Anzeige wegen Betrugs – Was tun?
Anzeige wegen Betrugs – Was tun?
(Lesezeit ca. 9 Minuten)
„Das ist doch Betrug“ diesen Satz haben wir alle schön gehört, wenn nicht sogar selbst gesagt. Im schlimmsten Fall wurden uns dieser Satz sogar schon vorwurfsvoll entgegengeworfen. Aber wann liegt wirklich Betrug im strafrechtlichen Sinn vor? Woher weiß ich, ob ich Opfer eines Betruges geworden bin? Wie erstatte ich Anzeige? Bin ich ein*e Betrüger*in? Und wie verhalte ich mich, wenn mir so etwas vorgeworfen wird beziehungsweise ich eine Anzeige wegen Betrugs erhalten habe? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen dieser Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Juristisch wird der Betrug als „Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht, herbeigeführt durch eine Irrtum erregende Täuschung“ bezeichnet.
- Nicht alles, was im Volksmund als Betrug bezeichnet wird, ist auch ein Betrug im juristischen Sinn.
- Ein Strafverfahren wird von der Polizei oder Staatsanwaltschaft in der Regel nur eingeleitet, wenn die Tat angezeigt wird. Hier gilt es, Fristen zu beachten.
- Ob eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt wird, hängt vom Einzelfall ab.
- Egal, ob Sie Täter*in oder Opfer sind, in der Regel lohnt sich schon eine frühzeitige Einschaltung eines*einer Anwält*in.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Betrug?
- eBay-Betrug, Kreditkartenbetrug, Sozialbetrug: Welche Betrugsmaschen gibt es?
- Computerbetrug, Versicherungsbetrug und Erschleichen von Leistungen: Welche Betrugsarten gibt es?
- Was ist kein Betrug?
- Was kann ich als Opfer eines Betrugs tun?
- Was kann ich als Beschuldigte*r eines Betrugs tun?
- Anzeige wegen Betrugs im Rahmen von Corona?
- Anzeige wegen Betrugs - Wie verläuft das Strafverfahren?
- Welche Strafe droht bei einer Anzeige wegen Betrugs?
- Wann verjährt der Betrug?
- Fazit
Was ist Betrug?
Laut § 263 StGB begeht einen Betrug, "wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält [...]".
Aus dem Juristendeutsch des StGB übersetzt heißt das, dass ein Betrug vorliegt, wenn eine Person einen anderen Menschen über Tatsachen täuscht und dieser dann aufgrund eines dadurch hervorgerufenen Irrtums eine Verfügung über sein Vermögen vornimmt, die dieses schädigt. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Verkäuferin ihrem Kunden wahrheitswidrig erklärt bei dem Kaufgegenstand, handele es sich um das Werk einer weltberühmten Künstlerin, was der Kunde glaubt und deshalb einen viel zu hohen Preis bezahlt. Ein Betrug kann daher nur vorsätzlich durch eine bewusste Täuschung begangen werden. Wer nur fahrlässig handelt (die Verkäuferin denkt, es sei tatsächlich das Werk einer berühmten Künstlerin, obwohl sie ihren Irrtum hätte erkennen können), kann sich nicht wegen Betrugs strafbar machen.
Infobox: Ist der versuchte Betrug strafbar?
Gemäß § 263 Abs. 2 StGB ist auch der versuchte Betrug strafbar. Ein solcher liegt vor, wenn das Opfer den Irrtum noch bemerkt, bevor die Vermögensverfügung abgeschlossen ist. Die Strafe kann beim versuchten Betrug aber gemildert werden. Hierüber entscheidet das Gericht.
So weit, so gut. Leider verbergen sich hinter all diesen Definitionen eine ganze Reihe an Fallstricken, was den Betrug zu einem der komplexesten und meist diskutierten Paragraphen des StGB macht. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich bei Ihrem Fall wirklich um einen Betrug oder einen versuchten Betrug handelt, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Ersteinschätzung.
eBay-Betrug, Kreditkartenbetrug, Sozialbetrug: Welche Betrugsmaschen gibt es?
Dem Betrug werden lediglich durch die menschliche Kreativität Grenzen gesetzt. Täglich denken sich Täter*innen neue Maschen aus, um die Vermögen ihrer Opfer zu schmälern. Die geläufigsten zu kennen, kann Ihnen helfen zu erkennen, ob sie gerade im Visier eines*einer Täter*in stehen.
- „Trickbetrug“: Trickbetrug ist ein Überbegriff für unzählige Manipulationstaktiken die von Betrüger*innen eingesetzt werden. Die bekannteste dieser Taktiken ist der Enkeltrick. Allerdings gibt es eine Reihe von Abwandlungen bei denen sich die Täter*innen als Polizei/ Anwälte/ Handwerker o.Ä ausgeben.
- eBay-Betrug: Gerade im Internet bieten sich vielfältige Möglichkeiten mit Tricks aller Art einen Betrug zu begehen. Unser Ratgeber Betrug eBay Kleinanzeigen bietet einen Überblick über die wichtigsten Betrugsmaschen wie den Dreiecksbetrug und den PayPal-Trick.
- Kreditkartenbetrug: Hierbei werden gestohlene/gefälschte Kreditkartendaten verwendet und so die Vermögen von Händlern oder Kontoinhabern geschädigt.
- Sozialbetrug: Sozialbetrug findet im Kontext von Sozialleistungen statt. Der*die Antragssteller*in täuscht dabei den*die Sachbearbeiter*in des Sozialamtes über seinen*ihren Finanzstatus, um Sozialleistungen bewilligt zu bekommen.
- Warenbetrug: Wenn sie mehr zum Warenbetrug wissen möchten, empfehlen wir ihnen unseren Ratgeber Anzeige wegen Warenbetrug.
Sie haben eine Anzeige wegen eBay-Betrug, Kreditkartenbetrug, Sozialbetrug, Leistungsbetrug oder sonstigem Betrug erhalten oder sind Opfer eines Betrugs geworden? Kontaktieren Sie jetzt unsere erfahrenen und kompetenten Rechtsanwält*innen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
Computerbetrug, Versicherungsbetrug und Erschleichen von Leistungen: Welche Betrugsarten gibt es?
Betrug ist jedoch nicht gleich Betrug. Neben dem oben beschriebenen „klassischen“ Betrug aus § 263 StGB kennt das deutsche Strafrecht noch einige andere Delikte die der Volksmund unter „Betrug“ fassen würde. Die drei wichtigsten zu kennen, kann Ihnen helfen Ihre Lage besser einzuschätzen.
- Computerbetrug: Ein Computerbetrug liegt vor, wenn nicht ein Mensch, sondern eine Maschine auf betrugsähnliche Weise überlistet wird. Bsp.: Ein*e Täter*in gibt ohne Erlaubnis des*der Kontoinhaber*in die PIN- und TAN-Daten für das Online-Konto ein und veranlasst so eine Überweisung.
- Erschleichen von Leistungen: Dieses Delikt begeht, wer ein öffentliches Angebot annimmt ohne für dieses zu bezahlen. Bsp.: Ein*e Schwarzfahrer*in versteckt sich in der Trambahn bewusst vor einem*einer Kontrolleur*in.
- Versicherungsmissbrauch: Ein Versicherungsmissbrauch wurde u.a. begangen, wenn eine versicherte Sache zerstört, beschädigt oder weggeschafft wurde, um die Versicherung zur Leistung zu bewegen. Bsp.: Der*Die Täter*in schmeißt absichtlich sein*ihr Handy auf den Boden, damit die Versicherung für ein neues zahlt.
Was ist kein Betrug?
Neben den vielen Betrugsvarianten gibt es jedoch auch einige Sachverhalte, welche häufig als Betrug bezeichnet werden, aber kein Betrug im strafrechtlichen Sinn sind. Einige dieser sind:
- Verkäufer*innen, die ein Produkt zu einem unverschämt hohen Preis anbieten
- Behauptungen in Bezug auf die Zukunft, die sich als falsch herausstellen
- Inanspruchnahmen von Fehlbuchungen
- Zurückhalten von vertraglich vereinbarten Leistungen
Hinweis: Nur weil es sich nicht um Betrug handelt, heißt es nicht, dass diese Handlungen keine zivilrechtlichen oder andere strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Was kann ich als Opfer eines Betrugs tun?
- Beweise sichern: Sammeln und speichern Sie jegliche Kommunikation (E-Mail/WhatsApp/Briefe) die Sie mit den Täter*innen hatten. Löschen Sie keine Beweise.
- Beenden Sie die Kommunikation: Um weitere Vermögensschäden zu verhindern, beenden Sie jegliche Kommunikation mit den Täter*innen.
- Schreiben Sie eine Zusammenfassung: Mit der Zeit vergisst man den genauen Geschehensablauf.
- Holen Sie sich eine anwaltliche Ersteinschätzung.
- Erstatten Sie Anzeige wegen Betrugs: Bei Vermögensdelikten wie dem Betrug ist es schon allein aus versicherungstechnischen Gründen empfehlenswert Anzeige zu erstatten.
Infobox: Wie erstatte ich Anzeige wegen Betrugs?
Anzeige wegen Betrugs können Sie sowohl schriftlich als auch mündlich (in vielen Bundesländern sogar online) bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten. Sie müssen jedoch aufpassen: Eine Anzeige wegen Betrugs kann nicht zurückgezogen werden. Beschuldigen Sie jemanden zu Unrecht, können Sie sich unter Umständen strafbar machen. Wenden Sie sich daher bei Unklarheiten an die Polizei oder eine*n Anwält*in.
Haben Sie noch kein Geld und noch keine Sachen übergeben, haben aber einen Grund misstrauisch zu sein, sollten Sie sich weiter informieren und absichern. Wichtig ist, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und möglichst sachlich zu bleiben. Häufig versuchen Betrüger*innen Ihre Emotionen anzusprechen. Sie nutzen nicht nur Unwissenheit, sondern auch Euphorie durch vermeintliche Gewinne, Angst vor negativen Konsequenzen oder Ihr Mitgefühl aus. Sollten Sie unsicher sein, empfiehlt es sich Abstand und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine Schädigung Ihres Vermögens zu vermeiden. Unsere Expert*innen stehen Ihnen hierfür mit einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.
Wie Sie sich vor Betrug speziell im Internet schützen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber Betrug eBay Kleinanzeigen.
Was kann ich als Beschuldigte*r eines Betrugs tun?
Ist man Beschuldigte*r in einem Strafverfahren wegen Betruges, ist das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Falls Sie durch die Polizei kontaktiert werden, sollten Sie zunächst nicht mit den Beamten über die Vorwürfe sprechen. Dies ist Ihr gesetzliches Recht und auch Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden. Ihr nächster Schritt sollte unbedingt sein, eine*n Anwält*in zu kontaktieren. Unabhängig davon, ob Sie schuldig sind oder nicht, ist rechtlicher Beistand in einer solchen Situation häufig unerlässlich. Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten gerne unsere Expert*innen für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Anzeige wegen Betrugs im Rahmen von Corona?
Nachdem das Landgericht München einen 31-Jährigen Mann zu 4 ½ Jahren Haft verurteilt hat, wird das Thema, betrügerische Handlungen in Rahmen von Corona-Hilfen heiß diskutiert. Auch die Strafverfolgungsbehörden sind aufmerksam geworden und gehen gegen mutmaßliche Täter*innen vor. Viele Selbständige und Unternehmer*innen erhalten in diesen Tagen daher ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Müssen sie alle fürchten, wegen Betrugs verurteilt zu werden? Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn Sie es genau wissen wollen und eine Handlungsempfehlung benötigen, raten wir Ihnen zu einer kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Anwält*innen, um bestmöglich zu agieren oder zu reagieren.
Anzeige wegen Betrugs - Wie verläuft das Strafverfahren?
Strafanzeige
Eingeleitet wird das Strafverfahren meistens damit, dass bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft(StA) eine Strafanzeige erstattet wird. Die Strafverfolgungsbehörden müssen grundsätzlich immer, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, tätig werden und mit Ermittlungen beginnen. Dazu gehören Gespräche mit Opfern, Zeug*innen und Beschuldigten. Durch eine Anzeige wird lediglich gemeldet, dass die Möglichkeit einer Straftat gegeben ist. Ob sich daraus ein hinreichender Anfangsverdacht herleiten lässt und jemand deshalb als Beschuldigte*r in Betracht kommt, beurteilen die Strafverfolgungsbehörden. Je nach Ausprägung des Verdachts können dabei mehr oder weniger intensive Ermittlungsmöglichkeiten gerechtfertigt sein.
Wird jemand als Beschuldigte*r eingestuft, so ist er*sie darüber zu informieren. An den Status des*der Beschuldigten knüpfen jedoch auch bestimmte Rechte an. Beispiele sind das Recht auf Belehrung nach § 136 Abs. 1 StPO oder das Recht auf anwaltlichen Beistand.
RECHTS-TIPP: Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht ist eine Selbstanzeige möglich und in manchen Fällen auch ratsam. Täter*innen werden in diesen Fällen häufig nicht wegen einer Steuerstraftat (z.B. Steuerhinterziehung) bestraft. Diese Möglichkeit besteht beim einfachen Betrug jedoch nicht.
Da Betrug gem. § 263 StGB ein sogenanntes "Offizialdelikt" darstellt, ist eine Anzeige der Geschädigten nicht notwendig, um das Ermittlungsverfahren einzuleiten. Bei Hinweisen auf eine Straftat kann direkt von Amts wegen ermittelt werden, ohne dass das Opfer dies möchte oder eingeleitet hat.
Strafantrag
Bei manchen Delikten ist es für die Verfolgung der Straftat jedoch zwingend erforderlich, dass zusätzlich ein Strafantrag gestellt wird (sog. Antragsdelikte). Dieser Antrag ist ein formaler Akt, der von Geschädigten bei Gericht, der Staatsanwaltschaft oder Polizei eingereicht werden kann. Ohne diesen formalen Antrag ist die Verfolgung der Tat nicht möglich. Beim Betrug ist ein Strafantrag nur in bestimmten Fällen notwendig:
- wenn der Betrug durch einen Angehörigen, Betreuer oder Vormund begangen wurde
- wenn Opfer und Täter*in zusammenwohnen
- wenn es sich um einen sehr geringen Betrag (unter 25-50 €) handelt
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Anklage, Strafbefehl oder Einstellung
Sobald der Strafantrag oder die Anzeige eingegangen ist, folgt der nächste Schritt. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren ein und kann der Polizei dabei Weisungen erteilen. Dabei muss sie objektiv vorgehen. Ihr oberstes Ziel ist es nicht, eine Verurteilung zu erwirken, sondern die Straftat aufzuklären. Dazu gehört auch, Beweise zu sammeln, die den Beschuldigten entlasten können. Es ist auch ihre Pflicht die Unschuld eines*einer zu Unrecht Beschuldigten zu ermitteln.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird sie – je nachdem, ob aufgrund der gesammelten Beweise eine Verurteilung oder ein Freispruch als wahrscheinlicher erscheint – Anklage erheben oder das Verfahren einstellen. Bei manchen Delikten, zu denen auch der Betrug gehört, kann das Strafmaß auch ohne eine Gerichtsverhandlung durch einen Strafbefehl festgelegt oder das Verfahren nur unter gewissen Auflagen, die die Staatsanwaltschaft jeweils bestimmt, eingestellt werden.
Was folgt daraus?
Solche Auflagen können beispielsweise im Verrichten gemeinnütziger Arbeit oder der Zahlung einer Wiedergutmachung an eine gemeinnützige Organisation sein. Der*Die Beschuldigte muss in diesen Fällen jedoch damit einverstanden sein.
Wird das Verfahren ganz eingestellt, besteht für Geschädigte noch die Möglichkeit Privatklage einzureichen. Einen Überblick über dieses Thema finden Sie in unserem Ratgeber Privatklageweg: Ihr Wegweiser.
RECHTS-TIPP: Vermögensschaden ersetzen
Um sich den Vermögensschaden ersetzen zu lassen, müssen sich Geschädigte an die Zivilgerichte wenden und dort auf Schadensersatz klagen.
Wird dem Antrag auf Strafbefehl stattgegeben, haben Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen einzulegen.
Die Entscheidung über den Strafbefehl obliegt - ebenso wie die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nach einer Anklage - dem zuständigen Gericht. Da die Staatsanwaltschaft zuvor eingehend prüft, zu welcher Entscheidung das Gericht wahrscheinlich kommen wird, ist eine Ablehnung der Verfahrenseröffnung entsprechend selten. Kommt es doch einmal dazu, so kann die sie Beschwerde einlegen oder muss weitere Beweise sammeln. Ist sie damit nicht erfolgreich, wird das Verfahren ebenfalls eingestellt.
Wird das Hauptverfahren jedoch eröffnet, prüft das Gericht den Sachverhalt und kommt dann zu einer Entscheidung über Freispruch oder Verurteilung. In jedem Fall besteht jeweils für die Gegenseite noch die Möglichkeit Rechtsmittel (Berufung/Revision) einzulegen. Erst wenn alle Rechtsmittel erschöpft sind, ist das Urteil rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
Stellt sich heraus, dass der*die vermeintliche Geschädigte die andere Person bewusst zu Unrecht beschuldigt und angezeigt hat, kann dies für ihn*sie wiederum eine Strafbarkeit begründen.
Da es wegen der eher subjektiven Voraussetzungen der Betrugsstrafbarkeit „Täuschung“ und „Irrtum“ zu erheblichen Unsicherheiten kommen kann und auch wenn schriftliche Beweise vorliegen, verschiedenste Interpretationen möglich sind, empfiehlt es sich für beide Seiten, sich von einem*einer fachkundigen Rechtsanwält*in beraten zu lassen.
Welche Strafe droht bei einer Anzeige wegen Betrugs?
Kommt es zu einer Anzeige und Verurteilung wegen Betrugs, gibt es zwei Möglichkeiten: Geld- oder Freiheitsstrafe.
- Geldstrafe: Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt. Das Minimum sind hierbei 5, das Maximum 360 Tagessätze. Die Höhe dieser bemisst sich dabei nach dem Einkommen des Täters.
- Freiheitsstrafe: Als Alternative zur Geldstrafe kann das Gericht auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren anordnen.
Die Faktoren für welche Strafe und welches Strafmaß sich ein Gericht entscheidet, sind hierbei vielfältig. Die beiden wichtigsten sind jedoch die Höhe des entstandenen Schadens und eventuelle Vorstrafen des*der Täter*in.
Wann verjährt der Betrug?
Im Normalfall verjährt der Betrug nach 5 Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem sich die Tat ereignet. In schweren Fällen tritt die Verjährung jedoch erst nach 10 Jahren ein. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Gründen, nach denen die Verjährung ruhen oder unterbrochen werden kann. Es kann ebenfalls strittig sein, wann genau der Beginn der Verjährung ist. Auch hier lohnt sich eine anwaltliche Beratung.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Betrug ist eine extrem komplexe Straftat, die auch für Jurist*innen immer neue Fragen aufwirft. Als Opfer kann man potenziell sein ganzes Erspartes verlieren. Als Beschuldigte*r könnte man im Falle einer Verurteilung seine Freiheit einbüßen. Egal ob Sie Opfer oder Beschuldigte*r sind, fachliche Beratung ist unbedingt zu empfehlen. Mit Hilfe unseres Expert*innenteams können Sie nach einer umfassenden Beratung für Ihren individuellen Fall die beste Entscheidung treffen und sich gegebenenfalls auch direkt vertreten lassen.
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