00 € |
2.000 € | 392,00 € |
3.000 € | 476,00 € |
4.000 € | 560,00 € |
Wer trägt die Kosten im Berufungsverfahren?
Da die Kostenverteilung durch das Gericht entschieden wird und vom Ausgang des Prozesses abhängig ist, muss derjenige*diejenige, der*die sich gegen eine Entscheidung zur Wehr setzen möchte, die jeweiligen Anwalts- und Gerichtskosten grundsätzlich zunächst selbst übernehmen.
Eine Übernahme der Kosten ist jedoch ein folgenden Fällen möglich:
-
Kostenübernahme durch die Gegenseite
→ Hat die Berufung Erfolg, muss die Gegenseite die Kosten beider Parteien übernehmen
-
Prozesskostenhilfe
→ Sofern keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht zu beantragen um so den Kostenzahlungspflichten nachkommen zu können
-
Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
→ Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Verfahrenskosten in der ersten Instanz. Ob auch die Kosten der anschließenden Berufung übernommen werden, hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab.
Wie kann ein*e Anwält*in bei einer Berufung helfen?
Welche Kosten im Einzelfall sowohl für die Vertretung durch eine*n Anwält*in als auch für das Gericht fällig werden, hängt stark von der jeweiligen Verfahrensart sowie dem zugrundeliegenden Streitgegenstand ab. Es kann demzufolge ratsam sein, sich die möglichen Kosten von eine*r Anwält*in berechnen zu lassen.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Berufung einlegen
Leider lässt sich keine allgemeingültige Aussage darüber treffen, ob eine Berufung im Einzelfall ratsam ist oder nicht. Dies hängt sowohl von dem zugrundeliegenden Sachverhalt als auch von der Verfahrensart ab. Insbesondere im Strafverfahren ist besondere Vorsicht geboten, da das Urteil der Berufungsinstanz in bestimmten Fällen auch schlechter ausfallen kann/darf als das Urteil, gegen das vorgegangen wird. In jedem Fall ist es ratsam, sich schnellstmöglich an eine*n spezialisierte*n Awält*in zu wenden.
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Häufige Fragen
Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?
Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
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