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Erfolgshonorar: Anwalt beauftragen ohne Kostenrisiko

Erfolgshonorar

Seit dem 01. Oktober 2021 ist es möglich, Geldschulden vom Anwalt auf Basis von Erfolgshonoraren eintreiben zu lassen. Jemand schuldet Ihnen Geld? Setzen Sie jetzt Ihre Rechte durch, ohne eigenes Kostenrisiko!

  • Rechtssicher
    Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Prüfung/Beratung von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung.
  • Einfach
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    Wir nehmen Datensicherheit ernst! Alle Informationen werden mit SSL (Secure Socket Layer) geschützt und wir geben Ihre persönlichen Daten NICHT an Dritte weiter!
  • Ohne eigenes Risiko
    Hinter dem Angebot verstecken sich keine zusätzlichen Kosten, Abos oder Mitgliedsbeiträge. Wir garantieren Transparenz. Nur wenn Sie ihr Geld erhalten haben, zahlen Sie das Honorar.

So kommen Sie an Ihr Geld

1. Angabe

  • Kontaktdaten

2. Zusatzinfos 

  • Situation schildern

3. Dokumente hochladen (soweit vorhanden)

  • Schriftverkehr 

  • Verträge

  • Rechnungen oder Mahnungen

4. Unser*e Anwält*innen werden für Sie tätig!

  • Ihr*e Schuldner*in erhält eine Zahlungsaufforderung.

5. Kostenlose Rückfragen

  • Gerne beantworten unsere Anwält*innen bis zu zwei kostenlose Rückfragen.

6. OPTIONAL: Weitergehende Beauftragung eines*einer Anwält*in

  • Auf Wunsch können auch Zusatzvereinbarungen über weitere Beratungen abgeschlossen werden, die gesetzlich nicht durch Erfolgshonorar abgerechnet werden können.

Jetzt Anfrage stellen!

Ratgeber: Anwalt beauftragen gegen Erfolgshonorar

(Lesezeit ca. 5  Minuten)

Möchte ein*e Schuldner*in nicht zahlen, stellt sich die Frage, ob es sich eine Einschaltung eines*einer Rechtsanwält*in zur Durchsetzung der Forderung lohnt. Zahlt der*die Schuldner*in nicht freiwillig, gab es bisher das Risiko, auf den eigenen Kosten sitzenzubleiben. Dies ändert sich jedoch mit dem „Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ (sogenanntes "Legal Tech Gesetz") zum 01.10.2021. Gemäß Artikel 2 ist es nun möglich, ein Erfolgshonorar (Erfolgsvergütung) mit einem*einer Anwält*in zu vereinbaren.

Lernen Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte rund um diese neue Möglichkeit kennen und setzen Sie Ihre Forderungen jetzt unter der Einsparung von Kostenrisiken durch!

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann man jetzt, dank des neuen Gesetzes, eine Erfolgsvergütung mit Anwält*innen vereinbaren.
  • Bei einem Erfolgshonorar bezahlt man im Falle des Unterliegens den*die Rechtsanwält*in nicht.
  • Kann der*die Rechtsanwält*in die Forderung durchsetzen, zahlt man einen Teil des so erlangten Geldes als Erfolgshonorar an den*die Anwält*in.
  • Da das Risiko für Erfolg oder Misserfolg somit bei dem*der Anwält*in liegt, ist das Erfolgshonorar geringfügig höher als die gewöhnliche Vergütung laut RVG.
  • Als Mandant*in tragen Sie erst ein Risiko für Prozesskosten, sollten Sie sich, nach anwaltlicher Rücksprache, für eine Klage vor Gericht entscheiden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Änderungen sieht das neue Gesetz für Erfolgsvergütungen vor?
  2. Anwält*innen von yourXpert gegen Erfolgshonorar beauftragen!
  3. Wann kann ich eine*n Anwält*in gegen Erfolgshonorar beauftragen?
  4. Warum sollte ich eine*n Rechtsanwält*in und kein Inkassounternehmen beauftragen?
  5. Was gilt für Prozesskosten vor Gericht, also Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite?
  6. Wie hoch ist das anwaltliche Erfolgshonorar und die Risiken?
  7. Fazit: Jetzt Ihre Rechte einfordern mit dem Erfolgshonorar!

Welche Änderungen sieht das neue Gesetz für Erfolgsvergütungen vor?

Obwohl es seit 2008 ein Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gibt, war es bisher nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, eine*n Anwält*in gegen Erfolgshonorar zu beauftragen. Viele Menschen wandten sich deshalb an Inkassounternehmen, die aber einige Nachteile mit sich bringen und häufig unseriös auftreten, auch gegenüber den eigenen Kund*innen. Wollte man dennoch die rechtliche Beratung durch eine*n Anwält*in in Anspruch nehmen, musste diese*r seine*ihre Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen, ohne ein Erfolgshonorar vereinbaren zu können.

Das neue „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ räumt auch Anwält*innen die Möglichkeit ein, gegen Erfolgshonorar Ihre Forderung für Sie durchzusetzen. Außerdem enthält es neue Informationspflichten für die oft undurchsichtige Preispolitik von Inkassounternehmen.

Anwält*innen von yourXpert gegen Erfolgshonorar beauftragen!

Neben der altbewährten Funktion von yourXpert, sich erst einmal eine kostenlose Ersteinschätzung von unseren Expert*innen einzuholen, ist es jetzt auch möglich Anwält*innen gegen Erfolgshonorar zu beauftragen.
Was heißt das? Sie können Ihren Fall an eine*n Rechtsanwält*in weiterleiten und zahlen nur, wenn Sie aufgrund seiner*ihrer Hilfe Ihr Geld auch erhalten haben!

Wann kann ich eine*n Anwält*in gegen Erfolgshonorar beauftragen?

Gemäß dem neuen Gesetz eignet sich Ihr Anliegen, wenn Sie eine Geldforderung eintreiben und Sie selber kein finanzielles Risiko eingehen möchten. Über genauere Voraussetzungen und Vorgehensweisen geben unsere Expert*innen Ihnen gerne Auskunft! Ihr Anliegen ist in jedem Fall geeignet, wenn Sie:

1. nur im Rahmen einer klassischen Inkassotätigkeit ihre Forderung von einem unserer Anwält*innen durchsetzen lassen wollen. In diesen Fällen besteht keine Beschränkung in Höhe der pfändbaren Forderung; oder

2. über die klassische Inkassotätigkeit hinaus eine rechtliche Beratung bzw. Vertretung im Einzelfall in Anspruch genommen werden soll und die pfändbare Forderung 2.000 € nicht überschreitet.

Aber auch in anderen Fällen können unsere Anwält*innen Sie anwaltlich vertreten und Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zukommen lassen.

Schildern Sie uns Ihr Problem und unsere Expert*innen unterbreiten Ihnen hier gerne ein individuelles Angebot!

Voraussetzungen für ein Erfolgshonorar

Was ist eine Inkassodienstleistung?


Die Inkassodienstleistung, die Anwält*innen für Sie auf Basis eines Erfolgshonorars geltend machen können, definiert das neue Gesetz folgendermaßen:
- Einziehung fremder oder abgetretener Forderungen
- Rechtliche Prüfung und Beratung, soweit sie auf die Einziehung bezogen ist
- Die Forderungseinziehung muss als eigenständiges Geschäft betrieben werden

Somit können auch Rechtsanwält*innen Inkassodienstleistungen anbieten, nur dass diese sich bei Ihrer Beratung nicht auf Fragen beschränken müssen, die im direkten Zusammenhang mit der Einziehung der Forderung stehen.

Warum sollte ich eine*n Anwält*in und kein Inkassounternehmen beauftragen?

Die anwaltliche Betreuung Ihres Anliegens hat gegenüber der Beauftragung eines Inkassounternehmens folgende Vorteile:

  • Sie bleiben Inhaber*in Ihrer Forderungen und müssen sie nicht, wie bei Inkassounternehmen häufig vorausgesetzt, an diese abtreten.
    Sollte der gewünschte Erfolg also ausbleiben, können Sie jederzeit versuchen, die Forderung mit anderen Mitteln durchzusetzen.
     
  • Der*die Anwält*in ist Rechtsexpert*in und kann weitergehend prüfen, ob und wie Sie Ihre Forderung durchsetzen können.
    Außerdem kann er oder sie auch andere Rechtsdienstleistungen erbringen, die dem Inkassounternehmen mit dem neuen Gesetz und generell verboten sind.
     
  • Sollte es zu einer Klage kommen, haben Sie Ihre*n vertraute*n Expert*in direkt an Ihrer Seite und erhalten eine kompetente Beratung auch zu weiteren Problemen - alles aus einer Hand!
     
  • Sie haben die volle Kontrolle darüber, was passiert. Anwält*innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und handeln nur in Absprache mit Ihnen und in Ihrem Willen. Gerade bei Forderungen, die auf sensibleren Sachverhalten beruhen, ist dies von Vorteil.
     
  • Oft genügt schon ein Schreiben mit dem Briefkopf einer Anwaltskanzlei, um zahlungsunwillige Vertragspartner*innen zum Handeln zu zwingen – machen Sie sich das zunutze!
     
  • Beim Inkassounternehmen „verkaufen“ Sie Ihre Forderung. Die Beauftragung eines*einer Anwält*in hingegen eröffnet die Möglichkeit, die Rechtsanwaltskosten bis zu einer bestimmten Höhe der gegnerischen Partei aufzuerlegen oder von einer Rechtsschutzversicherung erstatten zu lassen.

Rechts-Tipp:


Ein Inkassounternehmen geht gegen Sie vor? So können Sie eine Inkasso-Forderung abwehren.

Was gilt für Prozesskosten, also Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite?

Wenn Sie möchten, kann Ihre*e Anwält*in für Sie auch vor Gericht ziehen und die Forderung notwendigenfalls im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durchsetzen.
In diesem Fall tragen Sie nur das Risiko für die Gerichtskosten und die gegebenenfalls anfallenden gegnerischen Anwaltskosten, sollten Sie den Fall ganz oder teilweise verlieren.

Allerdings gibt es je nach Dienstleistungsart im Einzelfall Einschränkungen. Sollte Ihre Forderung über 2.000 € liegen und unter die Definition einer Inkassodienstleistung fallen, kann Ihr*e Rechtsanwält*in Sie auf Honorarbasis nur in den Fällen vertreten, in denen auch ein Inkassounternehmen vor Gericht ziehen kann. Dies liegt daran, dass das neue Gesetz die Rechtsanwaltschaft gleichstellen, aber nicht bevorzugen möchte. Bei Fragen beraten Sie unsere Anwält*innen dazu gerne.

Wie hoch ist das anwaltliche Erfolgshonorar und die Risiken?

Die Höhe des Erfolgshonorars für den*die Anwält*in ist abhängig von Ihrem Fall. In der Regel erhält Ihr*e Rechtsanwält*in im Erfolgsfall, einen Teil des so erlangten Geldes als Honorar. Sie können dazu einen bestimmten Prozentsatz oder eine feste Provision vereinbaren. Unsere anwaltlichen Expert*innen schlagen Ihnen gerne ein Erfolgshonorar vor.

Der*die Anwält*in erhält das Honorar dann nur, wenn die Schulden beglichen werden. Sie tragen somit nicht das Risiko für die Anwaltskosten!

Fazit: Jetzt Ihre Rechte einfordern mit dem Erfolgshonorar!

Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und setzen Sie Ihr Recht mit den zertifizierten Anwält*innen des ZDF-Testsiegers yourXpert.de ohne eigenes Risiko durch!

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Häufige Fragen

Weshalb macht es Sinn, einen Anwalt bei uns zu buchen?

  • Zertifizierte Anwälte
  • Profile und bisherige Bewertungen der Anwälte einsehbar
  • Kein eigenes Kostenrisiko

Durch wen wird die Überprüfung vorgenommen?

Die Überprüfung wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Sie können alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen hier einsehen.

Welche Leistungen erhalte ich?

Der*die Anwält*in wird alles tun, um Ihre Forderung durchzusetzen. Je nach Sachlage könnte dies u.a. folgende Leistungen umfassen:

  • Prüfung des Anspruchs
  • Mahnschreiben verfassen
  • Vergleichsverhandlungen führen
  • Gerichtliche Mahnverfahren 
  • Beratung zum weiteren Vorgehen

Welche Unterlagen werden zur Beratung benötigt und wie kann ich sie übermitteln?

Folgende Unterlagen helfen Ihrem Experten bei der Prüfung Ihrer Forderung:

  • Forderungen
  • Falls vorhanden, Antwortschreiben
  • Rechnungen
  • Mahnungen

Für die Prüfung wird Ihr Vertrag und alle Dokumente, die den Streitgegenstand belegen bzw. aufzeigen benötigt. Beschreiben Sie weitere etwaig relevante Fakten oder relevante nicht-schriftliche Kommunikation mit Ihrem Schuldner in Ihrer Prüfauftrag. Die Übermittlung der Unterlagen funktioniert absolut sicher (SSL-verschlüsselt) und völlig unkompliziert über die Upload-Funktion. Hier können Sie Ihre Unterlagen ganz einfach hochladen und können dann direkt von Ihrem Anwalt eingesehen werden.

Was kostet die eine anwaltliche Vertretung?

Da dies eine neue Funktion ist, bleibt es vorerst den Experten vorbehalten einen Vorschlag zu machen, zu welchem Erfolgshonorar sie Sie vertreten möchten. Von der Forderung anhängig wird bei Zahlungseingang ein prozentuales Honorar fälllig. Die Höhe des Prozentsatzes wird individuell mit Ihnen vereinbart.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Lediglich Sie und Ihr Anwalt können Ihre Anfrage lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.

Bildnachweis: © fotolia.com – Fotograph

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